Der Mensch – Herr über Leben und Tod? (Teil I) – Eine Unterrichtseinheit für die 12./13. Jahrgangsstufe

von Beate von der Heide

 

Ethische Urteilsbildung im Zusammenhang mit der Forschung an menschlichen Stammzellen

"Wir sind besser als Gott", lautet die Überschrift eines Artikels im "SPIEGEL" zur Forschung an embryonalen Stammzellen1, eine Werbung für den "FOCUS" thematisiert die Frage, ob es "Kinder aus einem Wunschkatalog" gibt.2 So wird die Problematik der Genforschung und -technik häufig reißerisch-medial vermittelt. Dahinter verbergen sich jedoch grundlegende anthropologische wie ethische Fragestellungen.

In der immer noch aktuellen Debatte um Embryonenforschung wird über den Sinn gentechnischer Forschungen gestritten, über Veränderungen für das Bild vom Menschen sowie über ethische Grenzen seiner Handlungen. Der "Mensch – Herr über Leben und Tod" lautet der Titel eines Unterrichtsversuches, der eben diese Fragestellungen thematisiert. In der Verknüpfung der von den verschiedenen Gesellschaftsgruppen diskutierten Problematik mit der den Lernenden eigenen moralischen Haltung liegt der grundlegende Ansatzpunkt der Unterrichtsreihe, deren Ziel die Förderung ethischer Urteilsfähigkeit sein soll.

 

Die Lerngruppe

Die Unterrichtsreihe habe ich in einem Religionskurs des 12. und 13. Jahrgangs erprobt. Bei den Kursteilnehmern handelte es sich um eine ausgesprochen leistungsstarke, an religiösen sowie tagespolitischen Themen interessierte Lerngruppe. Eine kritische Grundhaltung der Teilnehmer und die daraus resultierende Forderung nach schwierigen Frage- und Problemstellungen sorgte von Beginn an für eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema.

Die ausgeprägte skeptische Haltung der Lernenden wird in einem Dialogausschnitt aus dem Expertengespräch mit Hans-Dieter Lichtner, Fachleiter für Biologie und Lehrer am Ratsgymnasium in Stadthagen deutlich, der mit der Gruppe die biologischen Grundlagen der Einheit erarbeitete, deutlich. Herr Lichtner hatte den Vorgang des therapeutischen Klonens erklärt und A. wollte wissen, welcher Sinn sich dahinter verberge. Daraufhin erwiderte der Referent, dass die Frage nach dem Sinn medizinischer Maßnahmen eine menschliche sei, ein Genom würde das nicht interessieren. So kam A. zu der Einsicht, dass es gut sei und wohl auch seinen Sinn habe, dass Zellen nicht "denken" und daher nicht "verstehen" könnten, welche Manipulationen an ihnen vorgenommen werden.

A.s Fazit beinhaltet eine – ironisch camoufliert – harsche Kritik daran, dass die Sinnfrage gentechnischer Forschungen abhängig von einer bestimmten Fähigkeit, der des Denkens, zu sein scheint und nur von denkenden Lebewesen debattiert und entschieden werden kann. Da eine menschliche Zelle über diese Fähigkeit nicht verfüge, könne getrost über ihr Schicksal entschieden werden.

Hier zeigt sich, dass die Lernenden ein Bewusstsein für ethische Fragen sowie eigene Bewertungsmaßstäbe haben, ein durch Familie, Gesellschaft und Erziehung gebildetes persönliches Ethos, nach dem sie ethische Sachverhalte und Probleme einordnen, bewerten und das sie in den Religionsunterricht einbringen. Dieses Ethos durch eine konkrete Problematik und den damit verbundenen verschiedenen Positionen und Lösungsansätzen zum einen den Lernenden bewusst zu machen, zum anderen im Diskurs mit den Mitschülern und der Öffentlichkeit zu vertiefen und zu erweitern, soll Anliegen und Ziel des Unterrichtsversuches sein. Inhaltlicher Gegenstand ist die öffentliche Diskussion um die Forschung an menschlichen Stammzellen.

Auch für einen weniger leistungsstarken Kurs halte ich die Durchführung des Projekts für sinnvoll. Anlage und Materialien der Reihe enthalten ausreichend Möglichkeiten, zu motivieren und die abstrakte Thematik anschaulich zu machen.

 

Kurzübersicht über die Unterrichtseinheit

Die Unterrichtsreihe ist für vier Doppelstunden angelegt, Abschluss der Einheit bildet ein Besuch in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), wo ein Expertengespräch mit einem Medizinethiker stattfindet. Das Expertengespräch wäre auch in anderer Form, beispielsweise mit einem Gast im Unterricht oder ei

ner Podiumsdiskussion in der Schule denkbar.

Eingeleitet wird die Thematik durch ein fächerübergreifendes Projekt mit einem Kollegen der Biologie, der oder die in das nötige Fachwissen einführt.

Ein Diskussionsausschnitt aus der Talkshow der evangelischen Kirche ‘tacheles’ mit dem Thema ‘Wird der Mensch zum Schöpfer? – Umstrittene Gentechnik’, die am 19. Januar 2001 in der Marktkirche Hannover stattfand, bildet den Einstieg in die erste Doppelstunde.

In dem gewählten Ausschnitt geht es um die Frage der Befürwortung oder Ablehnung embryonaler Stammzellforschung. Diskussionsteilnehmer sind Vertreter aus den Bereichen Forschung, Wirtschaft, Kirche, Politik sowie ein körperlich Behinderter. Ein Zitat der Landesbischöfin Margot Käßmann, in dem sie Psalm 139 erwähnt, bildet den Ansatzpunkt für die Beschäftigung mit dem Psalm. Übergeordnete Leitfrage der Doppelstunde ist ‘Was ist der Mensch?’

In der zweiten Doppelstunde werden die Positionen der Philosophen Julian Nida-Rümelin und Robert Spaemann erarbeitet und in Bezug gesetzt zu den aus Psalm 139 erarbeiteten Ergebnissen. Beide Philosophen untersuchen den Begriff der Menschenwürde und entwickeln unterschiedliche Ideen über die ‘Qualität’ der menschlichen Würde.

Das Embryonenschutzgesetz wird in diesem Zusammenhang erläutert unter der Fragestellung ‘Was darf der Mensch?’.

Anschließend, wahrscheinlich erst ausführlich in der dritten Doppelstunde, wird in den beiden biblischen Schöpfungsberichten nach Antworten auf die Frage ‘Was darf der Mensch?’ gesucht. Der Herrschaftsauftrag in Gen. 1,28 wird verglichen mit der Forderung nach dem ‘Bebauen und Bewahren’ in Gen. 2,15 und analysiert.

Die Beschäftigung mit der Position Gerhard Schröders aus einem Zeitungskommentar erfolgt anschließend unter der Fragestellung ‘Was darf der Mensch hoffen?’ Hier sollen Hoffnungen und Visionen der Gesellschaft bezüglich der Gentechnik debattiert werden. Zu diesem Zeitpunkt verfassen die Lernenden eine eigene Stellungnahme zum weiteren gesellschaftlichen Umgang mit der Gentechnik. Die bisherigen Ergebnisse werden auf diese Weise zusammengeführt und gebündelt, außerdem wird eine erste Erfolgskontrolle der angestrebten Förderung ethischer Urteilsfähigkeit der Schülerinnen möglich.

Als methodische Auflockerung wäre an dieser Stelle eine Präsentation der Stellungnahmen in Form einer Podiumsdiskussion denkbar.

Die Diskussion wird wahrscheinlich erst in der 4. Doppelstunde durchgeführt.

Die letzte Stunde der Einheit dient der Vorbereitung auf das abschließende Expertengespräch. Das in der ‘ZEIT’ abgedruckte Streitgespräch zwischen einem körperbehinderten Mann und einer an Parkinson erkrankten Frau thematisiert den Problembereich ‘Heilshoffnungen contra negative Veränderungen für das Menschenbild in der Gesellschaft’3. Hier können die Lernenden noch offene Fragen und Problemstellungen formulieren, die sie dann im Expertengespräch thematisieren sollen.

 

Anmerkungen

  1. Bethge, Philip u.a. (2001): "Wir sind besser als Gott". In: Der Spiegel: Operation Embryo. Wie weit dürfen Genforscher und Mediziner gehen? 14. Mai, 240-254.
  2. Eine doppelseitige Anzeige zeigt in Großformat ein Baby mit seiner Mutter. Der dazugehörige Slogan lautet: "Die Augen vom Vater. – Das Kinn von der Mutter. – Der Rest aus dem Katalog? Gut, wenn man die Fakten kennt." FOCUS. In: TV Movie vom 5.5. bis 18. 5. 2001, 268f.
  3. Die Zeit Nr. 7, 8. Februar 2001, S. 27f.

 

Aus Platzgründen veröffentlichen wir den 2. Teil der Unterrichtseinheit, der die unterrichtliche Konkretion enthält, im nächsten Heft

 

Teil I

Sachanalyse

1. Gentechnik: Aktuelle Diskussion und thematischer Aufriss

Erkenntnisse über das menschliche Genom

"Ohne Zweifel, es ist ein Jahrhundertereignis: Das Genom des Menschen liegt nun in Textform als umfangreiche Datenbank vor."1 Als am 15. Februar 2001 in der Zeitschrift Nature der detaillierte Entwurf der menschlichen Genomsequenz, wie ihn das International Genome Sequencing Consortium, ein Zusammenschluss von 20 Forschungsgruppen aus den USA, Großbritannien, Japan, Frankreich, Deutschland und China, erarbeitet hat, erscheint, folgt eine weitgefächerte öffentliche Diskussion über Vor- und Nachteile der Genomforschung. Der Forschungserfolg wird mit der Mondlandung verglichen – euphorische Hoffnungen ebenso wie enorme Ängste in der ganzen Bandbreite der Medienlandschaft geäußert. So erklärte der Nobelpreisträger James D. Watson: "Früher haben wir gedacht, unser Schicksal stünde in den Sternen. Heute wissen wir, es liegt in den Genen."2

Die aktuelle Situation kennzeichnet einen medialen Höhepunkt nach langfristiger Forschungszeit. Wichtigstes Forschungsergebnis ist die Erkenntnis, dass das menschliche das größte der bislang ausführlicher sequenzierten Genome und achtmal umfangreicher als sämtliche erforschten Genome zusammengenommen ist.3 Worüber nun in der Öffentlichkeit gestritten wird ist die Frage, was dieses Forschungswissen nützt, wohin derartige Forschungsprojekte führen, welchen Sinn und Zweck sie erfüllen können. Vor "Allmachtsphantasien", dem "gläsernen Menschen", den gesellschaftlichen Auswirkungen von Gentests und menschlichem Klonen wird ebenso gewarnt wie die Verbesserung von medizinischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Krankheiten als Vision gepriesen wird.

 

Verfahren der Gentechnik und deren Anwendung

Unter Gentechnik werden allgemein die Methoden zur Erforschung des genetischen Materials, zur Darstellung einzelner Gene, ihrer Funktionen und Bedeutung für Entwicklung und Wachstum eines Organismus und zur Zusammenstellung von genetischem Material unterschiedlicher Organismen durch sogenannten Gentransfer verstanden.4 Die Gentechnik arbeitet an Verfahren, die helfen können, DNA-Moleküle aus lebenden Zellen zu isolieren und im Reagenzglas in einzelne Fragmente zu zerlegen, um sie anschließend neu zusammenzusetzen und als sogenannte rekombinierte DNA in neue Zusammenhänge, d.h. Empfängerzellen, zu überführen. Hier werden sie auf neue Weise biologisch aktiv. 5 Das neu kombinierte Erbmaterial kann in anderer biologischer Umgebung vermehrt werden. Weil mit jeder teilungsfähigen Zelle gearbeitet werden kann, ist von der Gentechnik alles was lebt betroffen, von Bakterien bis hin zu menschlichen Zellen. Diese Methoden werden auch unter dem Begriff Gentechnologie zusammengefasst.

Die Forschung an menschlichen Stammzellen, besonders an embryonalen Stammzellen, hat im Frühjahr 2001 für eine kontroverse Diskussion in den Medien gesorgt, da im November 2000 das britische Unterhaus das Klonen menschlicher Embryos für therapeutische Zwecke freigegeben hat. Auch in Deutschland begann die Diskussion um ethische Probleme hinsichtlich der Embryonenforschung. Bei Embryonenforschung ist zu unterscheiden zwischen einer Forschung mit dem Ziel, dem einzelnen Embryo in seiner Chance zu überleben eine bessere Ausgangssituation zu geben, und einer sogenannten "verbrauchenden" Embryonenforschung, bei der Erkenntnisse über die grundlegenden Mechanismen der Entwicklung des Menschen in diesem frühesten Stadium gewonnen werden.6 Die verbrauchende Forschung an Embryonen beim Menschen ist in Deutschland gesetzlich verboten (Embryonenschutzgesetz). Auf der Basis unterschiedlicher Definitionen vom Beginn menschlichen Lebens wird das in einigen Ländern anders beurteilt.7 Besonders folgende Gebiete der Forschung werden in diesem Zusammenhang diskutiert:

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um ein Verfahren, das vor der Implantation eines Embryos die Möglichkeit gibt, einen "kranken" von einem "gesunden" Embryo zu unterscheiden und dementsprechend "kranke" Embryonen nicht zurückzusetzen. Es handelt sich hier um eine zeitliche Vorverlegung der pränatalen Diagnostik, die als Fruchtwasseruntersuchung in der 15.-18. Schwangerschaftswoche bereits durchgeführt wird. Bei der PID kann der Patientin somit ein gesunder Embryo transferiert werden, so dass die spätere pränatale Diagnostik entfällt. Die PID wird zum Beispiel in England angewandt.

Untersuchungen zur Ausprägung der Totipotenz (Zellen, die noch alle Entwicklungsstadien erreichen können) von Zellen wurden in Deutschland deshalb wichtig, weil nach dem Embryonenschutzgesetz Untersuchungen an totipotenten Zellen nicht erlaubt sind. Experimente auf diesem Gebiet wurden nur an menschlichen Embryos durchgeführt, die aufgrund ihres vermehrten Chromosomensatzes nicht lebensfähig waren.

Die Forschung mit Zellen der frühen Entwicklungsstadien ist deshalb erfolgversprechend, weil Embryonen bis zum Blastozystenstadium besondere Fähigkeiten besitzen. Das Einfügen von bösartigen Zellen in Blastozysten kann dazu führen, dass diese Zellen sich in ihrem Wachstumsverhalten wieder normalisieren. Die Zellen der Blastozysten haben offenbar die Fähigkeit, abnormes, bösartiges Wachstum zu überwinden und damit eine Heilung von Krebs und anderen Krankheiten zu ermöglichen.

Ein besonderes Verfahren zur Heilung von Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Diabetes oder Lebererkrankungen ist das Klonen von Embryonen, um so Ersatz für verbrauchtes Gewebe zu schaffen – das sogenannte therapeutische Klonen mit embryonalen Stammzellen. Dabei soll neues Gewebe mit dem Erbgut eines Patienten gebildet werden. Dieses wird von seinem Immunsystem nicht abgestoßen. Mit dem ansatzweise in Tierversuchen gelungenen Verfahren soll Erbmaterial aus gesunden Zellen eines Patienten in eine zuvor entkernte Eizelle gespritzt werden. Diese teilt sich mehrfach und reift im Labor zu einem frühen Embryo-Stadium heran. Anschließend wachsen einzelne Zellen aus dieser Blastozyste zu neuem Gewebe heran. Zu dieser Zeit sind die gewünschten embryonalen Stammzellen nicht ausdifferenziert, sondern können sich noch in viele Gewebe des Körpers entwickeln.

Die Grundlagen des therapeutischen Klonens haben die Väter des berühmt gewordenen Klonschafs "Dolly" entwickelt. Hier hatten die Forscher ein komplettes Tier neu "hergestellt". Zum Zweck des therapeutischen Klonens werden momentan "Schalter" in den entsprechenden Zellen gesucht, damit diese nur zu bestimmten Geweben, etwa nerven- oder insulinproduzierenden Zellen heranwachsen, und nicht zu vollständig ausdifferenzierten Embryos.8

 

Rechtliche Hintergründe

Aus ethischen Gründen erließ der deutsche Bundestag 1990 das Embryonenschutzgesetz (EschG)9, das einen weitgehenden Ausschluss der Forschung an Embryonen enthält.10 Der Umgang mit in-vitro erzeugten, also außerhalb der Gebärmutter befruchteten Embryonen wird in dem zwölf Paragraphen umfassenden Gesetz geregelt. Maß für Angemessenheit soll der Schutz der Menschenwürde sein. §2 verbietet jede fremdnützige Verwendung eines extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluss der Nidation (Einnistung der Blastozyste in die Gebärmutterschleimhaut) entnommenen Embryos. Damit ist zwar – bei Einwilligung der Eltern – der indizierte Heilversuch am Embryo zulässig, nicht jedoch das Humanexperiment. Als weiterer Schutz wird verhindert, dass der Forschung potenziell zur Verfügung stehende Embryonen überhaupt entstehen, indem die Befruchtung zu anderen Zwecken als dem der Herbeiführung einer Schwangerschaft bei der Frau, von der die Eizelle stammt, ebenso unter Strafe gestellt wird wie die Entnahme aus der Gebärmutter vor Abschluss der Nidation zu einem nicht der Erhaltung des Embryos dienenden Zweck (§1). Die Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik sind beschränkt, da in §8 auch die dem Embryo abgespaltene teilungsfähige, noch totipotente Zelle als Embryo im Sinne des Gesetzes definiert wird. Bereits ihre Abspaltung ist nach §6 als "Klonen" verboten, ihr diagnostischer Verbrauch nach §2 als nicht ihrer Erhaltung dienend strafbar.11 Generell untersagt ist

das Klonen von Menschen (§6) und die Herstellung von sogenannten Hybridwesen, also Mischwesen von Tier und Mensch (§7).

 

Meinungen aus der Politik

Obwohl in der Bundestagsdebatte am 21. März 1997 sowohl Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig (FDP) als auch Bundesforschungsminister Rüttgers (CDU) die Paragraphen des EschG für ausreichend erklärten, um Manipulationen und Klonierungen am Menschen in Deutschland strafrechtlich zu ahnden, werden nach Freigabe des therapeutischen Klonens in Großbritannien deutsche Stimmen laut, das EschG zu reformieren. Motive und Zielsetzungen sind dabei unterschiedlich. Während die im Januar 2001 zurückgetretene Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/ Grüne) für eine weitere Verschärfung des Verbots plädierte, empfand Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Politik seiner Gesundheitsministerin bei diesem "wichtigen Zukunftsproblem als zu vorsichtig".12 Mit Fischers Nachfolgerin Ulla Schmidt (SPD) begann sich eine Neuorientierung in Fragen der Gentechnik abzuzeichnen, wobei die Belange der Forschung und Industrie stärker berücksichtigt werden sollten.

 

2. Problemfelder der ethischen Diskussion um die Gentechnik

Spielt der Mensch Gott?

Mit der Verbreitung der reproduktionsmedizinischen Techniken in den 70er Jahren haben sich Handlungsmöglichkeiten ergeben, durch die neue Probleme in rechtlicher und ethischer Hinsicht entstanden sind. Das Vorhandensein von zahlreichen in vitro produzierten menschlichen Embryonen hat dazu geführt, dass diese nicht nur der möglichen klinischen Anwendung (z.B. für Implantation), sondern auch unmittelbar Forschungszielen dienen können. Moralische Legitimation für solche Forschungstätigkeiten resultiert aus Sicht zahlreicher Wissenschaftler aus der Erwartung, dass sich neue Möglichkeiten sowohl der Infertilitätsbekämpfung als auch des Erkennens und Beseitigens genetisch bedingter Krankheiten ergeben. Im Bewusstsein vieler biomedizinischer Forscher ist dieser potentielle therapeutische Nutzen präsent. Als ein mögliches Orientierungskriterium weist die Ethik auf die Wertschätzung des menschlichen Lebens schon in seinen biologischen Grundstrukturen hin.13 Diese Haltung verbietet es, menschliches Leben einfach als Produkt zu begreifen, welches zur freien Disopsition steht. Die Herstellung von Embryonen, die ausschließlich der Forschung dienen, ist in dieser Sicht aus zwei Gründen ethisch nicht vertretbar. Einerseits soll der nicht-dingliche Charakter menschlichen Lebens markiert werden. Menschliche Embryonen stehen in einem Lebensprozess, der teleologisch auf eine entfaltete und personale Größe orientiert ist, wobei eine Funktionalisierung mit der spezifischen Würde dieses Lebewesens nicht in Einklang zu bringen ist. Die ethische Fragwürdigkeit des Klonierens menschlicher Embryonen mit dem Ziel, eine identische Kopie des Menschen zu kreieren, ist am wenigstens umstritten. Hier ist es nicht die Tatsache der genetischen Identität, die der Achtung der Menschenwürde widerspricht, denn auch Zwillinge haben eine identische genetische Ausstattung. Es ist vielmehr die Funktionalisierung des geklonten Menschen, der nicht um seiner selbst Willen, sondern aufgrund einer spezifischen Erwartung oder Anforderung mit einem bestimmten Erbgut versehen in die Welt kommt. Völlig unabsehbare Auswirkungen auf die Familienstruktur im Allgemeinen und die persönliche Entwicklung des geklonten Menschen im Besonderen lassen daher die Klonierung von Menschen als ethisch inakzeptabel erscheinen. Zum anderen steht das Selbstverständnis der biomedizinischen Wissenschaften auf der Probe. Wenn menschliches Leben als Mittel zum Zweck betrachtet wird – so bei der verbrauchenden Embryonenforschung –, dann wird den "Schöpfern" eine besondere Entscheidungsmacht zugewiesen, die ihre Kompetenz überschreitet. Die Gefahr der Versachlichung und Verobjektivierung des menschlichen Lebens in den Händen der Forschenden ist Grund genug für ethische Bedenken auf diesem Gebiet. Der Vorwurf, der auch in den Medien häufig geäußert wird, ist, dass der Mensch als Forschender "Gott" spielt.

 

Der Mensch als Abbild Gottes

Innerhalb der Debatte um die Klonierung menschlichen Erbgutes tauchen in der christlich geprägten Auseinandersetzung mit diesem Thema hauptsächlich folgende ethische Argumente auf:

Bezüglich der Vorstellung, dass die Natur als Schöpfungswerk Gottes zu sehen ist, wird von den Menschen als Christen ein verantwortlicher, ethisch begründeter Umgang mit dieser gefordert. Zentraler Begriff eines der ethischen Argumente ist der der Schöpfung. Schöpfung meint dabei nicht Natur im status quo, sondern den "liber creaturarum, gleichsam ein sich immer neu schreibendes Buch, in welchem doch Linien zeichenhafter Kontinuität zu erkennen sind"14. Ausgangsfrage in diesem Zusammenhang ist, ob der Mensch überhaupt so weitgehend in die Natur, und damit auch in die menschliche, eingreifen darf, wie ihm dies durch die Gentechnologie ermöglicht wird. Unsere Kultur baut darauf, dass wir die Natur gestalten, dass wir sie verändern, dies ist Teil der Schöpfungsverantwortung, Teil des Herrschaftsauftrages Gottes an den Menschen (Gen 1,26-28). In diesem Zusammenhang ist zu fragen, wie dieser Herrschaftsauftrag gemeint ist.15 Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verb ‘herrschen’, wobei zur Diskussion steht, ob dies eine von oben nach unten gerichtete und mit Gewalt verbundene Aktion meint oder mit der Tätigkeit eines Königs gleichzusetzen ist im Sinne von ‘leiten, führen’. Ein dritter Interpretationsansatz verortet das Verb in der Begrifflichkeit der Hirtentätigkeit, im Sinn von ‘begleiten, fürsorglich hüten’.16 Zu berücksichtigen ist in allen Fällen der Kontext, in dem der Herrschaftsauftrag (der Mensch als Abbild Gottes) steht, sowie der religionsgeschichtliche Hintergrund.

Die Gottebenbildlichkeit (imago Dei) ist entscheidend für die christliche Begründung der menschlichen Würde. So wird das Menschsein in einer prinzipiellen Vergleichbarkeit mit Gottes Sein verstanden.17 Die menschliche Existenz wird in einer Entsprechung, einer Analogie zu Gottes Sein betrachtet. Bezüglich der Vergleichbarkeit, der Ähnlichkeit werden in der theologischen Tradition als Ansatzpunkte die menschliche Vernunft (Vernunftsanalogie), die aufrechte Gestalt (Gestaltanalogie) oder die Ausübung von Herrschaft durch den Menschen (Proportionalitätsanalogie) genannt.18 Entscheidend ist, dass die Menschenwürde auf dem Geschaffensein durch Gott beruht, daher in der Transzendenz verankert ist und so jedem Menschen gleichwertig zukommt. Diese Gottebenbildlichkeitslehre enthält die ethische Einsicht, dass jeder Mensch auch dann Würde besitzt, wenn er als unvollkommen gilt. Jedem Menschen, ungeachtet seiner individuellen – moralischen oder physischen – Unvollkommenheit, kommt Würde zu, die Schutz verdient.19

 

Der Schöpfungsauftrag: Herrschen oder bewahren?

Während der Entstehungszeit der Schöpfungsberichte (babylonisches Exil) war ein grundlegend anderes Naturverständnis vorhanden als in der modernen Zeit. So ging es den biblischen Autoren vielmehr darum, "die Befreiung des Menschen aus der Übermacht der Natur zu fördern" als umgekehrt die Natur als vom Menschen bedroht sehen zu können.20 Fruchtbarkeit und Füllen der Erde werden in Einheit gefasst mit deren Unterwerfung. Die Auffassung von Horst Seebass, dass in dem Wort ‘unterwerfen’ nicht der Aspekt der Gewalt, sondern der der "Disposition, der Urbarmachung, Zuteilung und Nutzung"21 dominiert, halte ich für zutreffend. Gen. 1,28 legitimiert letztlich nicht eine Ausbeutung der Erde und damit ein schrankenloses Einsetzen und Ausprobieren von neuen technischen Methoden zu naturgegebenen Entitäten. Das Beherrschen der Erde schließt unumgänglich das Bewahren mit ein (Gen. 2,15), zumal der Mensch als Ebenbild Gottes Repräsentant göttlicher Hoheit in der Welt sein sollte. Deutlich wird der Auftrag an den Menschen vor dem Hintergrund der zweiten Schöpfungserzählung: Gott setzt den Menschen in den Garten Eden, damit er ihn bebaue und hüte – beides gehört somit untrennbar zusammen. Das Bebauen im Sinne des Pflügens und Umgestaltens, des Konstruierens und des Erzeugens, der Nutzung aller schöpferischen Möglichkeiten des Entwerfens. Zugleich ist der Mensch jedoch das Wesen des Hütens, das heißt des Bewahrens und des Schonens, des Pflegens und des Hegens der natürlichen Lebensbedingungen. Übertragen auf die Verfahren der Gentechnik bedeutet dies somit, dass der Mensch als Kulturwesen die Gratwanderung zwischen Bebauen und Bewahren durch seine Vernunft leisten sollte. Das Verhältnis zwischen beiden Dimensionen ist dabei nicht festgelegt. Der Schlüssel zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen beidem liegt hier in der Verantwortlichkeit des Menschen, d.h. in seinem Gespür für das Abwägen der Folgen seiner Forschungsprozesse. Der Respekt vor der Natur als Werk Gottes sollte ausschlaggebend sein. Im Zusammenhang mit der Gentechnik ist zu fragen, inwieweit beispielsweise das Klonieren in ethische Problembereiche führt, die diesem Respekt nicht mehr nachkommen. Das christliche Menschenbild wie auch das für das Grundgesetz maßgebliche verbieten nicht jeglichen Eingriff in die Evolution. Als geistbegabtes Wesen darf und soll der Mensch seine Umwelt im Rahmen des Steuer- und Kontrollierbaren gestaltend verändern. Er soll schöpferisch sein, jedoch nicht vergessen, dass er nicht der Schöpfer ist.22 Es geht darum, dass der Mensch zum einen von Gott die Freiheit bekommen hat, gestaltend in die Schöpfung einzuwirken, zum anderen jedoch seinen Verstand und die Liebe zur Schöpfung gebrauchen soll, wenn er dies tut. Hier ist der Bezug zur Frage der Freiheit und Grenzen von Genforschung herzustellen und aus christlicher Sicht die Liebe und Umsicht des Menschen als Kriterium in Entscheidungssituationen anzuwenden.23

 

Menschliche Würde – Wann ist der Mensch ein Mensch?

Ein weiteres in der Debatte um die menschliche Stammzellforschung auftauchende ethische Argument ist das am häufigsten und am wenigsten eindeutig sowie konform verwendete Argument der Menschenwürde. Ausgangsfrage ist, ob es gegen die Würde des Menschen verstößt, in seine genetische Grundstruktur einzugreifen. Speziell bei der Problematik des therapeutischen Klonens sind dabei zwei Fragenkomplexe zu beachten: Was kennzeichnet die Würde eines Menschen und wann ist ein Mensch, d.h. wann wird ihm diese Würde zuteil? Dabei ist die Frage entscheidend, ob die Menschenwürde an Eigenschaften gebunden ist, und ob bestimmte Kriterien dafür erfüllt werden müssen.

Das Embryonenschutzgesetz gibt auf diese Fragen eine eindeutige Antwort: Nach Abschluss der Befruchtung, d.h. der Verschmelzung der väterlichen und mütterlichen Vorkerne, besteht menschliches Leben. Ab diesem Zeitpunkt besitzt der Mensch die vollständige, im Grundgesetz (Art. 1,1 GG) bestimmte Menschenwürde.24 Einer genaueren Definition bedarf es hier nicht. Eine subjektivistische Position in der Philosophie bezüglich dieses Fragenkomplexes ist die stark umstrittene Argumentation des australischen Professors Peter Singer. 25 Die Bewertung von Leben und das Recht auf Leben sind bei ihm an den Begriff der Person gebunden. Das menschliche Wesen, das über Rationalität, Selbstbewusstsein, Selbstkontrolle, Beziehungsfähigkeit und Neugier verfügt, bezeichnet Singer als Person. Nur dieser komme der Schutz des Lebens zu, denn biologische Fakten haben für ihn keine moralische Bedeutung. Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) macht in einem Beitrag zur Gentechnikdebatte dementsprechend die Würde des Menschen an seiner Fähigkeit zur Selbstachtung fest.26 Obwohl in der Debatte um das therapeutische Klonen nicht bestritten wird, dass die Frage, was der Mensch ist, nicht allein biologisch beantwortet werden kann, wird ein weiterführender Beitrag der Theologie für die medizinethische Diskussion häufig angezweifelt.

 

Der Mensch – ein Geschöpf Gottes

Ulrich H.J. Körtner hat darauf verwiesen, dass das christliche Menschenbild von vielen als antiquiert, als ein "Don Quijote der medizinischen Ethik" gilt.27 Körtner sieht den Beitrag des Christentums zur anthropologischen und gesellschaftspolitischen Diskussion der Gegenwart darin, "auf eine andere Möglichkeit der Kontingenzbewältigung hinzuweisen, die vom Zwang des selbstproduzierten bzw. von anderen verfügten Schicksals" befreit.28 Aufgrund der Glaubensgewissheit, dass der Mensch ein Geschöpf Gottes ist, werde laut Körtner der Mensch im Letzten bestimmt. Seine Stellung im Kosmos sei nicht Verdienst besonderer Eigenschaften und Fähigkeiten, sondern Gnade Gottes, in welcher die Würde des Menschen seinen Ursprung habe. Die Würde bestehe in der Fähigkeit und Pflicht zur moralischen Verantwortung, durch die Moralität habe das menschliche Dasein einen "Zweck an sich selbst".29 Körtner sieht ein wesentliches Problem bezüglich medizinethischer Fragen der Gentechnik darin, dass sich in der modernen Gesellschaft ein utopischer Gesundheitsbegriff entwickelt habe, so dass das Ziel medizinischen Handelns "die Herstellung eines Zustandes des Glücks und der Vollkommenheit" geworden sei.30 Schmerz solle beseitigt, Krankheit ausgetilgt und der Tod bekämpft werden. Dies habe zur Folge, dass Glück nicht mehr als Gnade, sondern als Recht verstanden werde: "Die religiöse Sehnsucht nach Heil schlägt um in die Forderung nach dem Recht auf Glück, auf Leidfreiheit oder auf ein in jeder Hinsicht gesundes Kind."31 Die Leidensmöglichkeit und Leidensfähigkeit des Menschen werde ausgeblendet, theologisch gesehen werde die eschatologische Dimension menschlichen Lebens, die ihre Vollendung in der endzeitlichen Hoffnung des christlichen Glaubens hat, ins Diesseits verlagert. Die Überwindung des Todes oder das mögliche Hinausschieben werde zum Ziel medizinisch-technischen Handelns. Eine Gefahr sei dabei, dass die Beeinträchtigung des Wohlbefindens als eine Verhinderung von Glück gesehen und dass, zugespitzt, einem Klima der Diskriminierung gegenüber Behinderten und Kranken der Boden bereitet werde.

 

"Gott ist in den Schwachen mächtig"

Volker Roelcke spricht daher von einer "Sakralisierung menschlichen Lebens".32 Die Aussicht auf ein vages, in der Zukunft liegendes biologisch definiertes Heil rechtfertige einen qualitativ veränderten Umgang mit menschlichem Leben heute: "Das leidensfreie Leben einer fernen, im wesentlichen von Wissenschaftlern gezeichneten Zukunft wird damit zum absoluten Wert, dem die Entwertung heutiger menschlicher Existenz gegenübersteht."33 Daher sei die Theologie gefragt, um einen Bruch in dieses Denkgebäude zu bringen. Nach theologischer Auffassung besteht die Gottesrelation des Menschen in seiner Fragmentarizität wie Grundpassivität.34 Fragmentarizität meint hier, dass der Mensch als ein Mängelwesen zur Welt kommt, der Zusammenhang zwischen Sünde und physischem Übel begründet die Endlichkeit des Menschen, die eine notwendige Folge seiner Gottesbeziehung ist. Grundpassivität meint, dass Geburt und Tod das Menschsein charakterisieren, "dass wir uns vor allem Tun und Lassen, allem Handeln und Erleiden immer schon gegeben sind und schließlich entzogen werden"35.

Der Beitrag der Theologie zur medizinethischen Diskussion besteht demzufolge darin, ins Bewusstsein zu bringen, dass nicht jedes ethisch verantwortete Lassen gleichbedeutend mit einem Unterlassen ist. Es soll nicht darum gehen, dass der Mensch sein Selbstbestimmungsrecht, seine Autonomie unterdrückt, sondern im Gegenteil zu einer verantwortungsvollen Forschung nutzt, wobei die Würde des Menschen, theologisch aus der Gottebenbildlichkeit abgeleitet, dem medizinischen Handeln Grenzen setzen sollte. Das heißt nach Körtner konkret, dass menschliches Leben nicht fremden Zwecken, z.B. den Interessen der Eltern oder der Gesellschaft, untergeordnet werden darf. Obwohl Gentechnik mit dem Ziel der Therapie von Krankheiten zu befürworten sei, dürfe nicht vergessen werden, dass die Würde des Menschen nach christlichem Verständnis darin bestehe, "dass Gott in den Schwachen mächtig ist, und dass gerade die Leidensfähigkeit wie die Liebesfähigkeit den Menschen auszeichnet"36. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland warnt in Fragen der Gentechnik vor einem verantwortungslosen Umgang mit dem neu erworbenen Wissen. Je mehr man an Wissen und Informationen besitze, desto mehr müsse man nach ethischer Beurteilung entscheiden und verantworten.37 Der Rat warnt vor der Überschreitung von Grenzen: "Wenn Menschen aber nicht mehr Geschöpf sein wollen, sondern sich selbst zum Schöpfer machen, dann überschreiten sie die ihnen als Geschöpf gesetzten Grenzen und verlieren dadurch auch das Unterscheidungsvermögen zwischen Gut und Böse."38 Nach christlicher Vorstellung hat der Mensch menschliche Würde noch bevor er geboren wird. Es gibt eine Vorherbestimmung, die dem ‘Plan’ Gottes folgt.39 In der Debatte um das therapeutische Klonen bzw. bei der Frage der verbrauchenden Embryonenforschung nimmt eine Position, die auf dem christlichen Anthropologieverständnis fußt, eine einschränkende Haltung ein.

 

Die Politik: "Verbote sollen fallen"

Dominant in der öffentlichen Wahrnehmung sind allerdings die Stimmen aus der Politik. So fordert Bundeskanzler Gerhard Schröder, dass "ideologische Scheuklappen" bezüglich der Zukunft der Genforschung und "grundsätzliche Verbote" fallen sollen.40 Er erkennt die Dissonanz zwischen Zweifel, Sorgen und Ängsten auf der einen sowie Hoffnungen von Patienten und Medizinern bezüglich des Fortschritts der Gentechnik auf der anderen Seite und fragt nach der Verortung der Politik in der Problematik: "Wie soll sich die Politik in diesem geradezu existentiellen Spannungsfeld verhalten?"41 Regierende im demokratischen Staat seien durch Amtseid verpflichtet, den Nutzen der Menschen zu mehren und Schaden von ihnen abzuwenden. "Schon deshalb sind wir gehalten, Entwicklungen zu fördern, die Wohlbefinden und Gesundheit der Menschen, den Schutz von Natur und Umwelt und nicht zuletzt die wirtschaftlichen Perspektiven verbessern können."42 Da laut Schröder Wissen Macht bedeute, müsse dieses Wissen weiterentwickelt, verfügbar gehalten und allen zugänglich gemacht werden. Eine Politik "ideologischer Scheuklappen" sei unrealistisch und unverantwortlich, da die Bevölkerung ein Anrecht darauf habe, am Fortschritt teilzuhaben, ihre Lebensumstände zu sichern und zu verbessern. Das Jahr 2001 wurde von der Bundesregierung zum Jahr der Biopolitik erklärt, demnach hat sie die Forschungsförderung auf diesem Gebiet erheblich verstärkt. Mit dem "Nationalen Genomforschungsnetz", für das Schröder in den nächsten drei Jahren zusätzlich 359 Millionen Mark aus Zinsersparnissen zur Verfügung stellen wird, soll die Humangenomforschung in Deutschland an die internationale Spitze geführt werden. Schröder erkennt zwar die Möglichkeiten der embryonalen Stammzellforschung an, plädiert jedoch für eine Ausweitung der Forschung an adulten Zellen.43 Obwohl er letztlich für die Freiheit und den Fortschritt der Forschung eintritt, denn "nur wer die Welt erforscht, kann sie gestalten", bemerkt er ebenfalls, dass Biomedizin und Gentechnik in ethische Grenzbereiche vorgedrungen sind. Forscherdrang solle einerseits nicht eingedämmt werden, andererseits finde er seine Grenze dort, wo die im Grundgesetz festgelegte Würde des Menschen angetastet werde: "Diese Würde steht nicht in der Buchstabenfolge des Genoms", so der Kanzler.44

 

Forderung nach Dialog

Trotz oder gerade wegen der divergenten Vorstellungen in der Problematik der Forschung an menschlichen Stammzellen und aufgrund der Brisanz der Thematik sowie der Notwendigkeit einer ethischen Konsensbildung oder zumindest einer Annäherung im Umgang mit der Gentechnik fordern alle Seiten immer wieder den Diskurs miteinander. So drängt die Bischöfin der Hannoverschen Landeskirche, Dr. Margot Käßmann, auf ein Gespräch zwischen Theologie und Medizin, da ihrer Meinung nach kein grundsätzlicher Gegensatz zwischen dem christlichen Glauben und der forschenden Medizin bestehe. Ihr liegt besonders an einem "offenen, kooperativen Dialog zwischen der Medizin und unseren großen Wertetraditionen". So fordert sie auf: "Lassen Sie uns diesen Dialog anbieten und fördern. Menschenwürde muss und wird das zentrale Kriterium bleiben, das wir in den Dialog einbringen."45 Auch Gerhard Schröder ist der Meinung, dass gerade bei der Bio- und Gentechnik ethische Fragen in den Vordergrund rücken sollen, welche die Politik nicht an Stelle der Gesellschaft lösen könne und dürfe: "Antworten auf diese Fragen können nur im freien öffentlichen Diskurs gefunden werden."46 Aus diesem Grund plant Schröder die Einrichtung eines Nationalen Ethikrates, bestehend aus Vertretern der Kirchen, Rechtswissenschaft, Molekularmedizin, Medizinethik und Genforschung.47

 

 

Didaktik

1. Unterrichtszusammenhang

Innerhalb des Semesterthemas ‘Bioethik’ ist die Unterrichtseinheit ‘Der Mensch – Herr über Leben und Tod?’

der Einstieg. In einer ersten Begegnung mit ‘Bioethik’ äußerten die Schüler Voreinstellungen und Vorwissen zu den beiden Bereichen und erarbeiteten in einer Zusammenführung eine mögliche Definition von ‘Bioethik’. Darüber hinaus entwickelten sie einen Fragenkatalog sowie eine thematische Reihenfolge für das Semester, die ebenso für die Unterrichtseinheit maßgeblich ist. Hiernach soll zunächst das biologische Basiswissen geklärt werden. Für die Unterrichtsreihe ‘Der Mensch – Herr über Leben und Tod?’ erarbeitete dies Hans-Dieter Lichtner als Experte mit der Lerngruppe. In einem zweistündigen Gespräch präsentierte er einen Überblick über die Verfahren, die aktuell diskutiert wurden (Gendiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung etc.) und demonstrierte den momentanen Forschungsstand. Ausführlich erarbeitete er mit den Lernenden Methoden der Forschung an menschlichen Stammzellen, wobei der Akzent auf dem therapeutischen Klonen lag.

Die Unterrichtsreihe knüpft direkt an das Expertengespräch an, indem nun die ethischen Probleme thematisiert werden, die aus der Forschung an menschlichen Stammzellen resultieren. Der Systematik der von den Lernenden festgelegten Reihenfolge nachkommend, liegt der Schwerpunkt der Unterrichtsreihe auf der theologischen Position. Im Anschluss an die Reihe wird das entwickelte und praktizierte Prinzip der Ausschärfung ethischer Urteilsbildung von der Forschung an menschlichen Stammzellen auf die sogenannte ‘grüne Forschung’ an Pflanzen übertragen. Dabei soll wiederum die von den Schülern eingangs entwickelte Systematik der thematischen Reihenfolge und des Fragenkataloges leitend sein.

 

2. Legitimation und Relevanz des Themas

Ethische Themen im Evangelischen Religionsunterricht

Das Thema ‘Ethische Urteilsbildung im Zusammenhang mit der Forschung an menschlichen Stammzellen’ und auch die übergeordnete Thematik ‘Bioethik’ werden in den niedersächsischen Rahmenrichtlinien für das Fach Evangelische Religion weder für die Vorstufe noch für die Kursstufe erwähnt. Das liegt darin begründet, dass die Problematik der Stammzellforschung erst in den letzten Jahren auftaucht und die Forderung nach ethischen Kriterien für einen Umgang mit dieser Forschung in der Öffentlichkeit erst in den vergangenen zwei Jahren laut wurde. Insofern kommt der Unterrichtsreihe ein thematisch innovatives Potenzial zu. Insgesamt hat sich der RU in der Phase der Neuorientierung nach 1968 stärker ethischen Themen zugewandt.48 In diesem Zusammenhang stellt der vorliegende Unterrichtsversuch eine Weiterführung des von Hans Bernhard Kaufmann und Karl Ernst Nipkow begründeten Konzepts des problemorientierten RU dar. Hier wie dort steht die Kategorie der ‘Erfahrung’ im Zentrum.49 Die Lernenden setzen sich mit sich selbst und der Gesellschaft, in der sie leben, auseinander und gewinnen so eine erweiterte individuelle Anschauung ethischer Probleme. So definiert 1994 in einer Denkschrift die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), "dass im Blick auf die unsichere ethische Urteilsbildung in der Gesellschaft bei gleichzeitig gewachsener Herausforderung aller Schülerinnen und Schüler in ethische Fragen eingeführt werden"50 soll, als Zielsetzung des RU. Unter Aufgaben und Zielen des RU wird in den Rahmenrichtlinien erwähnt, dass dieser "die ethische Verantwortung für wissenschaftliche und technische Entwicklungen bewusst machen" soll.51 Die Schüler würden so befähigt, "die in unserer Gesellschaft wirksamen Wertentscheidungen und ihre Beziehungen zum christlichen Glauben zu durchdenken".52 Bezugswissenschaft sei die Theologie, wichtig sei die Pflege fächerverbindender Elemente, auch die der Naturwissenschaften, deren Erkenntnisse der evangelische RU "als anthropologische und ethische Problemstellungen für ein christliches Welt- und Menschenverständnis" aufnehme.53 Bezüglich Lernfeldern und Lernzielen liegt der Schwerpunkt der Unterrichtsreihe auf dem Lernfeld C, "Bedingungen und Möglichkeiten menschlicher Existenz". Ziel ist es, die christliche Sicht des Menschen mit anderen Menschenbildern zu vergleichen, wobei in dieser Auseinandersetzung "Erkenntnisse der Human- und Naturwissenschaften" mit berücksichtigt werden sollen.54 Wichtig für den Unterrichtsversuch wird der bei den Lernzielen erwähnte Punkt, dass Grundlinien des "christlichen Menschenbildes mit einzelnen Aspekten anderer anthropologischer Entwürfe" verglichen werden sollen.55 Im Lernfeld C "Kriterien der Handlungsorientierung", ist das dritte Lernziel für die Unterrichtsreihe ebenfalls wichtig: "Der Schüler soll die vielfältigen Zusammenhänge zwischen Kirche und Gesellschaft erkennen und vor diesem Hintergrund Notwendigkeit und Grenzen kirchlicher Stellungnahmen zu aktuellen Fragen bedenken."56

 

Von den Erfahrungen der Lernenden ausgehen

Die Debatte um das therapeutische Klonen bietet gerade hinsichtlich der Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler eine Thematik an, bei der die Möglichkeit besteht, das eigene, bereits in der Familie und im Privatleben gebildete Ethos in die Schule hineinzutragen, auszuschärfen und zu erweitern. Nur dann wird meines Erachtens die von Hans G. Ulrich geforderte Wirkung auf die Jugendlichen und tatsächliche ethische Urteilsbildung gefördert. Um dies erreichen zu können, halte ich die exemplarische Beschränkung auf die Problematik des therapeutischen Klonens für sinnvoll. So wird zum einen dem in den Rahmenrichtlinien geforderten ‘Lernen am Modell’57 Rechnung getragen, zum anderen der bei einem so komplexen Thema wie ‘Gentechnik’ notwendig starken Reduktion auf eine inhaltlich wie strukturell überschaubare Thematik nachgekommen.58

 

 

Anmerkungen

  1. Reich, Jens (2001). Eine detaillierte Analyse des Humangenomprojektes aus medizinischer Sicht führt André Rosenthal durch: Rosenthal, André (1999).
  2. Sentker, Andreas (2001), 3.
  3. 3Gee, Henry (2001), 74.
  4. Schroeder-Kurth, Traute (1991), 7.
  5. Lehmann, Karl (1999), 268.
  6. Krebs, Dieter (2000), 558.
  7. Zum Beispiel in Großbritannien und den USA.
  8. Das Parlament Nr. 11. 9. März 2001, 6.
  9. Gesetz zum Schutz von Embryonen (1990). Neun Monate nach meinem Unterrichtsversuch, am 29. November 2001, befürwortet der inzwischen einberufene Nationale Ethikrat den Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland. Die Befürwortung ist die Grundlage für das später vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das den Import embryonaler Stammzellen und die Forschung mit ihnen erlaubt.
  10. Vgl. zur Geschichte des Embryonenschutzgesetzes: Baureithel, Ulrike (2001, 4.
  11. Zu Anwendung und Ausführungsbestimmungen des Gesetzes vgl. Bentert, Holger (2000), 560.
  12. Hoffmann, Andreas/ Schlötzer, Christiane (2001), 2.
  13. Autiero, Antonio (2000), 561.
  14. Mieth, Dietmar (1998), 44.
  15. Zur neueren Forschungslage: Schmitz-Kahmen, Florian (1997), 18.
  16. Ebd., 27.
  17. Kreß, Hartmut (1999), 14f. .
  18. Ebd., 15.
  19. Ebd., 32. Vgl. Rother, Karl Heinz (1993), 18-32 und 66-86.
  20. Gemeinsame Erklärung d. Rates der Ev. Kirche in Deutschland (1985), 34.
  21. Seebass, Horst (1996), 84.
  22. Lehmann (1999), 273.
  23. Arbeitsgruppe der Evangelischen Kirche in Deutschland (1997), 53f.
  24. Heywinkel, Elisabeth/ Beck, Lutwin (2000), 554.
  25. Genkel, Ingrid/ Müller-Kent, Jens (1998), 32.
  26. Nida-Rümelin, Julian (2001).
  27. Körtner, Ulrich H.J. (2000), 50.
  28. Ebd., 53.
  29. Ebd., 55.
  30. Ebd., 58. Vgl. dazu Seidler, Eduard (1989), 77-86.
  31. Ebd., 58. Vgl. Rifkin, Jeremy (2000), 11-71.
  32. Roelcke, Volker (2000), 15.
  33. Ebd., 15.
  34. Körtner (2000), 65.
  35. Ebd., 65.
  36. Ebd., 68.
  37. http://www.ekd.de/EKD-Texte/leben97/wissen.html, 1.
  38. Ebd., 4.
  39. Zur geschichtlichen Entwicklung der christlichen Auffassung vom Beginn schutzwürdigen Lebens vgl. Kreß, Hartmut (2000), 152.
  40. Schröder, Gerhard (2000).
  41. Ebd., 6.
  42. Ebd., 6.
  43. Ebd., 7.
  44. Ebd., 7.
  45. Vögele, Wolfgang/ Dörries, Andrea (2000), 6.
  46. Schröder (2000), 6.
  47. Graupner, Heidrun (2001), 12. Einige Zeit nach dem Unterrichtsversuch wurde ein Nationaler Ethikrat einberufen.
  48. Adam, Gottfried/ Schweitzer, Friedrich (1996), 32. Vgl. Lämmermann, Godwin (1998), 142-148. Vierzig, Siegfried (1975), 95-178. In den bereits neu erarbeiteten Rahmenrichtlinien sollen ethische Themen stärker berücksichtigt werden.
  49. Adam, Gottfried (1994), 190.
  50. Adam/ Schweitzer (1996), 33.
  51. RRL, 5.
  52. RRL, 5.
  53. RRL, 6.
  54. RRL, 8.
  55. RRL, 8.
  56. RRL, 9.
  57. RRL, 10.
  58. So haben die Schüler in ihrer ersten Auseinandersetzung mit dem Semesterthema ‘Bioethik’ in ihrem Fragenkatalog die Konzentration auf wenige Themen gefordert: "Klare Eingrenzung der Themen – weniger ist mehr!"

 

Literatur

  • Adam, Gottfried (1994): Religiöse Bildung und Lebensgeschichte. Beiträge zur Religionspädagogik II. Würzburg, 189ff.
  • Adam, Gottfried/ Schweitzer, Friedrich (1996): Ethische Erziehung als Aufgabe und Möglichkeit der Schule. In: Dies. (Hg.): Ethisch erziehen in der Schule. Göttingen, 19-38
  • Arbeitsgruppe der Evangelischen Kirche in Deutschland (1997): Einverständnis mit der Schöpfung. Ein Beitrag zur ethischen Urteilsbildung im Blick auf die Gentechnik und ihre Anwendung bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren. Gütersloh, 53f.
  • Autiero, Antonio (2000): Embryonenforschung. Ethisch. In: W. Korff u.a.: Lexikon für Bioethik, Bd.1. Gütersloh, 561-563
  • Baureithel, Ulrike (2001): Embryonenschutzgesetz vor der Revision? Versäumnisse, die uns jetzt einholen. In: Das Parlament Nr. 11, 9. März, 4
  • Bentert, Holger (2000): Embryonenforschung. Rechtlich. In: W. Korff u.a.: Lexikon für Bioethik, Bd.1. Gütersloh, 560f.
  • Gee, Henry (2001): Die Reise ins Genom. Zeitdokument 1-Februar: Das menschliche Genom. Hamburg, 74-76
  • Gemeinsame Erklärung d. Rates der Ev. Kirche in Deutschland (1985): Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung. In: Kirchenamt der Evangelischen Kirche (Hg.): Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung. Gütersloh, 34ff.
  • Genkel, Ingrid/ Müller-Kent, Jens (1998): Leben werten? Theologische und philosophische Positionen zur Medizinethik. In: F. Büchner u.a. (Hg.): Studienbuch Religionsunterricht Sekundarstufe II – Fragen, Positionen, Impulse Bd. 6. Göttingen
  • Gesetz zum Schutz von Embryonen. Bundesgesetzblatt 1990 Teil 1, 2746
  • Graupner, Heidrun (2001): Bisschen viel Ethik. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 63, Freitag, 16. März, 12
  • Heywinkel, Elisabeth/ Beck, Lutwin (2000): Embryo. In: W. Korff (Hg.): Lexikon für Bioethik Bd. 1. Gütersloh, 553f.
  • Hoffmann, Andreas/ Schlötzer, Christiane (2001): Kurswechsel in der Biomedizin. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 13, Mittwoch, 17. Januar, 2
  • Körtner, Ulrich H.J. (2000):"Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst?" – Fragen und Antworten theologischer Anthropologie im Gespräch mit der Medizin. In: W. Vögele/ A. Dörries (Hg.): Menschenbild in Medizin und Theologie. Fachsymposium zum interdisziplinären Dialog. Loccumer Protokolle 25/00. Rehburg-Loccum, 47-75
  • Krebs, Dieter (2000): Embryonenforschung. Zum Problemstand. In: W. Korff u.a.: Lexikon für Bioethik, Bd.1, Gütersloh, 558f.
  • Kreß, Hartmut (1999): Menschenwürde im modernen Pluralismus. Wertedebatte – Ethik der Medizin – Nachhaltigkeit. Aus der Reihe: R. Geisler u.a.: Mensch – Natur – Technik. Beiträge aus christlicher Perspektive, Bd. 10. Hannover, 14f.
  • Kreß, Hartmut (2000): Wechselwirkungen zwischen Menschenbild und Medizin. Der Umgang mit dem beginnenden menschlichen Leben. In: W. Vögele, A. Dörries (Hg.): Menschenbild in Medizin und Theologie. Fachsymposium zum interdisziplinären Dialog. Loccumer Protokolle 25/00. Rehburg-Loccum, 145-165
  • Lämmermann, Godwin (1998): Der thematisch-problemorientierte Ansatz. In: Ders.: Grundriß der Religionsdidaktik. Stuttgart u.a., 142-148
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  • Mieth, Dietmar (1998): Probleme der Ethik in der Biomedizin am Beispiel der Klonierungsdebatte. In: M. Kleer/ C. Söling (Hg.): Herausforderung: Klonen. Paderborn, 43-57
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  • Rifkin, Jeremy (2000): Das biotechnische Zeitalter. In: Ders.: Das biotechnische Zeitalter. Die Geschäfte mit der Gentechnik. München, 11-71
  • Roelcke, Volker (2000): Medizin und Menschenbild: Anthropologie und Wertsetzungen in der "molekularen Medizin". In: W. Vögele, A. Dörries (Hg.): Menschenbild in Medizin und Theologie. Fachsymposium zum interdisziplinären Dialog. Loccumer Protokolle 25/00. Rehburg-Loccum, 9-19
  • Rosenthal, André (1999): Das Humangenomprojekt und seine Bedeutung für die Medizin im 21. Jahrhundert. In: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Hg.): Gentechnik. Grenzzone menschlichen Handelns? Berlin, 68-94
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  • Schmitz-Kahmen, Florian (1997): Geschöpfe Gottes unter der Obhut des Menschen – die Wertung der Tiere im Alten Testament. Neukirchen-Vluyn
  • Schröder, Gerhard (2000): Gen-Ethischer Grenzgang. In: Die Woche Nr. 52-01, 22. Dezember, 6f.
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  • Sentker, Andreas (2001): Vorwort. Zeitdokument 1-Februar: Das menschliche Genom. Hamburg, 3
  • Stief, Gabi (2001): Die Botschaft der Gene und ihr Übersetzer. In: Schaumburger Nachrichten. Freitag, 2. Februar, 3
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  • Vierzig, Siegfried (1975): Ideologiekritik und Religionsunterricht. Zur Theorie und Praxis eines kritischen Religionsunterrichts. Zürich u.a., Kap. 3 und 4, 95-178
  • Vögele, Wolfgang/ Dörries, Andrea (2000): Vorwort. In: W. Vögele, A. Dörries (Hg.): Menschenbild in Medizin und Theologie. Fachsymposium zum interdisziplinären Dialog. Loccumer Protokolle 25/00. Rehburg-Loccum, 5-7

Text erschienen im Loccumer Pelikan 1/2003

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