Hannover (epd). In den vergangenen Monaten sorgten bundesweit mehrere Gewalttaten und Tötungsdelikte unter Kindern und Jugendlichen für Schlagzeilen.
In Salzgitter wurde im Juni 2022 die 15-jährige Schülerin Anastasia tot aufgefunden. Das Landgericht Braunschweig verurteilte einen Mitschüler, der zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt war, nach dem Jugendstrafrecht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Er soll die Schülerin gemeinsam mit einem 13-Jährigen in einen Hinterhalt gelockt und dort erstickt haben. Die drei kannten sich von der Schule. Der 13-Jährige ist aufgrund seines Alters nicht strafmündig. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Sein verurteilter Schulkamerad hat Revision beantragt.
In Wunstorf bei Hannover wurde im Januar nach einer großangelegten Suche auf einem Brachgelände der Leichnam eines 14-jährigen Jungen gefunden. Ein gleichaltriger Schulkamerad gab zu, ihn getötet zu haben. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. Am Montag begann der Prozess gegen den Jugendlichen vor dem Landgericht Hannover. Angeklagt ist er wegen Mordes aus Heimtücke: Laut Staatsanwaltschaft soll er sein Opfer gefesselt und mit Steinen erschlagen haben.
Im schleswig-holsteinischen Heide wurde im Februar ein 13-jähriges Mädchen über Stunden geschlagen, gequält und gedemütigt. Das Amtsgericht Meldorf sprach im Juni wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung eine Verwarnung gegen vier Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren aus. Sie müssen jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Die Mädchen hatten die Tat mit dem Smartphone gefilmt. Unter anderem hatten sie die Haare der 13-Jährigen angezündet und eine Zigarette in ihrem Gesicht ausgedrückt. Sie gaben die Taten zu.
In der Nähe des südwestfälischen Freudenberg bei Siegen wurde im März der Leichnam der zwölfjährigen Luise entdeckt. Zwei gleichaltrige Mädchen, zwölf und 13 Jahre alt, gestanden die Tat. Sie sollen die Zwölfjährige mit mehr als 70 Messerstichen getötet haben. Weil sie nicht strafmündig sind, können sie strafrechtlich nicht belangt werden.