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Braunschweiger Synode stimmt Änderung in Grundordnung der EKD zu

Nachricht 23. September 2019

Wolfenbüttel (epd). Die braunschweigische Landeskirche hat am Sonnabend auf ihrer Synodentagung in Wolfenbüttel als letzte der 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einer Änderung in der Grundordnung der EKD zugestimmt. Dabei ging es um die Erweiterung des ersten Artikels der Grundordnung um den Satz: "Sie [die EKD] ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche." Die Änderung war nicht unumstritten. Der Braunschweiger Bischof Christoph Meyns sagte, der nun gefundene Kompromiss könne auch von der braunschweigischen Landeskirche mitgetragen werden.

Die Änderung der Grundordnung war bereits im Jahr 2015 auf den Weg gebracht worden. Seitdem mussten alle Gliedkirchen der EKD dem Vorhaben zustimmen. Bedenken dagegen, die EKD zur Kirche zu erklären, gab es zunächst in den lutherischen Kirchen von Braunschweig, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg. Hintergrund ist die kirchenpolitische Debatte über das Verbindungsmodell, mit dem die konfessionellen Zusammenschlüsse der unierten und lutherischen Landeskirchen sowie die EKD eine engere Kooperation und bessere Koordination anstreben.

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