Oldenburg, Osnabrück (epd). Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, können einen Teil des Sorgerechts verlieren. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einer einstweiligen Anordnung ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück bestätigt, wie das Oberlandesgericht am Mittwoch mitteilte. In Deutschland bestehe grundsätzlich eine Schulpflicht für alle Kinder. Damit korrespondiere eine Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch zu sorgen. Bei der Entscheidung des Senats handelt es sich um eine einstweilige Anordnung. Eine mündliche Verhandlung ist nach Ostern geplant (Az. 11 UF 206/22).
Nach den coronabedingten Schulschließungen hatten die Eltern ihre drei zwischen 12 und 17 Jahre alten Kinder nicht mehr in die Schule geschickt. Der Älteste habe keine Maske tragen und keinen Abstand halten wollen. Er wollte deswegen nicht mehr zur Schule gehen und zu Hause seinen eigenen Interessen nachgehen. Die beiden jüngeren Geschwister hätten sich dem angeschlossen. Die Eltern hatten dem Gericht zufolge die Auffassung vertreten, die Kinder sollten sich selbst entdecken können und selbstbestimmt lernen. 90 Prozent des Schulwissens würden ohnehin nicht gebraucht.
Das Amtsgericht Osnabrück hatte daraufhin den Eltern einen Teil des Sorgerechts, nämlich das Recht auf Regelung schulischer Angelegenheiten, entzogen. Die Eltern legten dagegen Beschwerde ein, über die das Oberlandesgericht nach Ostern entscheiden werde, hieß es. Der Forderung der Eltern, die Entscheidung des Amtsgerichts bis dahin auszusetzen, wies das Oberlandesgericht zurück. Es spreche einiges dafür, dass der amtsgerichtliche Beschluss Bestand haben werde.
Weil die Kinder die Schule nicht besuchten, besteht aus Sicht des Gerichts eine Kindeswohlgefährdung, was ein staatliches Eingreifen rechtfertige. Eltern seien verpflichtet, die Entwicklung eines Kindes zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern. Den Kindern stehe ein Grundrecht auf schulische Bildung zu. In der Schule würden neben allgemeinen Lerninhalten auch Sozialkompetenzen vermittelt. Eltern hätten daher kein Recht, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, sondern vielmehr die Pflicht, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.