I Zur allgemeinen Lage
Ich beginne mit einem Blick auf die gesamtgesellschaftliche Situation und die allgemeine Stimmung.
Wenn man die Deutschen fragt, welche Bilder sie im Kopf haben, wenn sie das Wort „Islam“ hören, dann sind die Ergebnisse seit vielen Jahren eindeutig. Der Religionsmonitor der Bertelsmannstiftung, der vor wenigen Wochen erschienen ist, hat es wieder einmal bestätigt. Auf die Frage „Woran denken Sie beim Thema Islam?“ sagen 70 Prozent, mit geringen Schwankungen über die Jahre: an Fanatismus. 80 Prozent sagen: an die Benachteiligung von Frauen. An Gewaltbereitschaft dachten bei einer Umfrage im Jahr 2010 über 60 Prozent, an die Achtung der Menschenrechte gerade einmal 6 Prozent, an Toleranz nicht einmal 5 Prozent der Befragten.1
Sie wissen, dass die Schweiz vor einigen Jahren eine Volksabstimmung abgehalten hat zur Frage, ob es Moscheen erlaubt sein soll, ein Minarett zu bauen. Das Volk entschied sich dagegen. Die Universität Münster hat daraufhin in Deutschland einmal die Frage gestellt: „Befürworten Sie den Bau von Moscheen und von Minaretten?“. Das Ergebnis war: 75 Prozent befürworten den Bau von Minaretten nicht und zwei von drei Befragten befürworten auch den Bau von Moscheen nicht.2
Man kann von daher die Prognose wagen: Wenn man in Deutschland das Volk fragen würden, ob Moscheen Minarette haben dürfen oder nicht, dann fiele die Entscheidung sehr wahrscheinlich negativ aus. Selbst die grundgesetzlich garantierte Freiheit, Moscheen zu bauen, ist nicht mehrheitsfähig.
So ist die Stimmung im Land, und man spürt sie immer dann besonders stark, wenn das Thema in den Medien nach oben gespült wird. Überdeutlich wurde sie sichtbar bei der Sarrazin-Debatte im Jahr 2010, als viele erschreckt waren, wie viele Deutsche die harten Worte Sarrazins zu „Kopftuchmädchen“ und der „Abschaffung“ Deutschlands gut und richtig fanden.3
Für alle, die mit „muslimischen“ Themen zu tun haben, sind solche Reaktionen eine alltägliche Erfahrung. Ein Kultusminister oder Ministerpräsident, der ankündigt, dass er den islamischen Religionsunterricht einführen wird, bekommt böse Briefe und E-Mails. So erging es in Niedersachsen den Regierungen Wulff und McAllister, die den ordentlichen Islamunterricht vorbereitet haben, und so ergeht es jetzt der Regierung Weil, die den Plan in die Tat umsetzt. Alles, was mit dem Thema „Islam“ zu tun hat, wird begleitet von einer großen Empörung. Der Vorwurf steht im Raum, die Politik würde ineins mit den „blauäugigen“ Dialogmenschen und den irregeleiteten Kirchen „das Abendland islamisieren“ und ähnliches mehr. Der Neologismus, der sich dafür eingebürgert hat, heißt „Dialüg“.
Insbesondere im Internet breiten sich Anti-Islam-Netzwerke aus. Vielleicht kennen Sie die Hauptseite des Milieus, die Seite „politically incorrect“, die alles, was Politik und Wissenschaft und Medien und Kirchen in diesem Zusammenhang tun oder veröffentlichen, kritisch begleitet und kommentiert, mitunter scharf und mit Worten, die sich gerade noch so eben im Rahmen des Rechts bewegen, gelegentlich auch mit Beiträgen, in denen die Grenze zur Volksverhetzung überschritten ist. Wer immer in das Blickfeld von „pi“ gerät, wird bombardiert mit Emails und Invektiven.
Bemerkenswert ist, dass die Stimmung in Deutschland signifikant schlechter ist als in vielen europäischen Nachbarländern. Die Universität Münster hat vor einiger Zeit in einer viel beachteten Studie die Stimmung in Deutschland, Dänemark, Frankreich, Holland und Portugal erfragt. „Meine Haltung zu Muslimen ist negativ“ sagen in Deutschland etwa 60 Prozent. In den Nachbarländern ist es nur etwa jeder Dritte. Die Stimmung in Deutschland ist demnach beinahe doppelt so schlecht wie in den Vergleichsländern. Das ist ein verblüffendes Ergebnis, wenn Sie bedenken, wie die politische Lage etwa in Holland, Dänemark und Frankreich ist. In Dänemark gab es die heftige Auseinandersetzung um die Muhammad-Karikaturen. Die Zeitung Jyllands Posten, die sie seinerzeit als erste veröffentlicht hat, können Sie seither nicht mehr betreten wie jede andere Zeitung. Das Gebäude ist ein Hochsicherheitstrakt, man muss durch mehrere Schleusen hindurch, wie am Flughafen oder im Deutschen Bundestag seit einiger Zeit. In Holland hat die Partei für die Freiheit (PVV) von Geert Wilders bei den letzten Wahlen mit aggressiven Anti-Islam-Themen teilweise mehr als 20 Prozent der Stimmen gewonnen. Und in Frankreich ist der Front National unter Marine Le Pen zurzeit sehr erfolgreich, unter anderem auch mit Parolen gegen den Islam.
Noch eins ist interessant an der Münsteraner Studie. Die negativste Stimmung wurde in Ostdeutschland gemessen (62 %). Das ist bemerkenswert – denn in Ostdeutschland leben so gut wie keine Muslime. Die meisten Vorbehalte gegen Muslime gibt es dort, wo man von ihnen nur in der Zeitung liest, sie aber nicht als Nachbarn kennt oder als Arbeitskollegen. Der Leiter der Studie, Detlef Pollack, hat das seinerzeit optimistisch interpretiert. „Je öfter man Muslime trifft, desto eher sieht man sie generell positiv“, so Pollack.4
II Religion, Migration, Kirchenaustritte
Einleitend zweitens einige Bemerkungen zum Thema Religion und Migration und zur Entwicklung der Religionsgemeinschaften in Deutschland. Die Art und Weise, wie wir das Thema „Islam“ diskutieren, hat nach meiner Erfahrung auch mit der Gesamtentwicklung der Gesellschaft und der Religionsgemeinschaften zu tun.
Viele von Ihnen werden die Zahlen kennen: Im Jahr 1970 war Deutschland zu etwa 95 Prozent christlich, im Jahr 2010 gehörten noch etwa 60 Prozent einer der beiden großen Kirchen an. Der Anteil der Religionslosen ist in den vergangenen vier Jahrzehnten auf mehr als 30 Prozent gestiegen. Der Anteil der Muslime hat sich vergrößert von etwa einem Prozent im Jahr 1970 auf etwa 5 Prozent im Jahr 2010. Hinzugekommen sind andere christliche Konfessionen, insbesondere orthodoxe Christen, darüber hinaus einige Hunderttausend Juden, Buddhisten, Hindus und wenige andere.
Wenn Sie sich die Zahlen in den deutschen Großstädten anschauen, wird das Ergebnis noch deutlicher. In Hannover ist die größte „Religionsgemeinschaft“ mittlerweile die der Religionslosen mit etwa 37 Prozent. Erst danach kommen die Evangelische Kirche mit 35 Prozent und die katholische Kirche mit 14 Prozent. Die Zahl der Muslime dürfte bei etwa 7 Prozent liegen, die der Juden bei etwa einem Prozent. In der einst so stolzen protestantischen Stadt Hannover ist also nur noch jeder Dritte evangelisch, und zwar im Mittel aller Altersgruppen. Noch drastischer fallen die Zahlen aus, wenn man einmal nur auf die Altersgruppe der Kindergartenkinder und der Schüler blickt. Hier geht der Anteil der Evangelischen zurück auf Zahlen von um die 20 Prozent. Wenn diese Entwicklung so weitergeht – und zurzeit spricht nichts dafür, dass sie sich in den nächsten Jahren umkehren wird –, dann wird in fünfzig Jahren, wenn die Schüler von heute die Mehrheit der Bevölkerung bilden, in einer Großstadt wie Hannover kaum noch jeder Dritte ein Christ sein, alle Konfessionen eingerechnet.
Diese Entwicklung ist wichtig für unser Thema, denn sie erklärt zu einem Teil, warum die Stimmung gegenüber Muslimen bzw. dem Thema „Islam“ so schlecht ist wie sie ist. Viele haben das Gefühl: „Wir werden immer weniger – und die werden immer mehr!“ Hier und da wird der tatsächliche Trend auch stark übertrieben. Neulich sagte mir jemand auf einer Tagung: „In einer Generation werden in Deutschland etwa 40 Prozent Muslime leben, ist das nicht besorgniserregend?“ Das wäre in der Tat eine gewaltige Herausforderung für die deutsche Gesellschaft. Allerdings ist die Zahl völlig aus der Luft gegriffen, wie sich schon mit einfachster Mathematik sofort zeigen lässt. Überall da aber, wo man diese oder ähnliche Zahlen nicht hinterfragt, machen sie Angst – eine Angst, die von Rechtspopulisten und Rechtsextremen zum Teil gezielt gefördert wird.
Noch ein Wort zu den Statistiken zum sogenannten „Migrationshintergrund“. Einen „Migrationshintergrund“ haben Sie nach der üblichen Definition, wenn Sie oder eins Ihrer Elternteile nicht in Deutschland geboren sind. Viele Menschen verbinden, wenn sie an die Religionsgemeinschaften denken, das Thema „Migration“ sofort mit dem Thema „Islam“. Sie sind der Meinung, dass die meisten Migranten (bzw. ihre Kinder) Muslime sind. Das ist nicht der Fall. Tatsächlich ist nur knapp jeder Vierte Migrant (bzw. seine Kinder) ein Muslim. Die größte Religionsgemeinschaft unter den Zugewanderten und ihren Kindern ist die christliche. Mehr als 50 Prozent der Menschen mit „Migrationshintergrund“ sind Christen, Katholiken vor allem (33 Prozent).5 Die evangelische Landeskirche Hannovers hat gerade in der letzten Woche in Osnabrück die Ausstellung „Gesichter des Christentums“ eröffnet. Sie macht diese oft nicht wahrgenommene Vielfalt sichtbar, die auch unter den Christen mittlerweile zur Normalität geworden ist.6
Noch ein letztes zu diesem Themenkreis. In Niedersachsen haben mittlerweile etwa 17 Prozent der Menschen einen „Migrationshintergrund“. Je jünger die Menschen sind, desto weiter steigt diese Zahl an. Bei den 20-Jährigen liegen die Zahlen bei etwa 22 Prozent, in der Schule sind es etwa 25 Prozent, im Kindergartenalter über 30 Prozent, und zwar im Mittel des Landes Niedersachsen. Je nach Wohnort und Stadtviertel liegen die tatsächlichen Zahlen zum Teil weit darüber. An manchen Orten in Hannover oder Wolfsburg sind Kinder ohne Migrationshintergrund längst eine kleine Minderheit. Den höchsten Anteil im Mittel aller Altersstufen weisen die Statistiken für Wolfsburg aus, mit 32 Prozent. In der Stadt Hannover sind es 30 Prozent, in Braunschweig 24 Prozent. Das andere Ende der Statistik markieren die Regionen Wittmund und Aurich mit Werten von 5–7 Prozent.7
III Islamischer Religionsunterricht und Religionspädagogik
So viel zum Rahmen, in dem wir uns bewegen. Nun zu meinem eigentlichen Thema: Christen und Muslime in der Schule. Neuere Entwicklungen in Niedersachsen.
Sie wissen, dass in Niedersachsen zurzeit über einen Staatsvertrag verhandelt wird, und zwar zwischen den beiden muslimischen Landesverbänden „Schura“ und „DITIB“ sowie dem Bundesverband der Aleviten und dem Kultusministerium bzw. der Staatskanzlei. Geplant ist, im nächsten Jahr zu einem Ergebnis zu kommen. Die Verhandlungen sind Teil eines größeren gesellschaftlichen und politischen Prozesses der institutionellen Verankerung der islamischen Religion in Deutschland. Dieser Prozess ist in den letzten Jahren stark vorangekommen, auch in Niedersachsen.
Zwei der wichtigsten Themen dieses Prozesses sind die Themen „Islamischer Religionsunterricht“ und „Islamische Religionspädagogik“. Wie Sie sicher wissen, ist das Fach Islamische Religion in diesem Jahr zu einem ordentlichen Schulfach geworden, nachdem man es zehn Jahre in einem groß angelegten Schulversuch erprobt hatte. Zuletzt waren 43 Grundschulen mit etwa 2.000 Schülerinnen und Schülern beteiligt. Die Gesamtzahl der muslimischen Schüler dürfte in Niedersachsen bei etwa 49.000 liegen. Der Schulversuch begann im Jahr 2002/2003, ohne dass es islamische Lehrbücher oder irgendetwas in der Art gegeben hätte, so dass die Lehrer und Lehrerinnen, deren Fach zuvor meist das Türkische war, sich den Stoff und die Arbeitsmaterialien von Grund auf erarbeiten mussten. Inzwischen hat sich das stark geändert. Im Flur auf dem Büchertisch sehen Sie einige der Religionsbücher, die in den letzten Jahren erschienen sind. Es ist inzwischen eine große Anzahl, so dass die Lehrkräfte auswählen können, mit welcher der durchaus unterschiedlichen Schulbuchreihen sie arbeiten wollen.8
Das Hauptziel des Unterrichts ist, mit der Formulierung des Kernkurrikulums: „die Schülerinnen und Schüler in deutscher Sprache über ihre eigene Religion auskunfts- und dialogfähig zu machen.“9Der Unterricht ergänzt den traditionellen Koranunterricht in der Moschee, in dem die Übersetzung der arabischen Fachbegriffe ins Deutsche und die Reflexion über das Gelernte in der Regel nicht im Zentrum stehen. Geplant ist, den Islam-Unterricht an immer mehr Grundschulen einzuführen und ihn auch an den weiterführenden Schulen zu beginnen. Das Kerncurriculum für die Sekundarstufe I ist in Arbeit.
Schwierig sind die juristischen Fragen. Nach langen Verhandlungen hat man sich am Ende auf eine Beiratslösung verständigt. Im Beirat für den Islamischen Religionsunterricht sind die beiden wichtigsten Verbände in Niedersachsen durch jeweils zwei Personen vertreten. Der Beirat spricht stellvertretend für die noch nicht existierenden islamischen „Religionsgemeinschaften“ gemäß Artikel 7 Grundgesetz. Er erteilt die Lehrerlaubnisse für die islamischen Religionslehrer und -lehrerinnen („Idschaza“). Ein zweiter Beirat, in dem die beiden wichtigsten Verbände ebenfalls vertreten sind, ist der Beirat des im Jahr 2012 gegründeten Instituts für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück, an dem die angehenden Lehrer und Lehrerinnen für Islamische Religion in Niedersachsen ausgebildet werden.
Schura und DITIB
Die beiden in den Beiräten vertretenen Verbände sind einerseits der „Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V. – Schura Niedersachsen“, gegründet 2002, mit Sitz in Hannover-Linden, in der Moschee in der Dieckbornstraße. Zur Schura gehören nach eigenen Angaben zurzeit 86 Moscheen aller Herkünfte, Sunniten und Schiiten. Eine besondere politische Schwierigkeit besteht darin, dass auch der nach wie vor vom Verfassungsschutz beobachtete Verband Millî Göruş in der Schura vertreten ist (IGMG, Islamische Gemeinschaft Millî Göruş).
Der zweite Verband ist der im Jahr 2009 gegründete Landesverband Niedersachsen/ Bremen der „Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V.“ (DITIB), mit Sitz in der Moschee Hannover-Stiftstraße. Die Bundeszentrale der DITIB befindet sich in Köln. DITIB-Niedersachsen vertritt nach eigenen Angaben zurzeit 78 Moscheen überwiegend türkischer Herkunft. DITIB ist durch die Satzungen des Bundesverbands, der Landesver-bände und der Moscheen sowie durch die agierenden Personen eng mit dem türkischen Staat verbunden. DITIB-Imame sind türkische Staatsbeamtes, sie werden vom türkischen Staat bezahlt, nach Deutschland entsandt und in der Regel nach vier Jahren wieder in die Türkei zurückgeholt. Das letzte Wort in allen Zweifelsfällen und wichtigen Angelegenheiten hat das türkische Ministerium für Religionsangelegenheiten.10In dieser engen Bindung des Verbands an die Republik Türkei besteht die größte politische und juristische Schwierigkeit, mit der DITIB in Niedersachsen wie in Deutschland insgesamt konfrontiert wird. Um die Rolle spielen zu können, die der Verband gern spielen würde, müsste er sich von der Türkei lösen. Das aber ist nach den gegenwärtigen Satzungen unmöglich. Solange die Satzungen so bleiben, wie sie zurzeit sind, ist nach der juristischen Mehrheitsmeinung Vieles unmöglich, was DITIB gern erreichen würde. Insbesondere der immer wieder geäußerte Wunsch, der deutsche Staat möge DITIB wie viele Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen, ist unter den gegenwärtigen Bedingungen kaum realistisch.
Aleviten
Eine Besonderheit in Niedersachsen und in Deutschland insgesamt ist die starke Präsenz der Aleviten. In Deutschland leben nach einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge aus dem Jahr 2009 mehr als 500.000 Aleviten.11 Der Bundesverband der Aleviten schätzt ihre Zahl noch höher, auf bis zu 800.000 Personen. Der Grund dafür, dass viele Aleviten sich bei Meinungsumfragen nicht als solche zu erkennen geben, ist nach Auffassung der Alevitischen Gemeinde Deutschlands der, dass sie in der Türkei seit Jahrhunderten diskriminiert und nicht als eigenständige Konfession bzw. Religionsgemein-schaft zur Kenntnis genommen worden sind. Viele hätten daher gelernt, so die AABF (Almanya Alevi Birlikleri Föderasyonu), sich unauffällig zu verhalten.
In Deutschland sind die „Anhänger Alis“, so die Übersetzung, seit den späten achtziger Jahren politisch aktiv. Seither haben sich alevitische Vereine und Verbände rasant entwickelt. Anders als die Bundesverbände des sunnitischen Islams ist die alevitische AABF mittlerweile als „Religionsgemeinschaft“ anerkannt. Die juristischen Gutachten kamen zu dem Urteil, dass sie entweder so etwas sind wie eine islamische „Konfession“ oder aber eine eigenständige, nichtislamische Religionsgemeinschaft. Über die Frage, ob das Eine oder das Andere der Fall ist, gibt es eine sehr lebendige und kontroverse inneralevitische Diskussion. So oder so, sagen die Gutachten, sind die Aleviten eine „Religionsgemeinschaft“ gemäß Artikel 7 Grundgesetz und können daher einen Antrag auf Erteilung alevitischen Religionsunterrichts an den Schulen stellen. In Niedersachsen gibt es, von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, ordentlichen alevitischen Religionsunterricht seit dem Jahr 2011. Zurzeit wird er nach meiner Kenntnis allerdings nur an einer Schule unterrichtet, in Salzgitter. Andernorts wird die erforderliche Gruppengröße von 12 Schülerinnen und Schülern zurzeit nicht erreicht bzw. es fehlt an geeigneten Lehrerinnen und Lehrern.
Die Einführung des alevitischen Religionsunterrichts ist für die Aleviten nur ein erster Schritt. Die SPD hat im Mai 2011 im deutschen Bundestag einen Antrag auf Einrichtung eines „Zentrums für alevitische Studien“ an einer deutschen Universität gestellt, als Gegenstück zu den universitären Zentren für Islamische Theologie bzw. Religions-pädagogik. Der Bundesverband führt seit einiger Zeit Gespräche über die Einrichtung eines solchen Zentrums an der Universität Köln. Bereits heute kann man an der pädagogischen Hochschule in Weingarten alevitische Religionspädagogik studieren.
Das Institut für Islamische Theologie in Osnabrück
Die islamische Religion an der Universität ist seit einigen Semestern fest etabliert. Nach der Empfehlung des Wissenschaftsrates sind vier Zentren entstanden, Osnabrück/ Münster, Erlangen-Nürnberg, Tübingen und Frankfurt/Gießen. Das größte Zentrum ist mittlerweile dasjenige an der Universität Osnabrück, das sich in den letzten Jahren rasant entwickelt hat. Im Jahr 2007 hat man den Studiengang „Islamische Religionspädagogik“ eingerichtet, 2008 das „Zentrum für interkulturelle Islamstudien“ gegründet, 2012 hat sich der theologische Beirat für die Islamische Theologie konstituiert, im selben Jahr ist das Zentrum für Islamische Theologie entstanden, 2013 schließlich das muslimische „Avicenna-Studienwerk“ ins Leben gerufen worden, als Gegenstück zu den evangelischen, katholischen und jüdischen Studienwerken, die Stipendien an besonders begabte Studentinnen und Studenten vergeben.
Studiengänge an der Universität Osnabrück sind zurzeit: der Bachelor „Islamische Theologie“, der Bachelor „Islamische Religion“ mit zwei Fächern für das Lehramt in der Grund-, Haupt- oder Realschule, der Mastererweiterungsstudiengang „Islamische Religionspädagogik“ für Lehrer und Lehrerinnen, die bereits andere Fächer unterrichten, sowie ein Weiterbildungsprogramm für Imame bzw. Seelsorger und Seelsorgerinnen. Alle Fächer können von Frauen und Männern studiert werden und werden es auch. Das Studium der Islamischen Theologie ist ein Gegenstück zu den in Deutschland seit langem etablierten Studiengängen der evangelischen und katholischen Theologie. Die Absolven-ten können damit zu Imamen mit einem deutschen Universitätsdiplom werden. Ob das in der Praxis am Ende auch so funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Die praktischen und auch die finanziellen Fragen sind noch ungeklärt. Darüber hinaus ist die islamische Struktur eine andere als die christliche. Viele Moscheen favorisieren nach wie vor eine eigene Ausbildung für ihre Imame, und es ist unsicher, wie viele der Studentinnen und Studenten der Islamischen Theologie nach dem Examen wirklich anstreben werden, als Imam (bzw. Imamin) in einer Moschee zu arbeiten.
Noch ein Wort zur theologischen Ausrichtung des Osnabrücker Instituts. In den Festreden und auch im Flugblatt des Instituts heißt es stets: Das Institut für Islamische Theologie „vertritt einen theologischen Weg der Mitte“. Damit gemeint ist, dass man versuchen will, mitten hindurch zu segeln zwischen der Skylla eines Islams, der so konstruiert ist, dass er vor allem der deutschen Mehrheitsgesellschaft gut gefällt, weil er sie an das erinnert, was in der christlichen universitären Theologie seit langem üblich ist, etwa die historisch-kritische Methode in der Auslegung der Bibel und die selbstverständliche Anwendung der Methoden der säkularen Wissenschaften in allen Bereichen. Vieles von dem gehe islamisch nicht, sagt man in Osnabrück. Die Moscheegemeinden und die in diesem Land lebenden Muslime müssten mitgenommen werden. Es habe keinen Sinn, einen Islam zu konstruieren, der sich in den Feuilletons gut mache, der aber mit dem echten Leben der Muslime wenig zu tun habe. Auf der anderen Seite will man sich fernhalten von der Charybdis eines islamischen Radikalismus jedweder Art. Wer sich in Osnabrück auf eine Stelle bewirbt, darf kein Salafist sein oder ein Anhänger der Muslimbruderschaft. Radikale Positionen haben im akademischen Lehrkörper nichts zu suchen. Es geht also, kurz gesagt, darum, den konservativen Islam der Mitte zu vertreten.
Zurzeit gibt es vier ordentliche Professuren am Institut für Islamische Theologie, Islamische Religionspädagogik mit Professor Ucar, Religionswissenschaft mit Professor Ceylan, Recht und Glaubenspraxis mit Professor Kozali und Koranexegese mit Professor Cinar. Noch zu besetzen sind drei Juniorprofessoren für islamische Geschichte, Mystik, Philosophie und Glaubenslehre sowie Literatur und Arabistik. Wenn alle Stellen besetzt sind, ist das Institut mit insgesamt sieben Professuren ein vergleichsweise großes Haus, auf Augenhöhe mit vielen christlichen Instituten. In der Stadt findet man es mitten in der Innenstadt, ein langer Flur mit Dutzenden von Türen mit den Namen von Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern, „Post-Docs“, Hilfskräften und all dem, was zu einer Universität hinzugehört. In der Stadtgesellschaft Osnabrücks spielt das Institut mittlerweile eine große Rolle, und es wird auch darüber hinaus mehr und mehr als Kooperations-partner wahr- und in Anspruch genommen.
Die Lehrerlaubnis für den Islamischen Religionsunterricht (Idschaza)
Noch ein Wort zur oben erwähnten „Idschaza“, der Lehrerlaubnis für den islamischen Religionsunterricht. Wer das Fach unterrichten will, braucht eine Erlaubnis, ähnlich wie es auf christlicher Seite auch ist. Bei der Abfassung hat sich der Beirat insbesondere an den katholischen Formularen orientiert. Die juristischen Fragen sind kompliziert, das hatte ich bereits gesagt. Artikel 7,3 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird. Nach juristischer Mehrheitsmeinung genügen beide muslimische Verbände nicht den Standards, die für „Religionsgemeinschaften“ im strengen Sinne des Wortes gelten. Deshalb hat man im Jahr 2011 den Beirat als Übergangslösung gegründet. Mitglieder sind zurzeit Annett Abdel-Rahman und Ali Özgur-Özdil für die Schura und Imam Mehmet Soyhun sowie Muhammed Aktas für DITIB. Darüber hinaus gibt es einen Geschäftsführer, Firouz Vladi. Die Gründung des Beirats war nicht ganz einfach, weil Schura und DITIB es nicht, um es diplomatisch zu formulieren, gewohnt waren, eng miteinander zu kooperieren. Inzwischen aber ist die Struktur fest etabliert, und sie funktioniert, wie es scheint, gut.
Im Januar 2012 hat der Beirat einen ersten Entwurf der Lehrerlaubnis vorgelegt. In diesem Entwurf stand drin: Wenn Sie islamischer Religionslehrer oder Religionslehrerin werden wollen, dann müssen sie unter anderem nachweisen a) das Studium des Lehramts und der islamischen Religionspädagogik, b) ein Praktikum in einer Moschee, und c) ein Empfehlungsschreiben des Vorstands und des Imams, das „eine fortwährende Lebensweise nach der rechten islamischen Lehre und den guten Sitten“ nachweist. Für Männer war darüber hinaus die Angabe „der zum Freitagsgebet i.d.R. aufgesuchten Moschee“ vorgesehen sowie das „Manuskript einer dort gehaltenen selbst ausgearbeiteten“ Freitagspredigt. Für Frauen genügten die Angabe der Moschee und eine „Glaubhaftmachung der Beteiligung an der Gemeindearbeit“.12
Nun merken Sie schon an der Reaktion hier im Saal: Das ist starker Tobak, und zwar nicht nur für Sie, sondern auch für viele Muslime in diesem Land. Dementsprechend hart war die Kritik, kaum war der Text der Idschaza publiziert. Einige Stimmen:
Lamya Kaddor, Vorsitzende des liberal-islamischen Bundes und eine deutschlandweit prominente Repräsentantin des Islams, schrieb in einer Stellungnahme, die Idschaza stehe in keinem Verhältnis zur „freien Praxis des islamischen Glaubens“. Kein Muslim könne dem anderen bescheinigen, dass er „dem rechten Islam“ folge.13
Die Journalistin Hilal Sezgin schrieb in einem Kommentar in der Tageszeitung, die Details der Idschaza ließen ihr als liberaler Muslimin „die Zähne klappern. Die männlichen Bewerber müssen die regelmäßige Teilnahme am Freitagsgebet, die Frauen hingegen Gemeindearbeit nachweisen – und sämtliche Bewerber eine ‚fortwährende Lebensweise nach der rechten islamischen Lehre und den guten Sitten’. Konservativer geht es kaum“, so Sezgin.14
Ein Autorenteam um den Erlanger Religionspädagogen Harry Harun Behr warf den Verfassern der Idschaza vor, ihnen fehle „offenbar ein grundlegendes Verständnis davon, was islamische Religionspädagogik“ sei. Das vom Beirat entworfene Verfahren einer genauen Prüfung der Frage, ob die Lehrkräfte nach „dem rechten Islam“ lebten, sei unzumutbar. „Als Hochschullehrer können wir es nicht zulassen, unsere Studierenden in die Situation zu führen, sich am Ende einem solchen Verfahren stellen zu müssen.“ Der Geist der Idschaza stehe zum Teil „den freiheitlichen Prinzipien unserer Gesellschafts-ordnung“ entgegen, so die Verfasser in ihrer in der „Zeitschrift für die Religionslehre des Islam“ veröffentlichten Kritik.15
Hinter dem Streit steht eine komplizierte und tatsächlich verzwickte Sachfrage. Die Verbände sind – und das ist in Deutschland sicherlich die Mehrheitsmeinung –, der Überzeugung, dass ein Lehrer die islamische Orthopraxie achten muss. Um es konkret zu machen: Wenn er den Schülern erklärt, wie ein Muslim im Ramadan fastet, dann kann er, so der Beirat, nicht auf Nachfrage erklären, dass er selbst allerdings den Ramadan nicht einhält. Daher könne man nicht einfach jeden Muslim und jede Muslima mit Religions-examen das Fach Islamische Religion unterrichten lassen. Die Lehrkräfte müssten vielmehr tun, was sie sagen.
Nun weiß natürlich auch der Beirat, dass Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe sind. Man muss nur einmal darauf achten, wie voll die türkischen und arabischen Restaurants im Ramadan sind oder was es dort üblicherweise zu trinken gibt. Dennoch sagt der Beirat, dass eine gewisse Übereinstimmung der Lebenspraxis mit dem Gelehrten sichergestellt werden muss, da der Unterricht sonst unglaubwürdig werde und die Eltern ihre Kinder in der Folge nicht mehr zum Religionsunterricht anmelden würden. Der Beirat hat die Kritik am ersten Entwurf der Idschaza daher im Kern zurückgewiesen. Gestützt hat er seine Position durch den Hinweis, man habe sich an der entsprechenden katholischen Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht („Missio-Ordnung“) orientiert, die zum Teil sogar noch härtere Regeln enthalte.
Zugleich hat der Beirat allerdings erkennen lassen, dass er die Kritik ernst nimmt. Der erste Text, so heißt es nun, sei teilweise wohl zu hart formuliert gewesen. Im zweiten Entwurf der Idschaza sind die am stärksten kritisierten Punkte des ersten Texts gemildert worden. Nicht mehr die „fortwährende Lebensweise nach der rechten islamischen Lehre und den guten Sitten“ muss nachgewiesen werden, sondern lediglich versichert werden, dass der Unterricht „in Übereinstimmung mit den Lehren des Islam glaubwürdig“ erteilt wird und dass „in der persönlichen Lebensweise die Grundsätze islamischer Lebensführung, die ethisch-moralische Werte umschließen“, beachtet werden. Die Vorlage einer Freitagspredigt ist nicht mehr nötig. Auch das Praktikum in der Moschee ist gestrichen worden. Neu hinzugekommen ist ein Motivationsgespräch mit den Mitgliedern des Beirats.16
Auf der Basis dieser Ordnung sind im letzten halben Jahr die ersten Lehrerlaubnisse erteilt worden. Zurzeit haben gut 30 islamische Religionslehrer und Religionslehrerinnen eine Idschaza erhalten. Nach Schätzung der Verbände werden auf lange Sicht etwa 200 Lehrkräfte benötigt.
Das Kopftuch in der Schule
Eines der großen Streitthemen ist nach wie vor das Kopftuch. Im Zuge der Verhandlungen um den Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden ist die Debatte seit einigen Wochen erneut in Gang gekommen. Auch wenn manche es nicht mehr hören mögen und wenn Muslime manchmal den Eindruck haben, das Thema sei im Wesentlichen erledigt – die entscheidende Debatte steht uns noch bevor. Die Verbände fordern eine Streichung des Kopftuchverbots in der Schule, und die Frage wird sein, wie sich die neue Landesregierung dazu verhalten wird und wie die gefundene Regelung dann im Land aufgenommen werden wird.
Sie kennen die Rechtslage: In der Schule darf eine Lehrerin in Niedersachsen kein Kopftuch tragen, auch die islamische Religionslehrerin nicht. In Paragraf 51,3 des niedersächsischen Schulgesetzes heißt es: „Das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften in der Schule darf, auch wenn es von einer Lehrkraft aus religiösen oder weltanschau-lichen Gründen gewählt wird, keine Zweifel an der Eignung der Lehrkraft begründen, den Bildungsauftrag der Schule (§ 2) überzeugend erfüllen zu können. Das gilt nicht für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft.“ In Paragraf 127 heißt es: „Bei der Erteilung von Religionsunterricht dürfen Lehrkräfte in ihrem Erscheinungsbild ihre religiöse Überzeugung ausdrücken.“
Die Rechtslage hat zur Folge, dass eine islamische Religionslehrerin, die privat ein Kopftuch trägt, das Kopftuch bis zum Eingang der Schultür tragen darf, es dann abnehmen muss, um es wieder aufzusetzen, sobald sie die Klasse betreten hat. Nach dem Ende der Schulstunde begänne die Prozedur von vorn. Das ist eine Situation, die nach Auffassung der islamischen Verbände grotesk ist. Annett Abdel-Rahman, bei der Schura für diese Fragen zuständig und selbst Religionslehrerin an der freien „Drei-Religionen-Grundschule“ in Osnabrück, darüber hinaus Lehrbeauftragte der Universität Osnabrück, hat vor einigen Wochen in einem Interview gesagt, die Rechtslage sei „unrealistisch“, und sie diskriminiere Musliminnen. „Neutralität bedeutet, dass ich alles zulasse, das Kreuz an der Halskette ebenso wie das Kopftuch oder die jüdische Kippa“, so Abdel-Rahman. Rauf Ceylan, Professor in Osnabrück, hat in einem Interview mit dem evangelischen Pressedienst hinzugesetzt, er sehe die Schwierigkeit, dass sich manche Studentinnen, die gern Religionslehrerinnen werden wollen, nicht einschrieben, weil sie nicht wissen, ob sie später mit dem Kopftuch Lehrerin werden dürfen oder nicht. Ceylan appellierte an die Landesregierung, sie möge in den Verhandlungen über den Staatsvertrag das Kopftuchverbot aufheben.17
Juristische Grundlage der Diskussion ist ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Sache aus dem Jahr 2002.18 Das OVG hat das Kopftuch seinerzeit unter anderem mit den folgenden Argumenten abgelehnt: a) die Lehrerin werbe „mit dem Kopftuch dauerhaft für ihre Religion, ohne dass insbesondere kleine Kinder damit umgehen“ könnten; b) Das Neutralitätsgebot gelte „für sämtliche Religionen. Die Tatsache, dass in einigen Städten viele muslimische Frauen mit Kopftuch […] zu sehen sind“, gebe „für die Lösung der grundrechtlichen Kollisionslage in der Schule nichts her. Wenn Kinder den Anblick des Kopftuches gewohnt sind, wissen sie umso eher um dessen religiöse Bedeutung. Anders als im privaten Bereich, sind sie in der Schule […] mit dem Lehrer als Vorbild einer ganz anderen Situation ausgesetzt.“ c) Durch das Kopftuchtragen werde „das Recht der Eltern zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht verletzt“. Es sei „Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten.“ Dem entspreche „das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen“. d) Es müsse berücksichtigt werden, ob das Kopftuch womöglich den religiösen „Frieden und die friedliche Koexistenz unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen in der Schule gefährdet“. e) Es sei der „Eindruck zu vermeiden, eine Religion sei präsenter als andere und werde womöglich ‚offiziell’ bevorzugt.“ f) Die „Gesamtpersönlichkeit“ der Lehrerin sei kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Frage. „Denn einen das Neutralitätsgebot missachtenden Einfluss erzielt das Kopftuch auch, wenn dessen Trägerin versucht, die religiöse Wirkung abzuschwächen, und durch ihr Verhalten die Gewähr dafür bietet, nicht zu missionieren und zu indoktrinieren. Eine Lehrerin kann durch ihre Persönlichkeit nicht verhindern, dass in den Augen der Kinder dauerhaft und unausweichlich ein religiöses Zeichen in die Schule getragen wird.“
So weit das Oberverwaltungsgericht in seinem ausführlichen Urteil. Wer die juristischen Fragen anders beurteilt als das Gericht, muss sich mit den hier vorgetragenen Argumenten auseinandersetzen und sie entkräften bzw. anders bewerten – eine kniffelige Angelegenheit. Es gilt insbesondere, die Religionsfreiheit gegen den Erziehungsauftrag abzuwägen, ähnlich wie kürzlich in der „Burkini“-Sache, als das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls zwischen diesen beiden Rechtsgütern abwägen musste. Es scheint, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit inzwischen anders als noch in den 90er-Jahren den Erziehungsauftrag des Staates im Zweifel stärker gewichtet als die Religionsfreiheit. Während man seinerzeit des Öfteren Ausnahmegenehmigungen in religiös begründeten Fällen erteilte, achtet man inzwischen stärker auf Gleichbehandlung: Das Mädchen hat wie alle anderen auch am Schwimmunterricht teilzunehmen, es hat die angebotene Kompromisslösung zu akzeptieren. Das Argument, es sei einer Muslima schlechterdings unzumutbar, einen Jungen mit nacktem Oberkörper zu sehen, kann in der deutschen Situation nicht ins Gewicht fallen, so das Gericht. Das sind Dinge, die in diesem Land nun einmal üblich sind, nicht nur im Schwimmbad. Zugespitzt formuliert: Da muss man sich dran gewöhnen und soll sich bitte nicht so anstellen. Mit den Worten des Gerichts: Die Schulpflicht steht nicht unter dem Vorbehalt, „dass die Unterrichtsgestaltung die soziale Realität in solchen Abschnitten ausblendet, die im Lichte individueller religiöser Vorstellungen als anstößig empfunden werden mögen“.19
Wenn das Bundesverwaltungsgericht in der Kopftuchfrage dereinst ähnlich argumentieren würde, könnte es, so scheint mir, eng werden mit der von vielen Muslimen geforderten Freigabe des Kopftuchs für Lehrerinnen. Denn der schon jetzt mögliche Kompromiss, dass die Lehrerin das Kopftuch lediglich im Unterricht trägt, ist zwar in der Praxis lästig – unzumutbar aber ist er, aus neutraler Perspektive geurteilt, ebensowenig wie das Anlegen eines Burkinis. Allerdings – und das macht die Sache komplexer und komplizierter als die Burkini-Frage – ist die Grundlage, auf der das niedersächsische Oberverwaltungsgericht seinerzeit argumentiert hat, unsicher, denn für manche Behauptung gibt es keine belastbaren empirischen Belege. Stimmt es, dass manche Mädchen und Eltern sich belästigt fühlen, wenn die Lehrerin Tuch trägt? Gibt es Anzeichen dafür, dass das Tragen des Kopftuchs den Schulfrieden gefährden würde? Zu solchen und ähnlichen Fragen gibt es m.W. keine Studien, wie sie für ein wohl begründetes Urteil nötig wären. Darüber hinaus müsste ein Urteil streng auf die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften achten. Wer das Kopftuch verbietet, muss bedenken, was ein solches Verbot etwa für Juden bedeuten würde.
Noch komplizierter wird die Frage dadurch, dass sie auch innermuslimisch äußerst strittig ist. Nach den Meinungsumfragen tragen etwa 70 Prozent der Musliminnen in diesem Land niemals Kopftuch.20 Nicht wenige halten das Tuch für das Zeichen eines rückwärts-gewandten, womöglich sogar politisch gefährlichen Islams. Besonders weit verbreitet ist die Ablehnung des Kopftuchs unter den Alevitinnen, die grundsätzlich niemals Kopftuch tragen. Aber auch unter Sunniten und Schiiten sind die Meinungen kontrovers.
Der Grund dafür liegt im Koran selbst. Die entscheidende Stelle steht in Sure 24,31. Erstes Problem: Wie ist hier zu übersetzen? In der Übersetzung Hartmut Bobzins ist zu lesen: „und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren und ihren Schmuck nicht zeigen sollen, bis auf das, was ohnehin zu sehen ist, und dass sie sich ihren Schal um den Ausschnitt schlagen und dass sie ihren Schmuck nur ihren Gatten zeigen sollen“.21 Für sich genommen und unvorbelastet gelesen, ist hier von einem Kopftuch keine Rede. Es geht offenbar darum, dass der Ausschnitt angemessen bedeckt werden soll, mit einem Schal. Das ist eine Interpretation, die von vielen Musliminnen vertreten wird. Salopp gesagt: Man soll sich anständig anziehen. Aber stimmt das?
Eine andere Übersetzung sagt: die gläubigen Frauen sollen „ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen“ (Paret).22 Auch hier ist auf den ersten Blick von einem Kopftuch keine Rede.
Eine dritte Übersetzung hat: die Frauen „sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen“ (Khoury).23 Hier ist das Tuch plötzlich da, und zwar nicht nur als Kopftuch, sondern gleich als „Schleier“. Dasselbe arabische Wort (khimar), eine völlig andere Bedeutung. Wenn Sie sich einmal mit historischer Kostümkunde beschäftigt haben, dann ahnen Sie, wie kompliziert schon die Frage der rechten Übersetzung ist. Was mag zur Zeit des Propheten ein khimar gewesen sein? Wie mag er ausgesehen haben?
Noch eine vierte und letzte Übersetzung: die Frauen sollen „ihre Kopfbedeckungen über ihre Busen ziehen“ (Asad).24 Diese Übersetzung ist so etwas wie ein Kompromiss zwischen den ersten beiden und der dritten: es kommt darauf an, den „Busen“ zu bedecken; allerdings ist der „Schal“, mit dem das getan werden soll, nicht ein Schal wie heute, sondern zugleich eine „Kopfbedeckung“.
Was nun? Ist das Kopftuch eine Pflicht oder nicht? Das ist höchst umstritten. Lamya Kaddor, die ich oben bereits zitiert habe, Vorsitzende des liberal-islamischen Bundes und Religionslehrerin, hat in einem kürzlich erschienenen Beitrag dargelegt, warum sie das Kopftuch „obsolet“ findet.25Sie begründet das so: dem Koran zufolge sollen die Frauen „einen Schleier tragen, um […] von der Umwelt als ehrenwerte, freie Frauen erkannt und demgemäß behandelt zu werden. […] Im Deutschland der Gegenwart erfüllt die Verschleierung den ursprünglichen Zweck des Schutzes nicht mehr. Sie sorgt sogar eher für das Gegenteil dessen, was Gott beabsichtigt hat, indem sie ihre Trägerin Nachteilen etwa durch Diskriminierungen aussetzt.“ Interessant ist, dass Kaddor die härteste der oben diskutierten Übersetzungen wählt („Schleier“) und dennoch zu einer liberalen Auslegung kommt. Dem Koran zufolge, so ihr Argument, sollen die Frauen einen Schleier tragen, um von der Umwelt als ehrenwerte, freie Frauen erkannt und demgemäß behandelt zu werden. Es ist ein soziales Zeichen, dass sie für Männer nicht zu haben sind. Im Deutschland der Gegenwart erfüllt die Verschleierung diesen ursprünglichen Zweck nicht mehr, sondern sorgt eher für das Gegenteil, denn der Schleier führt oft zur Diskriminierung der Trägerin. Deshalb trägt Kaddor kein Kopftuch und plädiert dafür, dass es in Deutschland obsolet sein sollte.
Kaddors Beitrag ist in der muslimischen Gemeinschaft nicht lange unwidersprochen geblieben. Einige wenige Wochen später erschien im Internet eine ausführliche Replik auf ihre These. Unter dem Kunstnamen Abu Bilal al Maliki widerspricht ein Autor Kaddors Argumentation energisch. Er schreibt: „Frau Kaddors Herangehensweise in der ‚Kopftuch-frage’ ist durch die Ausschließung entscheidender Texte der islamischen Quellen und die Ignorierung der klassischen Rechtslehre gekennzeichnet. Ihre Methode ist meines Erachtens ohne klare Fundamente, was zu falschen Umdeutungen der islamischen Rechtslehre führt. Es ist bemerkenswert, wie die Autorin manche historische Texte einfach ignoriert, nur um ihre eigene Interpretation, welche sie von vornherein hatte, zu bekräftigen. Wissenschaftlich ist diese Methodik auf jeden Fall nicht.“26
So weit der kurze Einblick in die innerislamische Diskussion über die rechte Übersetzung und Auslegung der Kopftuchtexte. Die Frage nach der rechten Hermeneutik ist außerordentlich strittig. Gleiches gilt für die Frage, welche Rolle historische Argumente bei der Auslegung des Korans spielen bzw. spielen sollten. In den Medien und der öffentlichen Islam-Debatte ist immer wieder einmal von „dem Islam“ die Rede (ein Beispiel folgt gleich). Kaum etwas ist irreführender als das, innerislamisch wird kräftig gestritten (ebenso wie innerchristlich und innerjüdisch auch). Der Streit etwa zwischen türkischen Aleviten und türkischen Sunniten ist an Härte manchmal kaum noch zu übertreffen. Ähnliches gilt für die Auseinandersetzung zwischen Schiiten und Sunniten, zwischen DITIB und bestimmten arabisch oder kurdisch geprägten Moscheen, usw. „Der Islam“ ist außerordentlich vielstimmig und vielfältig.
Politik und Islam
Ich beginne mit einem Zitat: „Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft. Muslime sind in Deutschland willkommen. Sie sollen ihre Talente entfalten und sie sollen unser Land mit weiter voran bringen.“ Wer mag das gesagt haben? Nein, nicht Bundespräsident Wulff, er war sehr viel vorsichtiger. Er sagte in seiner Rede zum Tag der deutschen Einheit im Jahr 2010, der Islam gehöre „inzwischen auch zu Deutschland“. Das von mir zitierte Wort ist älter und grundlegender, allerdings kaum bekannt. Es ist die Regierungserklärung des Bundes-innenministers zur Eröffnung der deutschen Islamkonferenz im Jahr 2006. Bundesinnen-minister war seinerzeit Wolfgang Schäuble.27
Viele politisch engagierte Muslime sind nach meiner Erfahrung der Meinung gewesen, mit dieser Regierungserklärung sei das Thema der Zugehörigkeit der Muslime zum deutschen Gemeinwesen im Grundsatz geklärt. Umso überraschter waren sie, als einige Jahre später die bereits erwähnte Rede von Bundespräsident Wulff von einem anderen Politiker mit den folgenden Worten kommentiert wurde: „Um das klar zu sagen: Die Leitkultur in Deutschland ist die christlich-jüdische-abendländische Kultur. Sie ist nicht die islamische und wird es auch in Zukunft nicht sein.“ Dieses Zitat stammt vom damaligen CSU-Landesgruppenchef in Berlin, Hans Peter Friedrich – heute Nachfolger von Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister und in dieser Funktion unter anderem Vorsitzender der deutschen Islamkonferenz. Sie können sich sicher vorstellen, zu welchen gruppendyna-mischen Prozessen das in der Islamkonferenz geführt hat. Ich habe nach dem Kommentar Friedrichs zu Wulffs Rede viele verständnislose Reaktionen gehört. Muslime verstanden die Welt nicht mehr: Da gibt die Bundesregierung eine höchst offizielle Erklärung zur deutschen Islamkonferenz ab, in der ohne Wenn und Aber festgestellt wird, dass Muslime und mit ihnen „der Islam“ ein Teil Deutschlands sind. Und dann sagt ein anderer Politiker vier Jahre später das Gegenteil – und eben dieser Politiker wird kurz darauf Bundes-innenminister. „Was ist eigentlich los in diesem Land?“, fragen sich viele Muslime. „Wollt ihr uns hier nicht haben? Wozu diese ganze Diskussion?“
Statistische Tatsache ist: Etwa die Hälfte der in diesem Land lebenden Muslime hat einen deutschen Pass. Im Jahre 2009 waren es 45 Prozent,28 inzwischen dürfte die Quote bei etwa 50 Prozent liegen. In den nächsten Jahren wird sie weiter steigen. Anders als in der Öffentlichkeit oft wahrgenommen, ist der Islam längst keine Migrantenreligion mehr. Schon heute hat die Hälfte der Moscheen einen Vorsitzenden, der in Deutschland geboren ist.29
Die übliche Rede von Menschen mit „Migrationshintergrund“ verdunkelt diese Entwicklung. Ein Jugendlicher, dessen Vater im Alter von zwei Jahren nach Deutschland gekommen ist, hat per definitionem einen „Migrationshintergrund“. Das klingt so, als sei er ein Migrant oder doch jedenfalls so etwas Ähnliches. Tatsächlich ist dieser Jugendliche alles andere als ein Migrant. Er ist in Deutschland geboren, in Deutschland aufgewachsen, in Deutschland zur Schule gegangen. Es ist, das ist meine Überzeugung, ganz wichtig, dass die deutsche Mehrheitsgesellschaft das zur Kenntnis nimmt und die Jugendlichen nicht länger so behandelt, als wären sie „Ausländer“. Der Berliner Psychologe und Mitarbeiter im Projekt „Heroes“30, Ahmad Mansour, hat es kürzlich in der von der evangelischen Landeskirche Hannovers und dem Haus der Religionen veranstalteten Reihe „Religionen im Gespräch“ wie folgt formuliert: „Wenn ich Lehrer frage, was für Schüler sie haben, dann höre ich oft: ‚90 Prozent Ausländer’“, so Mansour. „Dabei sind die Kinder vierte Generation! Das sind deutsche Kinder! Sie werden aber als ‚Ausländer’ bezeichnet. So schaffen wir kein Wir!“.31
Deutsch-Sein
Der Punkt, um den es geht, ist scheinbar banal. Mesut Özil ist ein deutscher Nationalspieler, das weiß jedes Kind. Und dennoch höre ich manchmal, wenn ich mit Jugendlichen aus Familien türkischer Herkunft spreche: „Özil, der ist doch ein Türke!“ Nein, ist er nicht, aber das scheint in vielen Köpfen nur ganz langsam anzukommen, und zwar auf beiden Seiten. Für manche Lehrkräfte sind Kinder mit türkischem Hintergrund „Ausländer“ oder „Türken“ – und viele der betroffenen Kinder stimmen dem zu, wenn man sie danach fragt, wie sie sich verstehen. „Wir sind Türken“, sagen sie dann. Nein, sind sie nicht, wie sie spätestens in dem Moment merken, wo sie in der Türkei Urlaub machen – dort sind sie „die Deutschen“ bzw., mit dem eigens dafür gebildeten neuen Wort, die „Almancı“, „Deutschländer“.
Mir scheint, es ist an der Zeit, die Verwirrung zu beenden, die sich an dieser Stelle entwickelt hat. Wir brauchen neue Begriffe, mit denen eingebürgerte Migranten und Jugendliche aus Migrantenfamilien ihre Herkunftskultur bzw. die Herkunftskultur ihrer Eltern und die neue Heimat verbinden können. Am besten eignen sind dafür meines Erachtens Bindestrich-Identitäten, wie sie in den USA selbstverständlich sind. Dort ist man Italo-American, Dutch-American, Irish-American, und so weiter. Warum sollte das nicht auch bei uns möglich sein, trotz aller Unterschiede in der Migrationsgeschichte Deutschlands und der USA? Warum sollte man nicht auch bei uns sagen können: Ich bin Türkisch-Deutscher, Syrisch-Deutscher, Persisch-Deutscher?
Wie immer man das formulieren mag – schreiben Sie mir gern, wenn Sie einen besseren Vorschlag haben – Migranten sollten eine attraktive Möglichkeit haben, das ungewohnte und für viele als Selbstbezeichnung merkwürdige und irgendwie falsche Wort „Deutscher“ in ihre Identitätsbeschreibung aufzunehmen. Und die deutsche Mehrheitsgesellschaft sollte daran arbeiten, die vielen falschen im Umlauf befindlichen Worte zurückzudrängen.
Das setzt voraus, dass wir bereit sind, noch einmal neu darüber nachzudenken, was es denn heißt, ein „Deutscher“ zu sein. Sind das Menschen, die Schweinshaxe und Sauerkraut essen und Bier trinken? Sind es die Blonden und Blauäugigen? Mir scheint, wir sollten den staatsbürgerlichen, den, wenn Sie so wollen, verfassungspatriotischen Aspekt des Begriffs viel stärker in den Vordergrund rücken als es gemeinhin geschieht. Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes sagen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Das ist für mich „deutsch“. Anders formuliert, mit einem schönen Wort des Berliner Bischofs Markus Dröge (in seiner Reaktion auf den Kommentar von Hans Peter Friedrich zum oben zitierten Wort von Bundespräsident Wulff): Die deutsche „Leitkultur, das ist unsere demokratische, offene, auf Dialog angelegte und den Menschenrechten verpflichtende Ordnung. Wer sich dort integrieren möchte, ist herzlich Willkommen, ob Christ, Jude, Atheist, Buddhist, Hindu oder Moslem.“32
Prof. Dr. Wolfgang Reinbold ist Beauftragter für Kirche und Islam in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Haus kirchlicher Dienste.
Kontakt: reinbold@kirchliche-dienste.de.
Anmerkungen
- Quellen: E. Noelle/Th. Petersen, Eine fremde, bedrohliche Welt, F.A.Z., 17.5.2006, 5; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.), Muslimisches Leben in Deutschland. Im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz. Forschungsbericht 6, Nürnberg 2009; D. Pollack u.a., Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt. Bevölkerungsumfrage des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ unter Leitung des Religionssoziologen Prof. Dr. Detlef Pollack, Universität Münster, 2011; D. Pollack/O. Müller, Religiosität und Zusammenhalt in Deutschland [Bertelsmann Religionsmonitor 2013], Gütersloh 2013.
- Pollack u.a., Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt (s. Anm. 1).
- Th. Sarrazin, Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen, München 2012. Zur Debatte: N. Foroutan (Hg.), Sarrazins Thesen auf dem Prüfstand. Ein empirischer Gegenentwurf zu Thilo Sarrazins Thesen zu Muslimen in Deutschland, Berlin 2011; K. J. Bade, Kritik und Gewalt. Sarrazin-Debatte, „Islamkritik“ und Terror in der Einwanderungsgesellschaft, Schwalbach 2013.
- Christen und Muslime in Niedersachsen. Mitteilungen 11, 2010, 3.
- Sinus Sociovision, Quantifizierung Migranten-Milieus. Repräsentativuntersuchung der Lebenswelten von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, Heidelberg 2008, 48.
- www.gesichter-des-christentums.de (alle Abfragen: 18.11.2013).
- Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Zensus 2011, Hannover 2013.
- Gegenwärtig entstehen u.a. die Schulbuchreihen „Bismillah“ (Bülent Ucar, Rauf Ceylan, Annett Abdel-Rahman u.a.), „EinBlick in den Islam“ (Bülent Ucar u.a.), „Mein Islambuch“ (Serap Erkan, Evelin Lubig-Fohsel u.a.), „Miteinander auf dem Weg“ (Mouhanad Khorchide u.a.) und „Saphir“ (Lamya Kaddor, Harry Harun Behr, Rabeya Müller u.a.).
- Niedersächsisches Kultusministerium, Kerncurriculum für den Schulversuch in der Grundschule, Schuljahrgänge 1–4, Islamischer Religionsunterricht, Hannover 2010, 8.
- Im Zweifel „finden die Beschlüsse des Obersten Religionsrates des Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten, Diyanet, Anwendung“, § 13,6 der Satzung des Bundesverbands, Stand 7.10.2012. Vgl. A. Yaşar, Die DITIB zwischen der Türkei und Deutschland. Untersuchungen zur Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V., Mitteilungen zur Sozial- und Kulturgeschichte der islamischen Welt 32, Würzburg 2012.
- Muslimisches Leben in Deutschland (s. Anm. 1) 97–99.
- www.religionen-im-gespraech.de/sites/default/files/dokumente/beirat_niedersachsen.ijaza-ordnung.12.01.27.pdf.
- www.lib-ev.de/pdf/Stellungnahme_zur_IjazaOrdnung.pdf.
- www.taz.de/!88295.
- www.izir.de/images/stories/zrli_06_2_heft_11.pdf.
- beirat-iru-n.de/app/download/5780358776/Idschaza-OrdnungNiedersachsen+05.06.12.pdf.
- Christen und Muslime in Niedersachsen. Mitteilungen 7, 2013, 1.
- Az. 2 LB 2171/01 (openjur.de/u/313289.html).
- BVerwG 6 C 25.12, S. 19 (www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/110913U6C25.12.0.pdf).
- Muslimisches Leben in Deutschland (s. Anm 1) 193–206.
- H. Bobzin, Der Koran. Aus dem Arabischen neu übertragen, München 2010.
- R. Paret, Der Koran, Stuttgart u.a. 82001.
- A. Th. Khoury, Der Koran. Arabisch–Deutsch. Übersetzt und kommentiert von Adel Theodor Khoury, Gütersloh 2004.
- M. Asad, Die Botschaft des Koran. Übersetzung und Kommentar, Düsseldorf 2009.
- L. Kaddor, Warum das islamische Kopftuch obsolet geworden ist. Eine theologische Untersuchung anhand einschlägiger Quellen, in: Th. G. Schneiders (Hg.), Islamverherrlichung. Wenn die Kritik zum Tabu wird, Wiesbaden 2010, 131–155: 134.150.
- Abū Bilāl al-Mālikī, Warum das Kopftuch nicht obsolet ist. Eine Antwort auf den Artikel von Lamya Kaddor, 2011 (www.sunnanet.de/pdf/Die%20Antwort%20auf%20Kaddor.pdf).
- www.religionen-im-gespraech.de/sites/default/files/dokumente/deutsche_islam_konferenz.regierungserklaerung_schaeuble.pdf.
- Muslimisches Leben in Deutschland (s. Anm. 1) 11.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.), Islamisches Gemeindeleben in Deutschland. Im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz. Forschungsbericht 13, Nürnberg 2012, 97–102.
- „Heroes gegen Unterdrückung im Namen der Ehre“ (www.heroes-net.de).
- www.religionen-im-gespraech.de/thema/Ehre-ist-das-wichtigste/mitschrift/2.
- religionen-im-gespraech.de/thema/streit-um-den-islam-brauchen-wir-eine-christlich-juedische-leitkultur/mitschrift/2