Kerncurriculum Evangelische Religion

Von Kirsten Rabe

 

für das Gymnasium / gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule / gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium, das Kolleg

 

Zum 1. August 2018 tritt das überarbeitete Kerncurriculum für Evangelische Religion in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen, am Beruflichen Gymnasium und am Kolleg in Kraft.

Die Veränderung der Schullaufbahndauer von G 8 zu G 9 und damit verbunden die veränderte Stundentafel und Rückkehr zu drei- bzw. fünfstündigen Prüfungskursen hatte eine Überarbeitung der Kerncurricula für die Jahrgänge 5-10 sowie die Gymnasiale Oberstufe zur Folge.


Kursarten, Verbindlichkeiten und Abiturprüfung (vgl. KC, S. 12)

Das Fach Evangelische Religion kann in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen

  • als fünfstündiges Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau
  • als dreistündiges Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau
  • als dreistündiges Ergänzungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau in zwei Schulhalbjahren
     

und an Beruflichen Gymnasien und am Kolleg

  • als dreistündiges Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau
  • als zweistündiges Ergänzungsfach in zwei Halbjahren 

angeboten werden.


Einführungsphase

Die Arbeit im 11. Jahrgang steht unter drei Prämissen:
Erstens soll sie den Schülerinnen und Schülern Orientierungsmöglichkeiten inhaltlicher Art anbieten. Fragen nach Identität und auch nach dem Verhältnis von Identität und Religion, Fragen nach sozialer Gerechtigkeit sowie Wahrheitsansprüchen und Deutungen von Wirklichkeit stehen ebenso im Zentrum der inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen wie die Hinführung zu Diskussionen um Exegese und Hermeneutik, um die Relevanz von Kirche im gesellschaftlichen und persönlichen Leben sowie die Funktion von Symbolen und Ritualen.

Zweitens soll der Unterricht im Jahrgang 11 in Vorbereitung auf die Qualifikationsphase in wissenschaftliche Arbeitsweisen einführen und zu einem zunehmend reflektierten Zugang zu religiösen Themen befähigen.
Schließlich ist es Anliegen der Einführungsphase, ggf. heterogene Eingangsvoraussetzungen der Lerngruppen für die Qualifikationsphase auszugleichen.

Für den Jahrgang 11 sind, anders als für die Qualifikationsphase, vorrangig zu fördernde prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen zugeordnet. Mit den sieben benannten inhaltsbezogenen Kompetenzen sind alle sechs Kompetenzbereiche vertreten.

Auch verbindliche Grundbegriffe sind zugeordnet; biblische Basistexte sind in diesem Jahrgang entsprechend den Voraussetzungen der Lerngruppe durch die Lehrkraft auszuwählen.


Inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen in der Qualifikationsphase

Inhalt und Umfang der prozessbezogenen Kompetenzen, wie sie die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) vorgeben, sind geblieben.

In der Qualifikationsphase sind

  • 22 inhaltsbezogene Kompetenzen auf grundlegendem Anforderungsniveau und
  • neun zusätzliche inhaltsbezogene Kompetenzen auf erhöhtem Anforderungsniveau

zu erarbeiten.

Damit ist die Anzahl der inhaltsbezogenen Kompetenzen für die Arbeit auf erhöhtem Anforderungsniveau insgesamt von 34 auf 31 reduziert worden – bei einer zusätzlichen Stunde pro Woche.


Berufliches Gymnasium und Kolleg

Für das dreistündige Prüfungsfach auf grundlegendem Niveau gelten die oben genannten verbindlichen 22 inhaltsbezogenen Kompetenzen.
Für das zweistündige Unterrichtsfach (in zwei Kurshalbjahren) sind von der Fachkonferenz sechs Kompetenzen auszuwählen. Bei der Auswahl sind alle sechs Kompetenzbereiche zu berücksichtigen. Die Fachrichtung des Beruflichen Gymnasiums kann dabei Berücksichtigung finden.
Die entsprechenden prozessbezogenen Kompetenzen, verbindlichen Grundbegriffe und biblischen Basistexte sind mit den jeweils ausgewählten inhaltsbezogenen Kompetenzen abzustimmen.


Veränderungen

  • Wie bereits im Kerncurriculum für die Jahrgänge 5-10 geschehen, sind behutsame „Verschlankungen“ vorgenommen worden. Die verbindlichen Grundbegriffe und biblischen Basistexte sind geprüft und ggf. angepasst worden.
  • Die den inhaltsbezogenen Kompetenzen jeweils beigeordneten möglichen Inhalte für den Kompetenzerwerb sind aktualisiert und ggf. erweitert worden.
  • Kompetenzen wie „zeigen Möglichkeiten der Identitätsstiftung durch Religion auf“ (Einführungsphase) oder „stellen anhand konkreter Beispiele Möglichkeiten und Grenzen der interreligiösen Verständigung dar“ bieten u. a. die Möglichkeit, sich mit Fundamentalismus auseinanderzusetzen. Damit zeigt sich das Unterrichtsfach Religion als eines der Fächer, in denen Fundamentalismusprävention geschehen kann und soll.