Fünfter Bericht kirchlicher Schulreferenten in Niedersachsen

von Henner Maas

 

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Katholisches Büro Niedersachsen
Kommissariat der katholischen Bischöfe in Niedersachsen

Fünfter Bericht kirchlicher Schulreferenten in Niedersachsen
Zu ökumenischer Zusammenarbeit im konfessionellen Religionsunterricht

I.        Anlass für den Fünften Bericht
Die  ökumenische Zusammenarbeit im konfessionellen Religionsunterricht der Schulen in Niedersachsen ist durch ministeriellen Erlass "Organisatorische Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen" vom 13. Januar 1998 - Nds. SVBl. 1998, S. 37-39 - geregelt. Danach können einzelne Schulen einen für evangelische und katholische  Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu erteilenden Religionsunterricht bei der aufsichtsführenden Behörde beantragen. Der Erlass regelt, wie in bestimmten Fällen die Kirchen bei der Entscheidung der Schulaufsicht mitwirken. Hierüber informiert detailliert eine von den Kirchen veröffentlichte Broschüre “Religionsunterricht in Niedersachsen” (1998).

Der Erlass eröffnet eine bis dahin nicht erprobte Praxis. Darum begleiten die Kirchen in ihrer Mitverantwortung für den Religionsunterricht  aufmerksam die Verfahrensweise und deren Ergebnisse. Sie werten sie aus und dokumentieren sie in öffentlichen Berichten.

Der Erste Bericht vom 15. September 1993 und  der Zweite Bericht vom 12. November 1996 geben Rechenschaft über die Entwicklung der rechtlichen Bestimmungen. Der  Dritte Bericht vom 10. November 1999 legt das Ergebnis des ersten Durchgangs nach Inkraftsetzung des Erlasses vor. Mit ihrem Vierten Bericht vom 13. November 2000 und diesem Fünften Bericht erläutern die kirchlichen Schulreferenten die Ergebnisse des zweiten und dritten Durchgangs in den Schuljahren 1999/2000 und 2000/2001.  Wie die vorangegangenen Berichte wird auch der Fünfte Bericht den Schulen, der Schulaufsicht und in den Kirchen bekannt gegeben. Er soll wiederum im “Loccumer Pelikan” veröffentlicht werden.


II.      
Ergebnisse
Im Vergleich zu den Vorjahren  sind insgesamt weniger Anträge gestellt worden. Sie verteilen sich auf die verschiedenen Schulformen und in den einzelnen  Regierungsbezirken folgendermaßen:

Anträge

aufgeteilt nach Schulformen 
1999
    2000
2001
Grundschulen    
92
107
 67
Orientierungsstufen 
      11
 17
 17
Haupt- und Realschule
8
18
    13
Gymnasien
    10
 6
 19
Kooperative Gesamtschulen 
2
     3
     3
Integrierte Gesamtschulen     
  1
  3
           8
Sonderschulen   
  7
  11
12
Berufsschulen  
 81
 30
     6
 
212
 195
     145

aufgeteilt nach Regierungsbezirken
1999
    2000
2001
Braunschweig 
  47
  22
18
Hannover  
 60
 47
  53
Lüneburg   
 5
 46
19
Weser-Ems  
100
80
55
 
  212
      195
 145

13 Anträge wiederholen oder erneuern einen Antrag aus den Vorjahren.  In 3 Fällen hätte sich ein Antrag wegen zu geringer Schülerzahl einer Konfession gemäß Nr. 2.1 des Erlasses eigentlich erübrigt.

Im Einvernehmen mit den Kirchen haben die Schulaufsichtsführenden insgesamt
129 Anträge genehmigt. Zu 13 Anträgen konnten die Kirchen ihr Einvernehmen  nicht erklären, zumeist wegen mangelnder Belege über notwendige Zustimmungen von Gremien.  In einigen Fällen waren die Begründungen unzureichend.


III.   Bewertung der Ergebnisse

Die kirchlichen Schulreferenten sehen  die insgesamt positive Bewertung der bisherigen Durchgänge auch diesmal bestätigt. Die weiter  entwickelte Checkliste hat zu mehr Vollständigkeit und zu verbesserter Vergleichbarkeit der Anträge geführt.

  • Das konfessionelle Profil des Religionsunterrichts bleibt erhalten, der jeweiligen konfessionellen Minderheit gilt besondere Aufmerksamkeit. Darin erweist sich, dass die Anträge stellenden Schulen die wichtigste Intention des Erlasses aufgenommen haben.
  • Viele Anträge lassen erkennen, dass sich mit ihrer Erarbeitung ein intensiver Beratungsprozess verbunden hat, der das religionspädagogische Vorhaben inhaltlich vertieft und das kollegiale Miteinander der Lehrkräfte beider Konfessionen gestärkt hat.
  • Erneut bestätigt sich das Interesse vieler  Eltern an einer verantwortlich gestalteten Gemeinsamkeit im Religionsunterricht einer Schule. Es fördert die generelle Beachtung des Religionsunterrichts im schulischen Bildungsauftrag.
    Anlass zu kritischen Bemerkungen ist weiterhin vorhanden.
  • Die in der Checkliste aufgeführten Kriterien werden teilweise übergangen, so dass Anträge nicht genehmigungsfähig sind.
  •  Es fällt auf, wie wenige Anträge wegen zeitweisen Mangels einer Lehrkraft nach Nr. 4.4.2 des Erlasses gestellt werden, obwohl bekanntlich an vielen Schulen des längeren Religionslehrkräfte nur einer Konfession vorhanden sind. Wird in solchen Fällen über Jahre hin ein gemeinsamer Religionsunterricht erteilt, ohne dass eine Lehrkraft der fehlenden Konfession angefordert oder ein entsprechener Antrag nach Nr. 4.4.2 gestellt wird?
  • Der Wunsch von Schulen, gemeinsamer Religionsunterricht möge in allen Jahrgängen einer Schulform erteilt werden,  ist deutlich spürbar. Gerade die positiven Erfahrungen in ersten Jahrgängen führen zu solchen Vorschlägen. Die Kirchen halten jedoch an der zeitlichen Begrenzung fest, damit das Verhältnis von Regelfall und Ausnahme gewahrt bleibt bzw. Schülerinnen und Schüler einer Schulform jedenfalls Religionsunterricht auch der eigenen konfessionellen Prägung erhalten.


IV.    Weiteres Verfahren

Erfahrungen aus drei Durchgängen liegen vor.  Viele Gespräche sind mit Personen aus der Religionslehrerschaft, der Fachberatung, religionspädagogischer Einrichtungen und der Schulaufsicht geführt worden. Daraufhin ziehen die kirchlichen Schulreferenten ein Resümee. Sie haben einen zusammenfassenden gemeinsamen Bericht verfasst, den sie den Kirchenleitungen in den Landeskirchen und Bistümern vorlegen. Die Feststellungen in den bisher erstatteten fünf Berichten sind darin aufgenommen. Ihrer Vereinbarung vom 29. Juli  1998 gemäß werden die Kirchenleitungen beraten und sich darüber verständigen, wie sich die Regelungen des Erlasses und dessen Praxis bewährt haben und ob dem Kultusministerium Änderungen vorzuschlagen sind. Das Ergebnis dieser Verständigung wird vermutlich Anfang des Jahres 2002 vorliegen.

Unabhängig davon müssen Schulen darüber entscheiden, ob sie einen Antrag auf ökumenische Zusammenarbeit im konfessionellen Religionsunterricht stellen oder die Verlängerung einer Genehmigung  beantragen wollen. Deswegen schlagen die kirchlichen Schulreferenten vor, solche Anträge auf den Weg zu bringen, auch wenn die Kirchen sich untereinander noch nicht förmlich verständigt haben.

Die Schulen werden gebeten, Folgendes zu beachten:

a) bei Erstanträgen
Die wieder beigefügte Checkliste (Erstantrag) enthält Hinweise auf alle relevanten Aspekte.


b) bei Folgeanträgen
Für viele Schulen endet die Frist genehmigter Anträge mit Ablauf des Schuljahres 2001/2002. Wenn die Kooperation im Religionsunterricht fortgesetzt werden soll, wird ein Folgeantrag nötig.

Ein Folgeantrag kann, wenn die schulische Situation unverändert ist, auf eine erneute inhaltliche Begründung verzichten. Ein kurzer Erfahrungsbericht ist jedoch erwünscht. Notwendig bleiben aktuelle Angaben über Jahrgänge und vorhandene Fachlehrkräfte sowie die Zustimmungserklärungen von Eltern und beteiligten Lehrkräften.


c)  Für Folgeanträge ist eine eigene Checkliste (Folgeantrag) beigefügt. 

Schulen sollten ihre Anträge wie bisher bis Ende Februar 2002 an die Schulaufsicht weitergeleitet haben, damit diese sie prüfen und bei Genehmigungsfähigkeit rechtzeitig die Kirchen beteiligen kann, sofern deren Einvernehmen erforderlich ist.

Die kirchlichen Schulreferenten sind zuversichtlich, dass sich das gute Zusammenwirken fortsetzen wird. Ob und inwieweit Vereinfachungen im Antragsverfahren sich nahelegen, kann erst nach Abschluss des Beratungsprozesses geklärt werden. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verfahren.

Hannover, den  19. November 2001

Für die Schuldezernenten der evangelischen Kirchen und die Leiter der Schulabteilungen der Bistümer in Niedersachsen.

Vizepräsident  Ernst Kampermann

Der Bevollmächtigte für Schulangelegenheiten bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Dr. Walter Klöppel

Stellvertretender Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen

 

 

Text erschienen im Loccumer Pelikan 1/2002

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