Was „evangelische Kirche“ ist, davon hat jede*r immer schon eine Vorstellung – gewonnen aus eigener und familiärer Erfahrung, aus mündlicher wie schriftlicher Tradition und täglicher Mediennutzung. „Kirche“ zum Gegenstand religiöser Bildung zu machen, das heißt dann: diese immer schon vorhandenen, durchaus kontroversen Vorstellungen miteinander ins Gespräch zu bringen, sie zu erweitern und zu vertiefen, sie mit empirischen Daten und mit normativen Texten des Christentums zu konfrontieren – und nicht zuletzt zu fragen, ob und wie man selbst diese Kirche mitgestalten will und kann.
Für diese Bildungsprozesse angesichts und mit der Kirche soll hier ein kirchentheoretischer Rahmen skizziert werden – theoretisch in dem Sinne, dass ein Überblick gegeben wird, der sich auf Grundstrukturen konzentriert, der gegenwärtige Verhältnisse sowie erkennbare Entwicklungen berücksichtigt und zugleich einen Ausblick wagt, um Orientierung für das je eigene Handeln in Sachen „Kirche“ zu geben.
Innovatives Kirchenrecht: Gemeinde als Vorgabe oder als Eigeninitiative
Um die kirchlichen Verhältnisse realistisch wahrzunehmen, sind empirische Quellen unverzichtbar: Statistiken zu Religions- und Kirchenzugehörigkeit, Befragungen zu Religiosität, kirchlichen Einstellungen und beruflicher Erfahrung. Auch die derzeit intensiven Debatten über kirchliche Berufsbilder (s.u.) können übrigens als empirische Auskunft über die Kirche von heute und morgen gelesen werden.
Aufschlussreich gerade für großräumige, grundlegende Entwicklungen sind zudem – das mag überraschen – kirchliche Rechtstexte. Denn wird ein Gesetz, wird gar eine Kirchenverfassung neu formuliert, dann stehen dahinter stets umfängliche Debatten über die kirchliche Wirklichkeit und über ihre zukünftige Gestalt.
2019 hat die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers sich eine neue Kirchenverfassung gegeben. Besonders umstritten war die Neufassung des Artikels 19 über die elementare Gestalt der Kirche ‚vor Ort‘: die Kirchengemeinde. Denn für sie sind nun zwei Rechtsformen gleichermaßen vorgesehen: „Die Ortsgemeinde ist der Zusammenschluss von Mitgliedern der Kirche in einem räumlich bestimmten Bereich“ – „Der Personalgemeinde ordnen sich Mitglieder der Kirche nach anderen Kriterien als dem Wohnort zu, insbesondere nach geistlichem Profil, nach besonderen lebensweltlichen Bezügen oder in Anbindung an eine diakonische oder andere Einrichtung.“
Der neue Artikel kann als Kritik an der herkömmlichen, lokal verwurzelten Gemeindeform gelesen werden – vor allem aber markiert er, an einem zentralen Beispiel, zwei elementare Prinzipien kirchlicher Selbstorganisation, deren relatives Gewicht sich derzeit deutlich verschiebt.
Auf der einen Seite erscheint die Kirche für die Menschen immer schon vorgegeben: Sie sind – ohne ihr Zutun, nur aufgrund ihres Wohnortes – Teil eines bereits erfolgten „Zusammenschlusses“, hier der Kirchengemeinde. Als eine solche selbstverständliche Vorgabe – theoretisch gesprochen: als Institution – erscheinen zudem viele (besonders die älteren) Kirchengebäude, auch die Ortspastorin in ihrer Zuständigkeit für Taufe und Konfirmandenunterricht, der Weihnachtsgottesdienst oder die Kirchensteuer.
Auf der anderen Seite entsteht die Kirche durch eigene Initiative von engagierten Gruppen oder Einzelnen. So wie Mitglieder sich ggf. einer Personalgemeinde „zuordnen“, indem sie etwa in einer Evangelischen Studierendengemeinde (ESG) oder in einer Jugendkirche mitarbeiten, so haben sich „Formen kirchlichen Lebens“ (Art. 3 der neuen Hannoverschen Kirchenverfassung) etwa auch in der Bahnhofsmission oder in Gospelchören gebildet, in Elterninitiativen für eine evangelische Schule oder der Arbeit mit Geflüchteten. Die Beispiele zeigen, dass diese Formen von Kirche wachsenden Zuspruch erfahren – ganz im Einklang mit einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, in der Bürgerinitiativen und Graswurzelbewegungen immer stärker werden.
Gemeinde als Kirche vor Ort
Es ist nun wichtig zu sehen, dass die allermeisten Formen von „Gemeinde“ (übrigens auch im freikirchlichen Bereich) ‚vor Ort‘, in einem bestimmten Lebensraum zu finden sind. „Ortsgemeinde“ – im alltäglichen, nicht im rechtlichen Sprachgebrauch – ist daher nicht nur die klassische „Parochie“, der die Einwohner*innen räumlich strikt zugeordnet sind, bzgl. der Pfarrperson und des Kirchengebäudes, für Taufe, Trauung und Bestattung sowie die zu entrichtende Kirchensteuer. Es ist offensichtlich, dass dieses parochiale Modell immer mehr erodiert – viele Christ*innen lassen sich nicht mehr passiv zuordnen, sondern wählen Tauf- und Trauungskirche ebenso selbst wie ihre pastorale Gesprächskontakte.
Auch diese Eigeninitiativen, sei es für einzelne Anlässe, sei es durch das Engagement in diakonischen oder kulturellen Gruppen – auch diese selbstbestimmten Initiativen praktizieren jedoch zumeist die ‚Kirche vor Ort‘: Sie machen das, wofür die evangelische Kirche steht, in einem bestimmten Lebensraum erkennbar – ohne in einem strikten Sinne „Ortsgemeinde“, gar Parochie zu sein.
Gemeinde als immer schon gegebene Institution – und Gemeinde als Resultat eigener Initiative: Kirchentheoretisch sind diese beiden Formen nicht gegeneinander zu stellen, sondern sind zu verstehen als einander bedingende Strukturmomente gerade der evangelischen Kirche. Denn hier wird ja der individuelle Glauben von Anfang an in Wechselwirkung gedacht zu den Institutionen der Verkündigung und des Amtes. Dieses strukturelle Gegenüber von Eigeninitiative und Institution soll nun bzgl. einiger Dimensionen von „Kirche“ konkretisiert und in seiner zukünftigen Entwicklung betrachtet werden.
Kirchliche Praxis zwischen besonderem Anlass und allgemeiner Ordnung
Was tut die Kirche, und was sollte sie tun? Seit langem richten sich die Erwartungen von Mitgliedern wie Außenstehenden ausgesprochen stabil auf drei Bereiche: auf die diakonische Arbeit mit Menschen in Not, auf Gottesdienst und Gebet sowie auf Vermittlung ethischer und sozialer Werte. Diakonie, Gottesdienst und Bildung: Diese Praxisfelder sind auch für die Kirche selbst zentral; und zugleich haben sie sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. Exemplarisch seien die Veränderungen zunächst am Praxisfeld „Gottesdienst“ skizziert und theoretisch vertieft.
Kirchliche Statistiken wie empirische Erhebungen, zuletzt eine online-basierte Umfrage zu den Motiven und Faktoren des Kirchgangs lassen erkennen, wie vielfältig das gottesdienstliche Leben geworden ist: Neben die klassischen Kasualien und verschiedenste Jugendgottesdienste sind etwa Schulanfangs- und Entlassungsfeiern, Lobpreis- und Taizéandachten, Krabbel- und Pilgergottesdienste u.v.a. getreten. Kirchliches Angebot wie individuelle Nachfrage folgen – wie bei anderen sozialen events – meist milieuspezifischen, vor allem ästhetischen Kriterien. Dabei stellen die neueren Forschungen heraus, dass gottesdienstliche Teilnahme meist keine individuelle Entscheidung ist – sie geschieht im Familienverband oder in peer groups. Viele „neue Gottesdienste“ sind denn auch aus den sozialen, den musikalischen oder den religiösen Bedürfnissen bestimmter „Zielgruppen“ entstanden und setzen ganz auf deren aktive Beteiligung.
In dieser immer bunteren liturgischen Landschaft bildet der regelmäßige, der sonntägliche Gottesdienst – wie allgemein bekannt – eine vergleichsweise selten, v.a. von bestimmten Alters- und Frömmigkeitsgruppen besuchte Veranstaltung. Zugleich aber ist sie von hoher institutioneller Relevanz: In der Außen- wie in der Innenperspektive stellt der Sonntagsgottesdienst die zentrale Praxis der Kirche dar; seine gewohnte Ordnung, die hier üblichen Rituale, seine räumliche Ausstattung bilden nach wie vor den Orientierungsrahmen für nahezu alle weiteren Gottesdienstformate.
Diakonie und Bildung zwischen Initiative und Institution
Im Bereich der diakonischen Praxis sind ähnliche Tendenzen namhaft zu machen. Was Diakonie ist, das lässt sich in einer wachsenden Fülle von Organisationsformen lernen: in einzelnen Projektgruppen, in dezidiert diakonischen Gemeinden, in diakonischen Gemeinschaften bis hin zu den großen „Komplexanstalten“ wie Bethel oder Himmelsthür. Die meisten dieser Einrichtungen, gleich welcher Größe, verdanken sich der Initiative engagierter, kleiner Gruppen – und zugleich sind diese Initiativen auf Fachverbände und regionale Diakonische Werke angewiesen, die institutionelle Stabilität und Prägnanz für „die Diakonie“ gewährleisten.
Die kirchliche Bildungspraxis schließlich ist wohl noch stärker an den herkömmlichen, den institutionell geordneten Formaten in Schulunterricht und Konfirmandenarbeit orientiert. Gleichwohl differenziert sich, so scheint mir, auch die pädagogische Praxis zwischen Schule, Gemeinde und Alltagswelt immer mehr aus: durch gemeinschaftliche Projekte auf Zeit, diverse Weiterbildungsformate in eigenen Bildungshäusern und vieles mehr. Und wieder spielen kirchliche bzw. staatliche Institutionen, die Standards setzen und Gelder bewilligen, eine nicht zu unterschätzende, ordnende Rolle.
Kirchliche Berufe: Vielfalt und Übergänge
Wie eingangs erwähnt wird über Tätigkeits- und Ausbildungsprofile kirchlicher Berufe derzeit viel diskutiert. Das liegt an den Nachwuchssorgen im Pfarr- wie in diakonischen und pädagogischen Berufen; das liegt am allgemeinen Strukturwandel im Hochschulwesen sowie an den wachsenden Anforderungen in der Praxis selbst. Wieder seien nur wenige, deutliche Trends in Erinnerung gerufen. Auch die kirchliche Berufspraxis wird offenbar immer vielfältiger – das betrifft Qualifikationsprofile, Stellenausschreibungen und Anstellungsverhältnisse; und zwar im diakonischen wie im pädagogischen, im musisch-kreativen wie im administrativen Feld. Die einzelnen Berufstätigen, dazu engagierte Ehrenamtliche können (und müssen) nun ganz individuelle kirchliche ‚Karrieren‘ planen, in denen verschiedene Qualifikationen zu sammeln und immer neue Arbeitsfelder zu erschließen sind.
Das Bild eines verlässlichen, vielleicht jahrzehntelangen „Dienstes“ auf wenigen, ähnlichen Stellen wird damit – wie in der Arbeitswelt überhaupt – immer unrealistischer. Im Pfarrhaus, auf der Orgelbank und im Gemeindebüro ist der Trend zu mehr beruflicher Mobilität angekommen – mindestens Fortbildung und fachliche Profilierung, dazu regelmäßiger Stellenwechsel gehören nun zu den Grundpflichten des kirchlichen Dienstes.
Zwei Formen kirchlicher Beruflichkeit werden in diesem Kontext immer wichtiger. Zum einen wächst der Bedarf an Fortbildungsinstitutionen – und zwar vor allem dort, wo der Übergang in andere Berufsfelder und Arbeitsbereiche erleichtert werden soll. Das traditionelle Selbstverständnis der Pastoralkollegs oder der diakonischen Akademien, nämlich Agenturen kirchlicher Innovation zu sein, bekommt auf diese Weise neue Plausibilität.
Wachsende Bedeutung erhalten zum anderen die Leitungspositionen in der Kirche – ablesbar an der Gründung von Führungsakademien, Dekane-Kollegs oder Coaching-Agenturen. Denn angesichts der pluralen kirchlichen Praxis und ihrer Akteur*innen wird die Aufgabe, diese blühende Vielfalt aufmerksam zu fördern wie auch situationsgerecht zu ordnen, auf allen Ebenen immer anspruchsvoller. So verwundert es nicht, dass die neuere theologische Theorie der Kirche de facto vor allem Leitungstheorie ist: für die Pastorin und die Kirchenvorsteher vor Ort wie für das Führungspersonal in Kirchenkreisen, Ämtern und Synoden.
Kirchliche Organisationsebenen: Das Regionale gewinnt an Bedeutung
Die wachsende Vielfalt von Gemeindeformen, diakonischen Einrichtungen, Jugendverbänden und Netzwerken macht die kirchliche Organisation selbst immer komplexer. Um hier Orientierung zu geben, hat die praktisch-theologische Kirchentheorie diverse Strukturmodelle erarbeitet – nur zwei seien skizziert.
Die Kieler Praktische Theologin Uta Pohl-Patalong hat seit 2004 ein Konzept flächendeckender „kirchlicher Orte“ entwickelt. An diesen Orten sollen jeweils die herkömmlichen Gemeinschaftsformen, von der Kinder- bis zur Seniorenarbeit, auch kirchlicher Unterricht und diakonische Initiativen, verbunden werden mit je speziellen Arbeitsbereichen – Kirchenmusik oder Spiritualität, ökologische Bildung oder interreligiöser Dialog. Auf diese Weise soll eine Art kirchliches Netzwerk entstehen, das selbstverantwortete Gruppen- mit professioneller Themenarbeit verknüpft.
Mit etwas anderen Akzenten verfolgt der Greifswalder Praktische Theologe Michael Herbst das Konzept einer „regiolokalen Kirchenentwicklung“. In einem größeren Bezirk sollen verschiedenartige Gemeindeformen gefördert und damit Menschen unterschiedlicher religiöser Prägung angesprochen werden. Das können herkömmliche Orts- oder Profilgemeinden sein, etwa für Kirchenmusik oder Diakonie, und dazu sollen „fresh expressions of church“, neue Ausdrucksformen des Glaubens nach anglikanischem Vorbild, kommen: Cafégemeinden und Familienkirchen, heavy metal churches und missionarische Teams.
Beide Konzepte treffen sich in einer Hinsicht, die auch die Organisationsentwicklung der letzten Jahrzehnte bestimmt: Die mittlere kirchliche Ebene (Dekanat, Kirchenkreis etc.) erhält gegenüber den lokalen Gemeinden sowie gegenüber der Zentrale mehr Gestaltungsmacht – in finanzieller und personeller, zugleich in konzeptioneller Hinsicht. Für die Landeskirchenämter bleiben v.a. Aufsicht und Lastenausgleich, bzgl. der Personen und der Finanzen. Das heißt auch, dass die rechtliche Bindung des kirchlichen Handelns wohl mittelfristig schwächer werden wird gegenüber der kommunikativen Steuerung organisationaler Lernprozesse – in den einzelnen Regionen.
Kirchliche Einnahmen: von der Steuerbasis zur Zweckbindung
Das dynamische Wechselverhältnis von Institution und Initiativen, von selbstverständlicher Rahmung und eigenverantwortlicher Gestaltung zeigt sich schließlich auch in einer Dimension des kirchlichen Lebens, die oft übersehen wird, aber ausgesprochen prägend ist.
Für die Mitglieder selbstverständlich, für die Kirchen verlässlich erscheint hier zunächst die staatlich eingezogene Kirchensteuer; diese gleichsam institutionellen Einnahmen machen 40 bis 85 Prozent der landeskirchlichen Haushalte aus. Dazu kommen, ebenfalls eher institutionell, staatliche Zuschüsse zur Gebäudeunterhaltung (bis zu zehn Prozent der Einnahmen).
Stärker zweckgebunden sind – je nach Region – die kommunalen Zuschüsse für Kindertagesstätten, für Jugendarbeit und Erwachsenenbildung. Hier werden konkrete Einrichtungen und Projekte unterstützt, oder anders gesagt: Diese Einnahmen hängen ganz erheblich vom Engagement kirchlicher Akteur*innen und Gruppen vor Ort ab. Das gilt auch für die Beiträge Einzelner, etwa als Kita-Beitrag, als Schulgeld oder für einen kirchlichen Förderverein – sie machen fünf bis zehn Prozent der kirchlichen Einnahmen aus.
Im Bereich der Diakonie ist der Anteil zweckgebundener Einnahmen, aus Kranken- und andere Sozialversicherungen, offenbar noch viel höher; ‚institutionelle‘ Einnahmen durch Stiftungen und allgemeine staatliche Zuschüsse schlagen hier weniger zu Buche.
Ich spitze diese trockenen Zahlen ein wenig zu: Schon jetzt finanziert sich die Kirche keineswegs allein aus (mehr oder weniger) selbstverständlich fließenden Steuer- und Staatseinnahmen; schon heute machen vielmehr Mittel, die für spezielle Praxisfelder, v.a. für Diakonie, Bildung und Kultur bestimmt sind, einen nicht geringen Haushaltsposten aus. Und es ist zu erwarten, dass diese Honorierung spezifischer Initiativen – von der Telefonseelsorge über die evangelische Schule bis zum Konzertchor – in Zukunft weiter zunehmen wird.
Auf diese Weise dürfte – ähnlich wie in der Universität – der Anteil steuerlicher Grundfinanzierung allmählich auch dort abnehmen, wo er bisher selbstverständlich ist: bei der Besoldung von Pastor*innen, Diakon*innen und Kirchenmusiker*innen. Projektgebunde oder durch Fördervereine finanzierte Stellen, die es bisher nur in großen Gemeinden oder Einrichtungen gibt, könnten die Regel werden. Auch die ‚ganz normale‘ Ortsgemeinde wäre so genötigt (oder befähigt), für die eigene, besonders profilierte Arbeit in finanzieller Hinsicht initiativ zu werden. Dass dies die Machtverhältnisse zwischen kirchlicher Zentrale und Akteur*innen vor Ort empfindlich tangieren wird, das kann man vielerorts schon heute sehen.
Auch im Finanzwesen bildet sich demnach ab, was die evangelische Kirche – aus empirischen wie aus theologischen Gründen – in Zukunft immer mehr prägen wird: Sie lebt durch das Engagement verschiedenster Gruppen und Initiativen; und dieses Engagement wird fundiert von verlässlicher Leitung und regelmäßiger Liturgie. Damit ist und bleibt die Kirche – theologisch gesprochen – ein menschliches Werk und zugleich ein Werk göttlichen Geistes.
Literatur
- Bedford-Strohm, Heinrich / Jung, Volker (Hg.): Vernetzte Vielfalt. Die fünfte EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft, Gütersloh 2015
- Bubmann, Peter / Weyel, Birgit (Hg.): Kirchentheorie, Leipzig 2014
- Hauschildt, Eberhard / Pohl-Patalong, Uta: Kirche, Gütersloh 2013
- Herbst, Michael / Pompe, Hans-Hermann: Regiolokale Kirchenentwicklung. Wie Gemeinden vom Nebeneinander zum Miteinander kommen können, Dortmund (ZMiR) 2017
- Hermelink, Jan / Latzel, Thorsten (Hg.): Kirche empirisch. Ein Werkbuch zur vierten EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft und zu anderen empirischen Studien, Gütersloh 2008
- Hermelink, Jan: Kirchliche Organisation und das Jenseits des Glaubens. Eine praktisch-theologische Theorie der evangelischen Kirche, Gütersloh 2011
- Pohl-Patalong, Uta: Von der Ortskirche zu den kirchlichen Orten. Ein Zukunftsmodell, Göttingen 2004