Ja, ich gehöre zu der “Sorte” Religionslehrer, die auch Fünfen geben. Die Begründung ist denkbar einfach: Religion ist dem niedersächsischen Schulgesetz zufolge ordentliches Lehrfach. Daher sind die Leistungen in diesem Fach entsprechend der üblichen Notenskala zu bewerten.
Meine Suche nach anderen Positionen zu dieser Frage förderte die Erinnerung an eine Notiz in einer Zeitung zu Tage, die ich vor Jahren einmal gelesen habe:
Ein Pastor, der in einer Schule Religionsunterricht erteilte, bewertete die Leistungen aller Schülerinnen und Schüler mit einer Zwei. Seine Begründung war, dass Gott doch alle Menschen liebe. Wie könne er da angesichts der göttlichen Barmherzigkeit Fünfen verteilen? Diese für mich merkwürdige Verquickung von schulischer Bildung mit Konfirmandenunterricht, von Reflexion über den christlichen Glauben mit Bekenntnis des Glaubens weist dennoch auf einen zentralen Punkt des Religionsunterrichts hin: Natürlich geht es hier um Gott, und im Glücksfall darf man als Religionslehrkraft auch Prozesse der Glaubensentwicklung junger Menschen begleiten. Das wäre in der Tat schwierig zu bewerten, macht jedoch nicht den Kern des Religionsunterrichts aus. Ein methodisch abwechslungsreicher Religionsunterricht bietet vielerlei Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler, sich in irgendeiner Form zu äußern, ohne dass es konkret um sehr persönliche Gedanken und Gefühle gehen muss: Das Beschreiben eines Bildes, die Gestaltung von Plakaten, das Mitwirken an einer Spielszene, die Interpretation von Texten sind dazu geeignet, Leistung festzustellen und zu bewerten, so wie das in anderen Fächern auch der Fall ist. Keinesfalls zieht der Religionslehrer, überspitzt formuliert, das Weltgericht vor, wenn er dem Oberstufenschüler mit einem Notenpunkt bescheinigt, dass er sich nahezu ständig dem Unterrichtsgeschehen entzieht, die Chance zur Mitarbeit auch beim Vortragen der Hausaufgaben nicht nutzt und auch bei Klausuren nicht in der Lage ist, einen Text angemessen zu verstehen. Auch die Politiklehrerin stellt schließlich nicht die in Demokratien übliche Auffassung von der Gleichheit aller Menschen in Frage, wenn sie ihren Schülerinnen und Schülern mangelhafte Leistungen attestiert.
In eine ähnliche, wenn auch “irdischere” Richtung ging die Äußerung einer Schülerin meiner neunten Klasse, als ich fragte, was denn aus Sicht der Schülerschaft gegen die Erteilung einer Fünf in Religion spräche, einmal abgesehen von dem natürlichen Wunsch, das eigene Zeugnis nicht durch Minderleistungen zu verunstalten. Die kluge junge Dame (sie hat übrigens eine Eins in Religion) meinte, im Religionsunterricht gehe es ja um Meinungen und die könne man nicht so bewerten. In der anschließenden Diskussion habe ich jedoch deutlich machen können, dass ich sie auf dem Zeugnis nicht für eine mir genehme Meinung belohnt habe, sondern dass sie sich diese Note durch eine einleuchtende Darstellung und Begründung derselben neben vielen anderen Facetten ihrer Mitgestaltung des Religionsunterrichtes selbst erarbeitet hat.
Beide Äußerungen, die des Pastors und die der Schülerin, zeigen für mich, dass wir Religionslehrkräfte noch einiges zu tun haben, bis der Religionsunterricht den Nimbus des “Laberfaches”, in dem man mit erbaulichen Äußerungen oder mit lapidaren Meinungskundgebungen, die keine sind (“Das muss jeder selber wissen”…), punkten kann, verloren hat. Zwar möchte ich den Leistungsanspruch des Faches nicht dadurch begründen, dass man sich auch ein Mangelhaft “zuziehen” kann, geschweige denn meine Kolleginnen und Kollegen dazu auffordern, Fünfen hageln zu lassen mit dem Ziel, unseren Anspruch zu demonstrieren; ich meine jedoch, dass wir, wenn wir zu Beginn des Schuljahres unsere Anforderungen an die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bekanntgeben und diese transparent und glaubwürdig sein sollen, auf dem Zeugnis auch mangelhaft nennen müssen, was mangelhaft ist. Hier muss jedoch immer wieder deutlich gemacht werden, dass im Religionsunterricht weder “Glaubensfortschritt” noch der Inhalt einer Meinung beurteilt werden, sondern mündliche und schriftliche Leistungen welcher Art auch immer.