Vokation in Niedersachsen

Liebe Lehrkräfte!

Das Unterrichtsfach Religion ist aus vielerlei Gründen ein ganz besonderes Fach. Nicht nur wird es von allen Beteiligten aufgrund der Möglichkeiten und Herausforderungen als besonders angesehen, sondern es hat auch aus rechtlicher Sicht einen Sonderstatus. Das im Grundgesetz verankerte Lehrfach ist „gemeinsame Sache“ von Staat und Kirche (res mixta). Die staatliche Seite sorgt für die Rahmenbedingungen, die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung sowie die Begleitung der Lehrkräfte. Aus diesem Grund benötigen Lehrkräfte, die das Fach Evangelische Religion an öffentlichen Schulen in Niedersachsen unterrichten, auch eine kirchliche Bestätigung in Form einer Vokation. Mit der Vokation verpflichten sich die Kirchen der Konföderation, Religionslehrkräfte durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen.

Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie unter
https://www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de – Vokation

 

Herzlich willkommen zu den Vokationstagungen im RPI Loccum!

Im RPI Loccum bieten wir derzeit viermal jährlich Vokationstagungen für Unterrichtende mit Fakultas an. Zur Teilnahme stellen Sie bitte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen einen entsprechenden Antrag. Danach melden Sie sich bitte direkt im RPI Loccum für eine Vokationstagung an. Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen vor der Tagung.

Die Tagungsteilnahme ist für Sie kostenlos. Anfallende Fahrtkosten werden Ihnen von der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen erstattet.

Für die Zeit der Vokationstagung werden Sie von Ihrer Schulleitung vom Dienst freigestellt. Die Tagungen beginnen jeweils um 14 Uhr und enden zwei Tage später gegen 15 Uhr. Für die Erteilung der Vokation ist die durchgehende Teilnahme an einer Vokationstagung erforderlich.  

Die befristete Vokation, die Sie zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes erhalten haben, gilt noch zwei Jahre nach dem Examen. Das Tagungsangebot ist so berechnet, dass Sie innerhalb dieser Zeit einen Tagungsplatz erhalten. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, kann Ihre befristete Vokation auf Antrag bis zum Tagungsbeginn verlängert werden; dafür müssen Sie sich an die Konföderation evangelischer Kirchen unter vokation.konfoederation@evlka.de wenden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns.

 

Anmeldungen – neu ab 1.3.25

Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung zur Vokationstagung beantragen Sie bitte die Vokation bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Der Antrag kann auf nachstehender Internetseite online gestellt werden: Vokation hier beantragen

Die Anmeldung zu der gewünschten Tagung im RPI Loccum nehmen Sie bitte hier vor.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst bearbeitet wird, wenn Ihr Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft ist.

Kontakt

Zuständig für Fragen von landeskirchlichen Lehrkräften

Dr. Merret Vogt
Tel.: 0511 1241 748
Fax: 0511 1241 266

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Zuständig für Lehrkräfte aus freikirchlichen Gemeinden, Quereinstieg, Vertretungstätigkeiten und Anerkennungen

Dorothea Otte
Tel.: 0511 1241 243
Fax: 0511 1241 266

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Aktuelle Vokationstagungen des RPI

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Tagungsleitung (Vokationstagungen Fakultas)

Kerstin Hochartz

Tagungsorganisation

Katja Hesterberg
Tel.: 05766 81-236