Bückeburg (epd). Die Synode der schaumburg-lippischen Landeskirche strebt eine öffentliche Segnung für gleichgeschlechtliche Paare an. Das evangelische Kirchenparlament beauftragte am Wochenende einstimmig eine Arbeitsgruppe, die entsprechenden Schritte vorzubereiten. Offen ist noch, ob die Segenshandlung einer Trauung gleichgestellt oder von ihr unterschieden wird. Bisher sind Segnungen homosexueller Paare in der Landeskirche nur im persönlichen Rahmen möglich, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut.
Die Synode hatte 2017 nach dem Beschluss des Bundestags zur "Ehe für alle" einen Beratungsprozess darüber gestartet, wie die Landeskirche künftig mit dieser Frage umgehen will. Das Kirchenparlament will im Herbst 2020 endgültig über die neue Regelung entscheiden. Zuvor sollen die 22 Gemeinden der Landeskirche um Stellung gebeten werden. Es gebe zu dem Thema unterschiedliche Positionen, eine Spaltung solle vermieden werden, sagte Pastor Günter Fischer.
Die Segnung homosexueller Paare ist unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland unterschiedlich geregelt. In den meisten Kirchen werden sie vor dem Traualtar inzwischen genauso behandelt wie Paare von Mann und Frau. So ist es etwa in den Landeskirchen von Hannover, Bremen, Oldenburg sowie in der Evangelisch-reformierten Kirche. In anderen Kirchen sind Segnungen in Gottesdiensten möglich, werden aber von Trauungen unterschieden. Zur schaumburg-lippischen Landeskirche gehören rund 49.500 Mitglieder im nördlichen Landkreis Schaumburg.
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