In Erinnerung an Wolf Krötke, einen um Klarheit bemühten Lehrer der Kirche in Sozialismus und Säkularität
Vorgeschichte
Der Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Deutschland wurde innerhalb der Evangelischen Kirchen von den meisten nicht als Befreiung verstanden. Selbst in der Bekennenden Kirche war der Flügel um Bonhoeffer, der sich im Laufe des Krieges zu einem auch gewaltsamen Widerstand gegen Hitler als die kleinere Schuld durchgerungen hatte, in der Minderheit. Das Stuttgarter Schuldbekenntnis war vornehmlich von denjenigen formuliert worden, die noch am wenigsten mit dem Nationalsozialismus sympathisierten und ihm mit der Barmer Theologischen Erklärung Grenzen gesetzt hatten.
Mit der Kapitulation Deutschlands und der Aufteilung in verschiedene Besatzungszonen verlief die Grenze der beginnenden Blockkonfrontation mitten durch Deutschland. Weil die Gruppe der aus der Emigration zurückkehrenden Kommunist*innen kaum über Rückhalt in der Bevölkerung verfügte, kam die Sowjetische Militäradministration (SMAD) in der Phase der „Demokratisierung”1 auf kirchliche Würdenträger zu, die als wenig NS-belastete Vertrauenspersonen angesehen wurden. Einige herausragende Vertreter*innen, wie z.B. der Berliner Propst Grüber, dessen Büro sich um die Ausreise vor allem von Christ*innen, die nach den Nürnberger Rassegesetzen als Juden galten, verdient gemacht hatte, bekam sogar Zutritt zum Speziallager der sowjetischen Geheimpolizei in Sachsenhausen. Otto Dibelius hatte sich schon vorher selbst als kirchlicher Ansprechpartner der Roten Armee repräsentiert. Der Kirche wurden mehr Rechte zugestanden als in der Sowjetunion. So konnte z.B. der Religionsunterricht in den Schulen stattfinden. Mit der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1946 war eine politische Basis für die „Gruppe Ulbricht” geschaffen, die Macht in der nach der Bundesrepublik 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu übernehmen. Mit der deutschen Zweistaatlichkeit wurde im Osten der “Aufbau des Sozialismus” zielstrebig vorangetrieben, was die zunehmende Verstaatlichung aller Gesellschaftsbereiche bedeutete. Während dies bei der Großindustrie reibungsarm gelang, war es bei der „Kollektivierung der Landwirtschaft“ erheblich schwieriger. Die Kirchen hatten eine Sonderstellung, weil sie zum einzigen nichtstaatlichen gesellschaftlichen Einflussfaktor wurden. Dies lag zum ersten darin begründet, dass insbesondere die Evangelische Kirche, trotz staatlich geförderter Säkularisierung und abnehmender Mitgliederzahlen, die größte Organisation in der DDR blieb2, zum zweiten darin, dass sie neben Kirchen und Gemeinden weiterhin ebenfalls Krankenhäuser, Altenheime, Behinderteneinrichtungen betrieb, wenn auch keine allgemeinbildenden Schulen.3 Zum dritten blieb die Evangelische Kirche, trotz ihrer landeskirchlichen Struktur, eine gesamtdeutsche Institution. Dies betraf nicht nur die grenzüberschreitenden Landeskirchen, und da insbesondere die Kirche Berlin-Brandenburgs mit dem geteilten Berlin, sondern die EKD, die gesamtdeutsch organisiert blieb.4
Damit war die Kirche gleich in mehrfacher Hinsicht ein Opponent des kommunistischen Herrschaftsanspruchs. Dass die Kirchen von den Synoden bis hin zu den Gemeindekirchenräten demokratisch organisiert waren, verlieh ihnen eine Legitimation, welche die „Diktatur des Proletariats“, wie die DDR sich selbst bezeichnete, nicht hatte. Sie machte ihr den Wahrheitsanspruch der „wissenschaftlichen Weltanschauung“ streitig, indem sie das christliche Deutungsangebot verkörperte. Sie bot alternative, nicht gleichgeschaltete gesellschaftliche Partizipationsmöglichkeiten, von Kindergärten über die Christenlehre bis hin zum Konfirmandenunterricht oder der Jungen Gemeinde (JG), die besonders umkämpfte Angebote waren, weil sie die Heranwachsenden betrafen, die für den Aufbau des Sozialismus gewonnen werden sollten.5 Auch wenn die Kämpfe um die JG 1952/53 von staatlicher Seite mit großer Brutalität bis hin zu willkürlichen Verhaftungen geführt wurden, konnten sie doch deren Popularität nicht nachhaltig brechen. Das gelang erfolgreicher mit der durch staatliche Repressionsmaßnahmen propagierten Jugendweihe als Alternative zur Konfirmation und Firmung ab 1958, weil die Kirchenmitglieder ihren Kindern keine Bildungschancen verbauen wollten und sich deshalb oftmals Wege der Anpassung suchten.6 Trotzdem blieb die Kirche auch bei sinkenden Mitgliederzahlen als Antagonist des SED-Staates präsent. Mit ihrer gesamtdeutschen Organisationsform war sie zudem ein ständiger Pfahl im Fleische des Bemühens um staatliche Eigenständigkeit der DDR und wurde deshalb nicht nur als weltanschaulich überlebte und zu bekämpfende Größe7, sondern immer auch als ein Agent der Bundesrepublik interpretiert, zumal die evangelischen Landeskirchen in der DDR finanziell von den westdeutschen Kirchen unterstützt wurden.
Kirche im Sozialismus
Die zweite DDR-Verfassung von 1968, die u.a. die führende Rolle der SED festschrieb und damit die DDR als sozialistischen Staat definierte, machte es den Evangelischen Landeskirchen in der DDR immer schwerer, sich gesamtdeutsch zu verstehen. In einem „Brief aus Lehnin“ hatten sieben von acht evangelischen Bischöfen geschrieben: „Als Staatsbürger eines sozialistischen Staates sehen wir uns vor die Aufgabe gestellt, den Sozialismus als eine Gestalt gerechteren Zusammenlebens zu verwirklichen.“8 Der sozialistische Staat mit seinem Selbstanspruch der gerechteren Gesellschaft wird aufgenommen und zugleich relativiert, insoweit er eben nicht schon als realisiert, sondern als eine Entwicklungsaufgabe verstanden wird, an der auch Christ*innen sich beteiligen.
Der Staatssekretär für Kirchenfragen, Hans Seigewasser, benannte im Februar 1969 aus Sicht des SED-Staates die „Aufgaben der Kirche im Sozialismus“9. Im gleichen Jahr schufen sich die Evangelischen Landeskirchen mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) eine eigene Dachorganisation. Damit war die Trennung von der EKD vollzogen und eine gewisse Entspannung im Staat-Kirchen-Verhältnis erreicht, die allerdings auch eine Selbstverständigung über diese Kirche notwendig machte. So stellte die Bundessynode 1970 fest: „Der Bund wird sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von Kirchen in der sozialistischen Gesellschaft der DDR bewähren müssen“.10
Die eigentliche theologische Standortbestimmung erfolgte durch das Grundsatzreferat des Erfurter Propstes Heino Falcke auf der Bundessynode 1972, der dort von einem „verbesserlichen Sozialismus“ und dem Einsatz von Christ*innen gegen „Unfreiheit und Ungerechtigkeit“11 sprach. Wenn bis dahin auf Seiten des Staates die Hoffnung geherrscht hatte, mit der organisatorischen Ablösung von der EKD eine angepasste Kirche erhalten zu haben, so war diese hiermit zerschlagen. Gerade die Standortbestimmung als Kirche in der DDR ermöglichte so für Falcke und seine Rezeption nicht nur eine selbstkritische, sondern auch und gerade eine gesellschaftskritische Positionierung der Kirche aus theologischer Verantwortung heraus. Referenz für diese Interpretation der „Kirche im Sozialismus“ blieb das Bonhoeffer-Modell einer „Kirche für andere“, auch weil diese in ihrer Idee von einem religionslosen Christentum der säkularisierten Lebenswirklichkeit nahekam.12 Gerade auch diese Parteinahme für die Schwachen in der Gesellschaft wurde von der Staatsführung als Angriff auf das politische System interpretiert.
Im offiziellen kirchlichen Sprachgebrauch wird die Formel von der „Kirche im Sozialismus“ in der Bundessynode 1973 erläutert: „Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern im Sozialismus sein“.13 Was das aber konkret bedeutete, wurde sehr unterschiedlich erfahren und interpretiert. Zu einer Spitzenbegegnung zwischen Staats- und BEK-Kirchenleitung kam es erst am 6. März 1978. Bischof Albrecht Schönherr formulierte bei dieser Gelegenheit: „Das Verhältnis von Staat und Kirche ist so gut, wie es der einzelne christliche Bürger in seiner gesellschaftlichen Situation vor Ort erfährt“.14 Das war deshalb bedeutsam, weil spätestens mit der öffentlichen Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz dieses Verhältnis vor Ort als desolat offenkundig geworden war, was weder Staats- noch Kirchenleitung ignorieren konnten. Die Nichtmitgliedschaft in der sozialistischen Jugendorganisation mit Alleinvertretungsanspruch FDJ bedeutete in der Regel bis zum Ende der DDR den Ausschluss von der Erweiterten Oberschule (EOS). Die Einführung des Wehrkundeunterrichts wurde gegen Protest der Kirchen durchgesetzt, eine Abmeldemöglichkeit wurde nicht eingeräumt. Gerade dies motivierte aber die oppositionellen Friedens-, Menschenrechts- und Umweltgruppen unter dem Dach der Kirche, die offene Jugendarbeit und die Kirche von unten. Das Anwachsen der Ausreisebewegung machte zunehmend deutlich, dass sich die Hoffnung auf einen „verbesserlichen Sozialismus“ für viele immer mehr als Illusion erwiesen hatte, auch wenn sie 1989 noch einmal kurzzeitig eine Blüte erlebte. In den ausgesprochen einflussreichen Texten der Ökumenischen Versammlung in der DDR 1988/89 wurde die Formel nicht mehr verwendet und im Text 3 „Mehr Gerechtigkeit in der DDR“ wurde die Stellung von Christ*innen zum Sozialismus zu den offenen und umstrittenen Fragen gerechnet.
Die internationale Dimension
Kirche im Sozialismus gab es nicht nur in der DDR, sondern auch in den anderen Staaten des real-existierenden Sozialismus. Die orthodoxe autokephale Kirche hatte sich in den russisch dominierten Gebieten der Sowjetunion mit der Beschränkung auf den Kult abgefunden.
In der Volksrepublik Polen stand die katholische Kirche einerseits als nationale Kirche, andererseits als Weltkirche in Opposition zur kommunistischen Regierung, was mit der Wahl Karol Józef Wojtyłas zum Papst globale Auswirkungen bekam sowie mit der Unterstützung der unabhängigen Gewerkschaft Solidarność und der Ermordung des Priesters Jerzy Popiełuszko 1984 durch die Staatsicherheit offenkundig wurde.
Die Situation in der Tschechoslowakei war aufgrund der Brüderischen Tradition für die evangelischen Kirchen in der DDR relevanter. Anders als in der DDR war die Trennung von Kirche und Staat hier nicht vollzogen. Die Pfarrer*innen waren Angestellte des sozialistischen Staates. Als einflussreichster Theologe darf der 1889 geborene Josef K. Hromádka gelten, der, aus der K.-u.-K.-Ära kommend, die Katastrophen des Ersten und des Zweiten Weltkrieges miterlebte und sich bereits in der ersten Republik der Dialektischen Theologie Barthscher Prägung zuwandte. Die Erfahrungen des spanischen Bürgerkrieges und der Sudetenkrise, in der die Demokratien den totalitären Systemen keinen Widerstand leisteten, prägten ihn.
Die kommunistische Umformung der Tschechoslowakei nach 1948 begriff Hromádka theologisch als eine Konsequenz des Scheiterns der Kirche in der bürgerlichen Gesellschaft, die sich eben nicht auf die Seite der Unterdrückten gestellt hatte, wie theologisch anzunehmen wäre.15 Die theologische Position der Buße und des Beharrens auf eine christologisch begründete innere Freiheit verbunden mit einer Hinwendung zu den Unterdrückten führte Hromádka gesellschaftspolitisch immer näher an das kommunistische Regime heran. Die Gründung der Christlichen Friedenskonferenz (CFK), einer internationalen Organisation, die auch in westeuropäischen Ländern vertreten war, geht wesentlich auf sein Engagement zurück. Zugleich blieb die CFK umstritten als Kommunismus-freundliche Organisation. Spätestens mit dem Ende des Prager Frühlings wurde deutlich, dass die CFK de facto mit den Positionen des Warschauer Paktes übereinstimmte und den Einmarsch der Sowjetischen Truppen unterstützte. Hromádka zog sich daraufhin von der Leitung der CFK zurück, die auch in der DDR als eine der Blockpartei CDU und der SED nahestehende Organisation bestehen blieb.
Anders als in der DDR versammelte sich die Opposition in Tschechien und der Slowakei nur selten unter den Dächern der Kirche. Die einflussreichste Oppositionsbewegung der Charta 77 hatte nur in einzelnen Personen besondere Berührungen zu den protestantischen Kirchen.
Die pädagogische Sondersituation
Während in Theologie und Kirche das Verhältnis zum sozialistischen Staat hochgradig umstritten war, gab es auf dem Gebiet der Religionspädagogik zwar keine Einigkeit, aber doch einen breiten Mainstream, der durch einige Sonderwege begleitet wurde. Auch wenn nach 1945 bis ans Ende der 50er-Jahre noch Religionsunterricht in der Verantwortung der Kirche in den Räumen staatlicher Schulen erteilt werden durfte, so zeigte sich im Erlass des Volksbildungsministers Fritz Lange von 1958, dass nun gezielt gegen den Religionsunterricht vorgegangen werden sollte: Darin wurde nämlich verordnet, dass zwischen dem sonstigen Schul- und dem Religionsunterricht eine mindestens zweistündige Zwangspause liegen sollte.16 Das traf die Religionspädagogik in der DDR nicht unvorbereitet, die aus der Erfahrung des Kirchenkampfes im Nationalsozialismus heraus bereits von sich aus Distanz zum Staat gesucht hatte und stattdessen auf eine Intensivierung der Gemeindepädagogik setzte. Die Zeitschrift „Die Christenlehre“ machte das bereits im Artikel der Schriftleitung in ihrer ersten Ausgabe im Jahr 1948 deutlich: Der staatliche Religionsunterricht habe sich als „unheilvolle Entwicklung“ erwiesen, weil er einem „staatlichen Bildungsideal“ dienen musste.17 Theologisch knüpfte er an die Neubesinnung der Theologie nach dem Ersten Weltkrieg an. Diese schon in der ersten Nummer der „Christenlehre“ angestimmte Lesart einer Kirche, die den Verlust staatlicher Privilegien als hilfreiche Ausgangsbedingung für die Konzentration auf die eigentliche Verkündigungsaufgabe der Kirche verstand, bleibt im Wesentlichen der Tenor der Zeitschrift „Die Christenlehre“. Sie ist die einzige nichtstaatliche pädagogische Zeitschrift, die die gesamte Zeit der DDR überdauerte und noch heute als „Gemeindepädagogik“ fortgeführt wird.18 So blieb „Die Christenlehre“ als Zeitschrift vor allem für die gemeindliche Praxis bis zum Ende der DDR und darüber hinaus vielleicht das nachhaltigste Eigengewächs einer „Kirche im Sozialismus“. Die Christenlehre an sich wurde nun gerade dadurch zu einem Phänomen der „Kirche im Sozialismus“, dass sie sich dem staatlichen Einfluss weitestgehend entzog, sich in die Räume der Kirchengemeinden begab, gleichwohl einen alternativen und tendenziell repressionsfreien Raum zunehmend auch für nichtgetaufte Kinder anbot.
Anmerkungen
- Gesetz zur Demokratisierung der Deutschen Schule vom 12.6.1946, Vgl. Nooke / Schluß, Schule in der Diktatur.
- Vgl. Schröder, Der Versuch einer eigenständigen Standortbestimmung.
- Dröse et al, Die evangelischen Schulen in der DDR.
- Für die katholische Kirche gilt vergleichbares, allerdings fiel sie zahlenmäßig in den eher protestantisch geprägten Gebieten weniger ins Gewicht und hielt sich auch gesellschaftspolitisch deutlich zurück.
- Vgl. Käbisch, Kirchen in der DDR.
- Vgl. Wentger, „Kirchenkampf“ in der DDR.
- Vgl. Richter, Chancen für Kirche und Staat.
- Zitiert nach Henkys, Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR, 113.
- A.a.O., 140.
- A.a.O., 211.
- EKD, Kirchliches Jahrbuch, 251.
- Vgl. Krötke, Die Kirche im Umbruch der Gesellschaft, und ders., Karl Barth und der „Kommunismus“; auch: Schluß, Religiöse Kompetenz in der religionslosen Welt?
- EKD, Kirchliches Jahrbuch, 181.
- Schönherr, Gleichberechtigt und gleichgeachtet, 217.
- Vgl. Kähler, Die Freiheit der Kirche Christi in der Geschichte.
- Vgl. Nooke/Schluß, Schule in der Diktatur.
- Vgl. Hafa, Zum Geleit, 2
- Vgl. Conrad, Selbstverständnis von Christenlehre.
Literatur
- Conrad, Gloria: Selbstverständnis von Christenlehre in der SBZ/DDR im Spiegel der Zeitschrift „Die Christenlehre“, Dissertationsschrift, Universität Wien 2019
- Dröse, Albrecht / Krötke, Veronika / Nooke, Maria /Schluß, Henning: Die evangelischen Schulen in der DDR, in: Martin Schreiner (Hg.): Aufwachsen in Würde, Waxmann, Münster 2012, 81-90
- EKD: Kirchliches Jahrbuch für die Ev. Kirche in Deutschland, Gütersloh 1974
- EKD: Kirchliches Jahrbuch für die Ev. Kirche in Deutschland, Gütersloh 1975
- Hafa, Herwig: Zum Geleit, in: Die Christenlehre H.1 Jg. 1 1948, 2-4
- Henkys, Reinhard: Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Dokumente zu seiner Entstehung. EPD Dokumentation 1. Eckart-Verlag, Frankfurt 1970
- Käbisch, David: Kirchen in der DDR. In: Das wissenschaftlich religionspädagogische Lexikon im Internet, 2019 (WiReLex), www.bibelwissenschaft.de/stichwort/100159/ (13.07.2023)
- Kähler, Christoph (2022): Kirche im Sozialismus. In: Staatslexikon 8 online, 2022, www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Kirche_im_Sozialismus (12.07.2023)
- Kähler, Reinhard: Die Freiheit der Kirche Christi in der Geschichte. Symposium zum theologischen Erbe von J. L. Hromádka anlässlich seines 110. Geburtstages und 30. Todestages, Benešov 2002, 60-70
- Krötke, Wolf: Die Kirche im Umbruch der Gesellschaft. Theologische Orientierungen im Übergang vom „real existierenden Sozialismus” zur demokratischen, pluralistischen Gesellschaft, Tübingen 1994
- Krötke, Wolf: Karl Barth und der „Kommunismus”. Erfahrungen mit einer Theologie der Freiheit in der DDR, Zürich 2013
- Nooke, Maria / Schluß, Henning: Schule in der Diktatur – Die DDR und ihr Volksbildungssystem, in: Horch und Guck 2 (2011), H. 72, 4-9
- Richter, Edelbert: Chancen für Kirche und Staat. Die neue Kirchenpolitik der SED und die Marxsche Religionskritik. In: KiSo 9 (1983) 3, 9-24
- Schluß, Henning: Religiöse Kompetenz in der religionslosen Welt? – Eine neue Zielbeschreibung des Religionsunterrichts vs. Bonhoeffers Analyse der mündig gewordenen Welt. In: Zeitschrift für Pädagogik und Theologie (ZPT) 2 (2008), 134-146
- Schönherr, Albrecht: Gleichberechtigt und gleichgeachtet. Ausführungen von Bischof D. Albrecht Schönherr, in: R. Bodenstein (Hg.): Kirche als Lerngemeinschaft. Dokumente aus der Arbeit des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, 1981, 213-217
- Schröder, Richard: Der Versuch einer eigenständigen Standortbestimmung der Evangelischen Kirchen in der DDR am Beispiel der „Kirche im Sozialismus“, in: Deutscher Bundestag: Rolle und Selbstverständnis der Kirchen in den verschiedenen Phasen der DDR-Diktatur. Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ VI/2, 1995, 1164–1429
- Wentger, Hermann: „KIRCHENKAMPF” in der DDR. Der Konflikt um die Junge Gemeinde 1950-1953, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 421(1995) 1, 95-127.