Vom Kerncurriculum zum fachbezogenen Arbeitsplan - Möglichkeiten der Umsetzung der neuen Kerncurricula für Fachkonferenzen

von Dietmar Peter

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Kerncurricula für die Fächer Evangelische und Katholische Religion und Werte und Normen für die Klassen 5 bis 10 am 1. August 2009 stellt sich für die Fachkonferenzen die Aufgabe, neue, fachbezogene Arbeitspläne (Fachcurricula) zu entwickeln. Grundlage dafür sind die in den Kerncurricula dargelegten fachbezogenen Kompetenzen, die getrennt nach prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen ausgewiesen werden.

Die prozessbezogenen Kompetenzen sind fünf Kompetenzbereichen (Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz, Deutungskompetenz, Urteilskompetenz, Dialogkompetenz, Gestaltungskompetenz) zugeordnet. Sie bedürfen vom Jahrgang 5 bis 10 eines kumulativen Aufbaus, so dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I über die genannten Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Die inhaltsbezogenen Kompetenzen gliedern sich in sechs Kompetenzbereiche (nach dem Menschen fragen, nach Gott fragen, nach Jesus Christus fragen, nach der Verantwortung des Menschen in der Welt fragen, nach Glaube und Kirche fragen, nach Religionen fragen). Sie sind nach Doppeljahrgängen (5/6, 7/8 und 9/10) geordnet und beschreiben eher Wissensbereiche, mit denen die prozessbezogenen Kompetenzen anzustreben sind.

Die Aufgabe der Fachkonferenz besteht darin, die inhaltsbezogenen und die prozessbezogenen Kompetenzen innerhalb von Unterrichtseinheiten so miteinander zu verknüpfen und im schuleigenen Arbeitsplan auszuweisen, dass die erwarteten Kompetenzen möglichst nachhaltig aufgebaut werden. Im Blick auf die unterschiedlichen Schuljahrgänge sind die Lernangebote so miteinander zu verbinden, dass ein vertiefendes Lernen ermöglicht wird.
 

Planungsphase

Zur Erstellung des schuleigenen Fachcurriculums ist es möglich, sowohl von den prozessbezogenen als auch von den inhaltsbezogenen Kompetenzen auszugehen. Der nachstehende Vorschlag setzt bei den inhaltsbezogenen Kompetenzen an und beschreibt ein mögliches Vorgehen:

Vorbereitend werden sowohl die inhalts- als auch die prozessbezogenen Kompetenzen jeweils einzeln in ausreichender Größe auf Karteikarten (DIN-A-5) notiert. Erleichtert wird die Planungsarbeit, wenn unterschiedliche Farben für die Karten mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 gewählt werden.

Für die eigentliche Planungsarbeit werden zunächst nur die inhaltsbezogenen Kompetenzen nach Jahrgängen geordnet an eine Stell- bzw. Moderationswand geheftet. Die Aufgabe der Fachkonferenz besteht nun darin, den inhaltsbezogenen Kompetenzen Themen zuzuordnen. Die Fragestellung lautet: Mit welchem Unterrichtsthema gelingt es in besonderer Weise, die einzelnen inhaltsbezogenen Kompetenz anzustreben? Dabei kann auf die Themenvorschläge (“Mögliche Themen für den Kompetenzerwerb”) des jeweiligen Kerncurriculums zurückgegriffen werden. Sinnvollerweise sollte dieses aber erst erfolgen, nachdem die Fachkonferenz eigene Themen mit den Kompetenzen in Verbindung gebracht hat. Die Themen werden auf Karteikarten geschrieben und den inhaltsbezogenen Kompetenzen zugeordnet.

Anschließend ist zu prüfen, ob sich innerhalb eines Doppeljahrganges Themenüberschneidungen ergeben. Sollte dieses der Fall sein, kann die Fachkonferenz darüber beraten, ob einer inhaltsbezogenen Kompetenz ein neues Thema zugeordnet wird oder zwei oder mehrere inhaltsbezogenen Kompetenzen zusammengefasst werden. Dieses würde bedeuten, dass die zusammengefassten inhaltsbezogenen Kompetenzen im Rahmen einer Unterrichtseinheit zu erreichen sind. Es können allerdings nicht beliebig viele inhaltsbezogene Kompetenzen zusammengefasst werden, denn dadurch wäre eine zur Anbahnung einer Kompetenz notwendige Durchdringungstiefe nicht gegeben. Abschließend ist zu prüfen, ob die Themen mit zunehmendem Jahrgang aufeinander aufbauen.

Im nächsten Schritt werden Karten mit den prozessbezogenen Kompetenzen an die Moderationswand geheftet, so dass sie für den folgenden Schritt im Blick sind. Dieser besteht darin, dass zu den zuvor erstellten Clustern (inhaltsbezogene Kompetenz(en)/Thema) möglichst konkrete Unterrichtseinheiten geplant werden. Hierbei kann sich ein Rückgriff auf bewährte Unterrichtseinheiten als hilfreich erweisen.

Nun werden die prozessbezogenen Kompetenzen zugeordnet. Dieser Schritt verlangt besondere Aufmerksamkeit, weil der Aufbau der prozessbezogenen Kompetenzen einer langfristigen Planung bedarf. Dabei ist zu überlegen, welche der prozessbezogenen Kompetenzen in besonderer Weise durch die Unterrichtseinheit angestrebt werden. Wichtig ist, dass nur jene prozessbezogenen Kompetenzen ausgewählt werden, die im Rahmen der Unterrichtseinheit in ausreichender Tiefe angestrebt werden. Daher kann den einzelnen Einheiten nur eine begrenzte Zahl prozessbezogener Kompetenzen zugeordnet werden.

Im Folgenden werden den vorhandenen Clustern (inhaltsbezogene Kompetenz(en) / Thema) in den Unterrichtseinheiten angestrebten prozessbezogenen Kompetenzen zugeordnet. Hier empfiehlt es sich, die prozessbezogenen Kompetenzen entsprechend des Kerncurriculums durchzunummerieren (1.1, 1.2, 1.3, 2.1 … 5.5) und den jeweiligen Kartenclustern zuzuordnen.

Da innerhalb eines Doppeljahrgangs jeweils alle prozessbezogenen Kompetenzen zu ihrem Recht kommen müssen, kann jetzt geprüft werden, ob prozessbezogene Kompetenzen fehlen bzw. ob einzelne prozessbezogene Kompetenzen zu stark innerhalb eines Doppeljahrganges berücksichtigt wurden. Ist dieses der Fall, so sind die Unterrichtseinheiten noch einmal daraufhin zu befragen, an welcher Stelle sie so verändert werden könnten, dass alle prozessbezogenen Kompetenzen im Unterricht des Doppeljahrganges relativ gleichwertig zu ihrem Recht kommen.

Abschließend ist festzulegen, in welchem Jahrgang eines Doppeljahrgangs die Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Planungsprozesses sind im schuleigenen Arbeitsplan zusammenzufassen.

Nach Auskunft des Niedersächsischen Kultusministeriums müssen die schuleigenen Arbeitspläne für die Klassenstufen 5/6 ein Jahr nach in Kraft treten der neuen Kerncurricula vorliegen. Für die Klassenstufen 7/8 und 9/10 beträgt der Zeitraum zwei Jahre.

Text erschienen im Loccumer Pelikan 3/2009

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