Hannover (epd). Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) hat erneut klargestellt, dass Kirchenasyle in Niedersachsen künftig respektiert werden sollen. „Obwohl der staatliche Zugriff in kirchlichen Räumen grundsätzlich durchsetzbar ist, wird davon aus christlicher und humanitärer Tradition dann abgesehen, wenn es sich um sakrale Räume beziehungsweise Räumlichkeiten der Religionsgemeinschaften handelt“, sagte Behrens am Mittwoch in Hannover im Landtagsplenum. Sie antwortete auf eine Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion.
Behrens stellte klar, dass Kirchengemeinden, die vollziehbar ausreisepflichtige Personen durch eine vorübergehende Aufnahme in ihren Räumen dem staatlichen Zugriff entzögen, sich weder theologisch noch juristisch auf ein anerkanntes Recht auf Kirchenasyl berufen könnten. „Unsere Rechtsordnung kennt keine zum Staatsgebiet gehörenden Räume, in denen staatliche Maßnahmen nicht durchgesetzt werden.“ Allerdings werde nach einer vom Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen im Jahr 2015 getroffenen Vereinbarung Kirchenasyl in spezifischen Fällen dennoch respektiert.
Aktuell erkenne das BAMF jedoch weniger als ein Prozent der Kirchenasyle als Härtefälle an. Ziel müsse daher ein erneutes gemeinsames Verständnis von Härtefällen sein, betonte die Ministerin. Nur dann habe das vereinbarte Dossierverfahren eine Zukunft. Nach diesem Verfahren kann die Kirche Dossiers über besondere Härtefälle beim BAMF einreichen, um eine Anerkennung des Asyls zu erwirken.
Im Jahr 2022 habe das Land 65 Kirchenasyle für 82 Personen verzeichnet, im Jahr darauf 137 Asylfälle mit 159 Personen und im ersten Quartal des laufenden Jahres 34 Asyle für 39 Personen, sagte die Ministerin. In etwa 95 Prozent der aktuellen Fälle gehe es nicht um Rückführungen in die Heimat, sondern um Abschiebungen in ein anderes europäisches Land im Sinne der Dublin-Verordnung.