Berlin, Köln (epd). Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober haben deutlich mehr Israelis mit deutschen Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt als in den Vorjahren. Nach Angaben des Bundesverwaltungsamts (BVA) in Köln wurden in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 bereits rund 6.900 Anträge auf sogenannte Wiedergutmachungs-Einbürgerungen aus Israel gestellt. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 9.100. Im Jahr 2022 beantragten 5.670 Israelis die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ergab eine Abfrage des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ (RND, Montag) beim BVA.
Im Jahr 2023 gab es insgesamt rund 14.000 Anträge auf Wiedergutmachungs-Einbürgerungen, 2022 waren es 11.400. Im laufenden Jahr wollen der BVA-Statistik zufolge bisher 9.370 Menschen auf diesem Weg Deutsche werden. Mit deutlichem Abstand kommen nach Israel die meisten Anträge aus den USA.
Das BVA ist für Wiedergutmachungs-Einbürgerungen zuständig. Diese Einbürgerung können Menschen beantragen, die im Nationalsozialismus verfolgt und ausgebürgert wurden, sowie deren Nachfahren. 2021 wurden Lücken im Staatsangehörigkeitsrecht geschlossen. Seither ist der Kreis der Berechtigten auf Menschen und deren Nachkommen erweitert, die wegen NS-Verfolgung nie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben konnten. In den meisten Fällen handelt es sich um im Nationalsozialismus verfolgte Juden.
Im Artikel 116 des Grundgesetzes heißt es: „Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.“
Probleme hatten in der Vergangenheit etwa Kinder und Enkel jüdischer oder anderer verfolgter Frauen, denen die Nationalsozialisten den deutschen Pass entzogen hatten. Bis 1975 konnte die deutsche Staatsbürgerschaft nur über den Vater vererbt werden. Benachteiligt waren auch diejenigen, die in ein anderes Land emigriert sind, die dortige Staatsbürgerschaft angenommen und damit die deutsche verloren, aber nicht entzogen bekommen hatten. Daher wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz 2021 ergänzt.