FAQ
Schulen, die Lerngruppen für das Fach Werte und Normen auf Beschluss des Schulvorstandes zum Schuljahr 2022/23 einrichten wollen, sind gehalten, dies bis zum 30.6.2022 unter Benennung der unterrichtenden Lehrkräfte, den zuständigen schulfachlichen Dezernent:innen des jeweiligen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung zu melden.
Vielleicht überlegt Ihre Schule nun auch, zukünftig Werte und Normen anzubieten? Hier einige FAQs dazu:
Werte und Normen in der Grundschule - was sagen die Kirchen dazu?
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Einführung des Faches Werte und Normen in der Grundschule richtig und unterstützenswert ist, da alle Schüler:innen einen Anspruch auf eine religiöse bzw. werteorientierte Bildung in der Schule haben, eben auch diejenigen, die z. B. keiner Religionsgemeinschaft angehören.
Es ist für die Kirchen jedoch nicht nachvollziehbar, dass laut Übergangserlass den Grundschulen für die Einführung keine zusätzlichen Lehrkräftestunden zugewiesen werden sollen, da dann die Einrichtung des Faches Werte und Normen Auswirkungen auf die Gesamtunterrichtsversorgung haben wird. Es besteht die Gefahr, dass diese Regelung v.a. die Erteilung des Religionsunterrichtes beeinträchtigen wird.
Wer nimmt am Religionsunterricht bzw. am Unterricht Werte und Normen teil?
Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung. Die Abmeldung soll nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Sie kann widerrufen werden. Am Religionsunterricht kann auch teilnehmen, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört oder sich vom Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft abgemeldet hat.
Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet.
Kann der Religionsunterricht in das Fach Werte und Normen „umgewandelt“ werden?
Der Erlass „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ v. 10.5.2011“ sieht folgende Regelung vor: Sind an einer Schule mindestens zwölf Schüler:innen einer Religionsgemeinschaft vorhanden, so ist für sie Religionsunterricht einzurichten (…).
Das Fach Werte und Normen kann zusätzlich für Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, beantragt werden.
Was passiert, wenn an unserer Schule keine zwölf Kinder mehr konfessionsgebunden sind?
Dann kann Religionsunterricht auch eingerichtet werden, wenn die Mindestzahl von zwölf Teilnehmer:innen durch Zusammenfassung der Schüler:innen benachbarter Schulen erreicht wird.
Wann kann das Fach Werte und Normen in der Grundschule eingerichtet werden?
Das Fach Werte und Normen kann laut Übergangserlass in den Jahrgängen 1 und 3 beantragt und in den Folgejahren aufsteigend weitergeführt werden, wenn an einer Schule mindestens zwölf Schüler:innen nicht an einem Religionsunterricht teilnehmen.
Woher kommen die Lehrkräftestunden für das Fach Werte und Normen in der Grundschule?
Eine Zuweisung zusätzlicher Lehrkräftestunden in der Grundschule ist laut Übergangserlass mit der Einrichtung des Faches Werte und Normen nicht verbunden. D.h. die Lehrkräftestunden müssen aus dem vorhandenen Schulbudget genommen werden.
Wer darf Religionsunterricht erteilen?
Religionsunterricht wird in der Regel von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung oder einer durch Weiterbildungsmaßnahmen erworbenen Qualifikation für den Religionsunterricht, von Geistlichen und von katechetischen Lehrkräften gemäß den Gestellungsverträgen erteilt.
Lehrkräfte, die evangelischen Religionsunterricht erteilen, müssen einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören und bedürfen einer kirchlichen Bestätigung (Vokation) durch die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Mitglieder von evangelischen Freikirchen können nur dann evangelischen Religionsunterricht erteilen, wenn die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ausdrücklich ihre Zustimmung in Form einer Widerruflichen Unterrichtsbestätigung erteilt hat.
Lehrkräfte, die katholischen Religionsunterricht erteilen, bedürfen dazu der kirchlichen Bevollmächtigung der jeweiligen bischöflichen Stelle (Missio canonica).
Wer darf das Fach Werte und Normen erteilen?
Der Unterricht Werte und Normen soll vorrangig von Lehrkräften mit philosophischer, religionswissenschaftlicher oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausbildung erteilt werden. Im Bedarfsfall kann jede geeignete Lehrkraft beauftragt werden, Unterricht im Fach Werte und Normen zu erteilen.
Müssen Religionslehrkräfte das Fach Werte und Normen erteilen?
Der Unterrichtseinsatz einer Religionslehrkraft in demselben Schuljahrgang sowohl in Religion als auch in Werte und Normen ist nicht zulässig. Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, sollen nur dann im Fach Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht der eigenen Religionsgemeinschaft oder im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht nicht erforderlich ist.
Darf der Religionsunterricht bzw. das Fach Werte und Normen gekürzt werden?
Der Religionsunterricht und der Unterricht in Werte und Normen dürfen nicht stärker als andere Unterrichtsfächer von unvermeidbaren Kürzungen betroffen sein. Außerdem ist es unzulässig, den Religionsunterricht oder den Unterricht in Werte und Normen durch Konferenzbeschluss für einen bestimmten Schuljahrgang auszusetzen.
Was muss bei der Erstellung des Stundenplans berücksichtigt werden?
Bei der Aufstellung der Stundenpläne ist darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht in Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z. B. in Randstunden, erteilt werden. Bei der Unterrichtsorganisation sind die Möglichkeiten von klassen- oder jahrgangsübergreifendem Unterricht (sog. Bändern) zu nutzen.
Welche Inhalte sind für das Fach Werte und Normen in der Grundschule vorgesehen?
Ein vorläufiges KC ist unter https://www.cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=search&k0_0=Schulbereich&v0_0=Primarbereich&f0=werte+und+normen& zu finden. Materialhinweise stehen aktuell (Stand 22.3.2022) noch nicht zur Verfügung.
Gibt es für das Fach Werte und Normen in der Grundschule eine Note?
Die Teilnahme am Unterricht Werte und Normen wird bewertet. Solange das Fach noch nicht an allen Schulen in Niedersachsen unterrichtet wird, erfolgt die Benotung im Zeugnis im Feld Bemerkungen.
Dort steht dann laut Übergangserlass z.B. XY hat im Rahmen der Übergangsphase zur Einführung des Faches am Unterricht Werte und Normen mit befriedigendem Erfolg teilgenommen.