Vor der Einführung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts gilt es, einen schuleigenen Arbeitsplan (SAP) zu entwickeln, der sowohl dem Kerncurriculum für Evangelische Religion als auch dem für Katholische Religion gerecht wird.
Bei einem Vergleich der Kerncurricula wird offenbar: Die inhaltlichen Unterschiede sind überschaubar. Sie spiegeln in einigen Aspekten lediglich Verschiebungen in der Akzentsetzung wider und betreffen z. T. sprachliche Feinheiten. An anderen Stellen werden theologische oder didaktische Unterschiede deutlicher. Für die Erarbeitung des gemeinsamen schuleigenen Arbeitsplans gilt es, diesen Unterschieden gerecht zu werden und sie mit Inhalten angemessen zu füllen.
Aus evangelischer Perspektive betrachtet zeigt sich, dass die meisten Aspekte sich gut ergänzend integrieren lassen und teilweise sogar bereits in der bisherigen unterrichtlichen Umsetzung mancher evangelischen Lehrkraft eine Rolle gespielt haben. So wird z. B im Zusammenhang mit der Einführung biblischer Geschichten auch im evangelischen Unterricht bisher häufig die Frage nach dem Alten und Neuen Testament gestellt. Im Zuge der Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsplans kann diese explizit als Kompetenzformulierung aufgenommen werden.
Die Frage nach Tod und Auferstehung Jesu im Kompetenzbereich „Nach Jesus Christus fragen“ wird in den Kompetenzformulierungen des Kerncurriculums für katholische Religion stärker inhaltlich zugespitzt, differenziert und gedeutet. Welche Bedeutung diese inhaltliche Zuspitzung für die Wahl der Inhalte und Methoden haben kann, wird die Fachkonferenz im Einzelfall zu bedenken haben.
Im Kompetenzbereich „Nach Glauben und Kirche fragen“ zeigen die Formulierungen deutliche Abweichungen. Für die Erstellung des schuleigenen Arbeitsplans ist dabei wesentlich, die Frage nach der Eucharistie, die zusätzlich im Kompetenzbereich „Nach Jesus Christus fragen“ aufgenommen ist, sowie die Frage nach der Bedeutung des Sonntags aufzunehmen und eine Gottesdienstteilnahme und -mitgestaltung zu ermöglichen. Im Sinne eines verantwortbaren Umgangs mit religiöser Praxis im Unterricht stellt sich dabei (wie auch bei den unter „Nach Gott fragen“ aufgenommenen Sprachformen „Loben, Danken, Bitten“) die Herausforderung, Kindern Möglichkeiten der inneren Distanzierung und altersangemessenen Reflexion zu geben.
Zusammenfassend und für eine gute Übersicht sind unten wichtige Zusätze des Kerncurriculums für Katholische Religion in einer Tabelle aufgelistet. Es empfiehlt sich, einen Arbeitsplan für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht so zu strukturieren, dass die bisherige Spalte „Kompetenzen“ in „Kompetenzen KC Ev.“ und „Kompetenzen KC Kath.“ aufgeteilt wird. Lediglich ergänzende Kompetenzformulierungen des Kerncurriculums für Katholische Religion werden darin aufgenommen und explizit ausgewiesen. Dadurch gewinnt der gemeinsame Plan für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht nur wenig an Umfang, bleibt übersichtlich und kann später gezielt punktuell evaluiert werden.
Für die Zuordnung von Inhalten sowie für die konkrete unterrichtliche Umsetzung wird es wichtig sein, neben den vorgegebenen Kompetenzen die konfessionellen Besonderheiten, die sich in der – z. T. auch regional geprägten – religiösen Praxis und Tradition zeigen, in den Blick zu nehmen. Der intensive Austausch über wahrgenommene Traditionen und religiöse Bedeutungen kann in der Fachkonferenz fruchtbare Diskussionen bewirken und hilfreiche Konsequenzen für einen konfessionell verantworteten Religionsunterricht nach sich ziehen, in dem Perspektiven beider Konfessionen eingenommen werden können.
Weitere Hilfestellungen und inhaltliche Anregungen für die Erarbeitung eines Arbeitsplans finden sich im Internet unter
www.rpi-loccum.de/material/lernwerkstatt/vorangegangene-ausstellungen/lwst_konf_koop