Anmeldung Sekretariat – Katja Kunsemüller

Hiermit melde ich mich verbindlich für folgende RPI-Veranstaltung an:

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Wegfall der Fahrtkostenerstattung ab August 2023

In den letzten Jahrzehnten hat das RPI Loccum Fortbildungstagungen für Sie mit geringen Tagungsgebühren finanziert, ohne die Beträge angesichts von faktischen Kostensteigerungen anzuheben. Darüber hinaus haben wir bisher für viele Fortbildungen die Rückerstattung der Reisekosten nach dem kirchlichen Reisekostenrecht für Fortbildungen (d.h. Fahrtkosten auf der Grundlage öffentlicher Verkehrsmittel, 2 Klasse) gewährt.

Die hohe Bezuschussung der Fortbildungen durch kirchliche Gelder werden wir aufrechterhalten. Wir bitten Sie jedoch, ab dem 1.8.2023 von dem üblichen Weg Gebrauch zu machen, Reisekosten für Fortbildungen von Ihren Dienststellen (Schule, Kirchenkreis etc.) erstatten zu lassen.

Für Ihr Verständnis sowie alle Verbundenheit bisher und weiterhin danken wir herzlich!

Anmeldeverfahren und Kostenbeteiligung

Die Fortbildungsangebote an Religionslehrkräfte gelten als dienstliche Fort­bildung. Die Teilnahme ist i.d.R. ohne Inanspruchnahme von Sonderurlaub möglich. Die Angebote gelten jeweils für die genannten Zielgruppen. Anmeldungen sind auch ohne besondere Einladung erwünscht. Sie gelten als verbindlich und grundsätzlich für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Im Ausnahmefall bitten wir aus Planungs- und Kostengründen um vorherige Rücksprache mit der jeweiligen Tagungsleitung.

Die Eigenbeteiligung an RPI-Tagungen beträgt i.d.R. 25,00 Euro pro Tag. Ruheständler zahlen 100 Prozent der Kurskosten. Wir bitten um Verständnis, dass bei zu hohen Anmeldezahlen diejenigen Vorrang haben, die sich aktiv im Dienst befinden. Für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Grundsätze zur Eigenbeteiligung bei Fort- und Weiterbildungen vom 19. Februar 2007 (vgl. KABl, Nr. 2/2007, S. 111). Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an kirchenpädagogischen Tagungen werden 50 Prozent der Kosten als Eigenbeteiligung erhoben. Wir weisen auf die Möglichkeit hin, eine Erstattung der restlichen Kosten beim Anstellungsträger bzw. über die Kirchengemeinde zu beantragen.

Lehrkräfte aus anderen Bundesländern und Teilnehmende, die bei einem anderen Anstellungsträger beschäftigt sind oder die nicht als Religionslehrkräfte im Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen arbeiten, zahlen den vollen Tagessatz.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. – Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur in schriftlicher Form, gern auch per E-Mail, akzeptieren können. Bei kurzfristigen Absagen (fünf Kalendertage vor Tagungsbeginn oder zu einem späteren Zeitpunkt) erheben wir die volle Eigenbeteiligung, sofern keine Ersatzperson nachrücken kann. Die Kurse und Veranstaltungen beginnen – soweit nicht anders angegeben – um 15.30 Uhr mit dem Kaffeetrinken.

Möchten Sie in Wunstorf vom Bahnhof abgeholt werden (Abfahrt ca. 14.30 Uhr, 5,00 Euro pro Fahrt), melden Sie dies bitte spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars unter der in der Einladung genannten Telefonnummer/Email an. – Weitere Einzelheiten werden jeweils bei der Einladung mitgeteilt oder sind im Rektorat des RPI (Frau Seiler: claudia.seiler@evlka.de, 05766 / 81-136) zu erfragen.