Hannover (epd). Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Michael Jacob, hat die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung hervorgehoben. "Vergessen wir nicht, dass die dem modernen Datenschutz zugrundeliegende informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht ist, das das Bundesverfassungsgericht mit einer grundlegenden Entscheidung im Jahr 1983 aus Artikel 1 und 2 Grundgesetz entwickelt hat", sagte Jacob am Freitag in Hannover. Niemand stelle andere Grundrechte infrage, auch den Datenschutz solle man nicht zur Disposition stellen.
Vor einem Jahr, am 24. Mai 2018, war ein neues EKD-Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Zudem feiert die Bundesrepublik in diesen Tage den 70. Geburtstag des Grundgesetzes, das seit dem 23. Mai 1949 gilt.
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